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Stellvertretende sachkundige Bürger*innen der SPD-Fraktion Antrag vom 20.05.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Merzenich |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE MERZENICH Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Nr./Drucksache:
72/2026
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Verantwortlicher Fachbereich: BM Büro
Zur Beratung in: Sachbearbeiter: Astrid Gasper
öffentlicher Sitzung Aktenzeichen: Antrag
Datum: 20.05.2026
Vorgesehene Beratungsfolge: Termin:
Gemeinderat 21.05.2026
Betreff / TOP:
Stellvertretende sachkundige Bürger*innen der SPD-Fraktion
Antrag vom 20.05.2026
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Als persönlicher Stellvertreter für Herrn Reimund Müller im Bau-, Planungs-
und Umweltausschuss wird der sachkundige Bürger Herr Rodja Rittlewski
gewählt.
2. Als persönliche Stellvertreterin für Herrn Harald Urban im Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung werden die sachkundige Bür-
gerin Frau Elke Simons und für Herrn Rodja Rittlewski der sachkundige Bür-
ger Herr Carsten Hentschel gewählt.
3. Als persönliche Stellvertreterin für Frau Elke Simons im Ausschuss für
Sport-, Schule, Soziales und Kultur wird die sachkundige Bürgerin Frau Tanja
Scheurmann-Kettner gewählt.
4. Als persönlicher Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss für Herrn Cars-
ten Hentschel wird der sachkundige Bürger Herr Christoph Clemens gewählt.
5. Als persönlicher Vertreter für Herrn Rodja Rittlewski im Ausschuss Revitali-
sierung Bürgewald wird der sachkundige Bürger Herr Carsten Hentschel ge-
wählt.
6. Als persönlicher Stellvertreter für Herrn Christoph Clemens im Wahlprü-
fungsausschuss werden der sachkundige Bürger Herr Rodja Rittlewski und
für Herrn Carsten Hentschel die sachkundige Bürgerin Frau Elke Simons ge-
wählt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Klimaschutz: positiv ohne Auswirkungen negativ
Kompensation:: entfällt entfällt: ja nein
Begründung:
Finanzielle Auswirkungen:
1. Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Gesamtkosten: jährl. Kosten: jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein
Kostenträger:
Sachverhalt / Begründung:
Der Antrag wird gem. § 48 GI i.V.m. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vor
gelegt.
Auf Drs. 99/2025 1. Ergänzung wird verwiesen.
Vertretungsregelungen:
Die Bestellung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern liegt im Ermessen des Rates
(§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Reihenfolge der Vertretung ist dabei vom Rat in hin
reichend bestimmter Art zu regeln. Das bedeutet, dass die Reihenfolge einer bestimm
ten Regel folgt und damit stets „willkürfrei“ erfolgt. Sollte sich der Rat, wie in der vorheri
gen Legislatur, auf eine Besetzung in alphabetischer Reihenfolge durch Ratsmitglieder
innerhalb der Fraktionen verständigen, so müssen diese in der alphabetischen Reihen
folge mit der Niederschrift festgehalten werden. Somit wird dem Grundsatz Rechnung
getragen, dass die Reihenfolge der Vertretung festgelegt ist (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO
NRW).
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.05.2026 ist anliegend beigefügt.
Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister:
(Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)
Datum: Datum: Datum:
2
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