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Stellvertretende sachkundige Bürger*innen der SPD-Fraktion Antrag vom 20.05.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Merzenich
Datum2026-05-21
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GEMEINDE MERZENICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister Nr./Drucksache: 72/2026 „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Verantwortlicher Fachbereich: BM Büro Zur Beratung in: Sachbearbeiter: Astrid Gasper öffentlicher Sitzung Aktenzeichen: Antrag Datum: 20.05.2026 Vorgesehene Beratungsfolge: Termin: Gemeinderat 21.05.2026 Betreff / TOP: Stellvertretende sachkundige Bürger*innen der SPD-Fraktion Antrag vom 20.05.2026 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Als persönlicher Stellvertreter für Herrn Reimund Müller im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird der sachkundige Bürger Herr Rodja Rittlewski gewählt. 2. Als persönliche Stellvertreterin für Herrn Harald Urban im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung werden die sachkundige Bür- gerin Frau Elke Simons und für Herrn Rodja Rittlewski der sachkundige Bür- ger Herr Carsten Hentschel gewählt. 3. Als persönliche Stellvertreterin für Frau Elke Simons im Ausschuss für Sport-, Schule, Soziales und Kultur wird die sachkundige Bürgerin Frau Tanja Scheurmann-Kettner gewählt. 4. Als persönlicher Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss für Herrn Cars- ten Hentschel wird der sachkundige Bürger Herr Christoph Clemens gewählt. 5. Als persönlicher Vertreter für Herrn Rodja Rittlewski im Ausschuss Revitali- sierung Bürgewald wird der sachkundige Bürger Herr Carsten Hentschel ge- wählt. 6. Als persönlicher Stellvertreter für Herrn Christoph Clemens im Wahlprü- fungsausschuss werden der sachkundige Bürger Herr Rodja Rittlewski und für Herrn Carsten Hentschel die sachkundige Bürgerin Frau Elke Simons ge- wählt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Klimaschutz: positiv ohne Auswirkungen negativ Kompensation:: entfällt entfällt: ja nein Begründung: Finanzielle Auswirkungen: 1. Finanzielle Auswirkungen: ja nein Gesamtkosten: jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein Kostenträger: Sachverhalt / Begründung: Der Antrag wird gem. § 48 GI i.V.m. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vor­ gelegt. Auf Drs. 99/2025 1. Ergänzung wird verwiesen. Vertretungsregelungen: Die Bestellung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern liegt im Ermessen des Rates (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Reihenfolge der Vertretung ist dabei vom Rat in hin­ reichend bestimmter Art zu regeln. Das bedeutet, dass die Reihenfolge einer bestimm­ ten Regel folgt und damit stets „willkürfrei“ erfolgt. Sollte sich der Rat, wie in der vorheri­ gen Legislatur, auf eine Besetzung in alphabetischer Reihenfolge durch Ratsmitglieder innerhalb der Fraktionen verständigen, so müssen diese in der alphabetischen Reihen­ folge mit der Niederschrift festgehalten werden. Somit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass die Reihenfolge der Vertretung festgelegt ist (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.05.2026 ist anliegend beigefügt. Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2

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