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Generationen-Spielplatz; hier: Antrag des Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V. vom 03.11.2014
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Schwalmtal |
| Datum | 2014-11-19 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. : 73/ 14
Gemeinde Schwalmtal Datum : 31.10.2014
Aktenzeichen : 51 10 20
Der Bürgermeister
Fachbereich : Schule, Ordnung und
Soziales
Verwaltungsvorlage öffentlich
Betreff:
Generationen-Spielplatz;
hier: Antrag des Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V. vom 03.11.2014
Begründung siehe Rückseite
Beratungsfolge Termin TOP
Ausschuss für Demografie und Soziales 19.11.2014
Beschlussvorschlag
Dem Antrag des ‚Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V.‘ vom 03.11.2014 wird dergestalt
entsprochen, dass
-das Vorhaben zur Installation von generationsübergreifenden Spielgeräten begrüßt wird,
-eine geeignete Aufstellfläche zur Verfügung gestellt wird und
-die Aufstellung durch die Gemeinde übernommen wird.
Vorlage Nr. 73/14
Seite: 2
incl. finanzieller Auswirkungen
Begründung:
Das Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V. beabsichtigt, auf einer gemeindeeigenen Fläche
(vorrangig Marktplatz, ggf. Spielplatz Friedenstraße) Bewegungsgerätschaften zu installieren, die
auch bzw. vorrangig für die Benutzung durch ältere Menschen geeignet sind und die
entsprechende Fläche auf diese Weise zu einem sogenannten als ‚Generationenspielplatz‘
herzurichten.
Insbesondere angesichts der Vielzahl von Seniorenwohnungen im Ortsteil Waldniel ist die
Ansiedlung in diesem Ortsteil vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen gerätespezifisch vorgegebener und einzuhaltender
Sicherheitsabstände zunächst drei Geräte zusätzlich aufzustellen.
Die Anschaffungskosten der Bewegungsgeräte sollen ausschließlich aus Mitteln des
Familienbündnisses bestritten werden, welches auch die Auswahl der Geräte vornehmen würde.
Das Anliegen des Bündnisses wurde zwischenzeitlich als Antrag formuliert (Anlage 1), dem eine
Auswahl in Betracht kommender Bewegungsgeräte beiliegt. Als Anlage 2 ist verwaltungsseitig eine
weitergehende Übersicht an Gerätebeispielen beigefügt.
Dem Anliegen des Familienbündnisses sollte offen begegnet werden, zumal auch anderenorts
entsprechende Angebote eine Bereicherung darstellen. Mit Blick auf den geschaffenen Mehrwert
zugunsten der Allgemeinheit sollte die Aufstellung der Gerätschaften durch die Gemeinde
übernommen werden.
Die konkrete Festlegung von Aufstellungsorten muss dabei zwingend alle Erfordernisse von
Abstandsflächen, einzuhaltender Verkehrssicherungspflichten und dergleichen berücksichtigen.
Unterschrift
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert