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Auskunft zu Personalförderungen, schulischen Mehrkosten und Infrastrukturmitteln hier: Antrag BfL-Fraktion vom 26.04.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Langerwehe |
| Datum | 2026-06-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 26.05.2026
Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage
- Öffentlich -
Drucksache VL-123/2026
Aktenzeichen: [20.07]
federführendes Amt: Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwal-
tung
Beratungsfolge Termin Top
Haupt- und Finanzausschuss 10.06.2026 10
Auskunft zu Personalförderungen, schulischen Mehrkosten und Infrastrukturmitteln
hier: Antrag BfL-Fraktion vom 26.04.2026
Sachdarstellung:
1. Personalstellen mit Förderfinanzierung
• Zwei Vollzeitstellen über das Förderprogramm STARK – Strukturwandelmanager
- Laufzeit 01.01.2026 bis 31.12.2029
- befristete Verträge anhand der Laufzeit
- Fördersatz 95 %
- Förderhöhe STARK 90%: 702.925,26 €
- Förderhöhe Ko-Finanzierung 5%: 39.051,40 €
• Eine Vollzeitstelle über das Förderprogramm des Klima- und Transformationsfonds
– Energiemanager
- Laufzeit 01.05.2026 bis 30.04.2029
- Befristung erfolgt bei Einstellung (Fördervoraussetzung)
- Fördersatz 90%
- Förderhöhe: 402.264,00 €
2. Mehrkosten durch 6-Zügigkeit der 5. Klassen an der Europaschule im Schuljahr
2026/2027
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Europaschule 6-zügig genehmigt ist und nur
aus räumlichen Gründen in den letzten Jahren 5-zügig war.
Es gilt als schwierig eine Aussage bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Mehr-
klassenbildung auf die Schülerfahrkosten zum jetzigen Zeitpunkt zu geben. Wie hoch
eine finanzielle Mehrbelastung ausfällt, kann derzeit nicht beziffert werden, da dies
immer abhängig davon ist, ob ein Ticket beantrag wird oder nicht, ob ein Anspruch
auf ein Ticket besteht und wie hoch der jeweilige Eigenanteil ausfällt, welcher für den
Schüler durch die Erziehungsberechtigten zu zahlen ist. Zum Schuljahr 2026/2027
haben derzeit insgesamt 101 Schüler*innen der für den 5. Jahrgang aufgenommenen
Schüler*innen eine Schülerfahrkarte beantragt. Zum Schuljahr 2025/2026 lagen die
beantragten Schülerfahrkarten bei 110 Stück für den 5. Jahrgang.
Die Kosten für Verwaltung, Reinigung, Hausmeister oder Abnutzung entstehen mit
und ohne die zusätzlichen aufgenommenen Schüler*innen. Zusätzliche Personalkos-
ten entstehen nicht, der nun als Klassenraum genutzte Raum würde auch unter an-
deren Umständen genutzt und gereinigt werden. Eine Erhöhung der Schülerzahl
kann sich zudem positiv auf die Schlüsselzuweisungen auswirken, so dass Mehrbe-
darfe gedeckt werden könnten.
3. Verwendung der Mittel aus dem „Nordrhein-Westfahlen-Plan für gute Infrastruktur“
Punkt 1-3:
Verweis auf die Vorlage im Rat vom 29.04.2026 – VL 102-2026 – kein neuer Sach-
stand
Punkt 4:
Derzeit werden aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale jährlich 95.000€ zur
Finanzierung der Sanierung des Stadions bereitgestellt sowie 10.000€ zur Deckung
der Pflegeaufwendungen. Aus der Sportpauschale werden ebenfalls für die Pflege-
aufwendungen 10.000€ jährlich zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Anfrage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Die Finanziellen Auswir-
kungen der Einzelnen Punkte sind beziffert, bzw. durch vorangegangene Beschlüsse be-
kannt.
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Der Bürgermeister
Pelzer
Mitteilungsvorlage VL-123/2026 Seite 2
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