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Generationen-Spielplatz; hier: Antrag des Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V. vom 03.11.2014

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Schwalmtal
Datum2014-11-19
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Vorlage Nr. : 73/ 14 Gemeinde Schwalmtal Datum : 31.10.2014 Aktenzeichen : 51 10 20 Der Bürgermeister Fachbereich : Schule, Ordnung und Soziales Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Generationen-Spielplatz; hier: Antrag des Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V. vom 03.11.2014 Begründung siehe Rückseite Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Demografie und Soziales 19.11.2014 Beschlussvorschlag Dem Antrag des ‚Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V.‘ vom 03.11.2014 wird dergestalt entsprochen, dass -das Vorhaben zur Installation von generationsübergreifenden Spielgeräten begrüßt wird, -eine geeignete Aufstellfläche zur Verfügung gestellt wird und -die Aufstellung durch die Gemeinde übernommen wird. Vorlage Nr. 73/14 Seite: 2 incl. finanzieller Auswirkungen Begründung: Das Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V. beabsichtigt, auf einer gemeindeeigenen Fläche (vorrangig Marktplatz, ggf. Spielplatz Friedenstraße) Bewegungsgerätschaften zu installieren, die auch bzw. vorrangig für die Benutzung durch ältere Menschen geeignet sind und die entsprechende Fläche auf diese Weise zu einem sogenannten als ‚Generationenspielplatz‘ herzurichten. Insbesondere angesichts der Vielzahl von Seniorenwohnungen im Ortsteil Waldniel ist die Ansiedlung in diesem Ortsteil vorgesehen. Es ist beabsichtigt, im Rahmen gerätespezifisch vorgegebener und einzuhaltender Sicherheitsabstände zunächst drei Geräte zusätzlich aufzustellen. Die Anschaffungskosten der Bewegungsgeräte sollen ausschließlich aus Mitteln des Familienbündnisses bestritten werden, welches auch die Auswahl der Geräte vornehmen würde. Das Anliegen des Bündnisses wurde zwischenzeitlich als Antrag formuliert (Anlage 1), dem eine Auswahl in Betracht kommender Bewegungsgeräte beiliegt. Als Anlage 2 ist verwaltungsseitig eine weitergehende Übersicht an Gerätebeispielen beigefügt. Dem Anliegen des Familienbündnisses sollte offen begegnet werden, zumal auch anderenorts entsprechende Angebote eine Bereicherung darstellen. Mit Blick auf den geschaffenen Mehrwert zugunsten der Allgemeinheit sollte die Aufstellung der Gerätschaften durch die Gemeinde übernommen werden. Die konkrete Festlegung von Aufstellungsorten muss dabei zwingend alle Erfordernisse von Abstandsflächen, einzuhaltender Verkehrssicherungspflichten und dergleichen berücksichtigen. Unterschrift Anlagen:

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