Startseite › Gemeinde Kirchlengern › Antrag
Antrag SPD-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 27 GeschO des Rates hier: Antrag „Bauhof“.
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Kirchlengern |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung einen Sachstandsbericht über die derzeitige Streckenkontrolle des Bauhofs erstellt, Möglichkeiten einer Digitalisierung und digitalen Auswertung prüft sowie Optionen interkommunaler Zusammenarbeit mit rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen untersucht. Die Verwaltung befürwortet den Antrag inhaltlich und wird entsprechende Informationen für den Hauptausschuss bereitstellen, wobei die konkrete technische Umsetzung in ihrer Verantwortung verbleibt.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE KIRCHLENGERN | DER BÜRGERMEISTER
BESCHLUSSVORLAGE
öffentlich
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
28.07.2026 2026/81
Aktenzeichen: 52 31 00
Anlagen: 1
Beratungsfolge Termin Beratungsergebnis
Rat 17.09.2026
Betreff:
Antrag SPD-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 27 GeschO des Rates
hier: Antrag „Digitalisierung und strategische Auswertung der Streckenkontrollbücher des kommu-
nalen Bauhofes“.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. einen Sachstandsbericht über die derzeitige Auswertung der Streckenkontrollen des kom-
munalen Bauhofes zu erstellen,
2. den aktuellen Stand sowie die Möglichkeiten und wesentlichen Voraussetzungen einer wei-
tergehenden Digitalisierung und digitalen Auswertung der Streckenkontrolle darzustellen
und
3. die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich sowie die we-
sentlichen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer möglichen Digitalisie-
rung darzustellen.
Über die Ergebnisse wird im Hauptausschuss berichtet.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion hat am 18.06.2026 per E-Mail den beigefügten Antrag „Digitalisierung und stra-
tegische Auswertung der Streckenkontrollbücher des kommunalen Bauhofes“ gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den derzeitigen Stand der Streckenkontrolle darzu-
stellen, Möglichkeiten einer weitergehenden Digitalisierung und automatisierten Auswertung der
dabei gewonnenen Daten zu untersuchen sowie mögliche Formen der interkommunalen Zusam-
menarbeit und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu be-
trachten.
Eine politische Beschlussfassung zu diesen Fragestellungen ist grundsätzlich möglich und sachge-
recht. Insbesondere kann der zuständige Ausschuss (Hauptausschuss) einen Sachstandsbericht
Seite 1 von 3
über den gegenwärtigen Stand der Aufgabenerledigung verlangen und sich über mögliche Weite-
rentwicklungen informieren lassen.
Die im Antrag enthaltenen einzelnen Vorschläge sind dabei jedoch hinsichtlich ihrer kommunalver-
fassungsrechtlichen Einordnung zu unterscheiden. Soweit der Antrag auf die Gewinnung von Infor-
mationen, die Prüfung von Entwicklungsmöglichkeiten oder die Vorbereitung einer möglichen spä-
teren politischen Entscheidung gerichtet ist, bestehen gegen eine entsprechende Befassung des
Ausschusses keine grundsätzlichen Bedenken.
Soweit dagegen konkrete Vorgaben zur inneren Organisation der Verwaltung, zur Ausgestaltung
von Arbeitsabläufen oder zu internen Berichtswegen gemacht werden, ist die gesetzliche Zustän-
digkeitsverteilung zwischen Rat und Bürgermeister zu beachten.
Nach § 41 Abs. 1 GO NRW ist der Rat grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeindever-
waltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit be-
stimmt.
Eine solche besondere Zuständigkeitsregelung enthält § 62 Abs. 1 GO NRW. Danach ist der Bür-
germeister für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung ver-
antwortlich. Er leitet und verteilt die Geschäfte.
Damit ist die konkrete innere Organisation der Verwaltung, insbesondere die Festlegung von Zu-
ständigkeiten und die Ausgestaltung der Arbeits- und Informationsabläufe innerhalb der Verwal-
tung, grundsätzlich dem Verantwortungsbereich des Bürgermeisters zugeordnet.
Demgegenüber verfügt der Rat über ein eigenes Informations- und Kontrollrecht. Nach § 55 GO
NRW überwacht der Rat die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungs-
angelegenheiten.
Aus diesem Informations- und Kontrollrecht folgt, dass der Rat bzw. der zuständige Ausschuss ei-
nen Sachstandsbericht über die Durchführung einer Verwaltungsaufgabe verlangen und sich über
deren gegenwärtigen Stand informieren lassen kann.
Das Informationsrecht des Rates begründet jedoch keine Befugnis, die konkrete Art und Weise der
verwaltungsinternen Informationsgewinnung und -aufbereitung vorzugeben.
Für die vorliegende Angelegenheit bedeutet dies insbesondere:
Der Ausschuss kann verlangen, über die Auswertung der Streckenkontrollen informiert zu werden.
Wie die Verwaltung die hierfür erforderlichen Informationen innerhalb der Verwaltung erhebt, zu-
sammenführt, auswertet und für den Ausschuss aufbereitet, ist dagegen Bestandteil der Verwal-
tungsorganisation und fällt in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Informationen beispielsweise anhand handschriftlicher Auf-
zeichnungen, elektronischer Tabellen, einer Fachanwendung oder eines sonstigen technischen
Verfahrens gewonnen und aufbereitet werden.
Auch die Frage einer möglichen weitergehenden Digitalisierung kann Gegenstand der politischen
Beratung sein. Der Ausschuss kann sich über den Stand der Digitalisierung, mögliche technische
und organisatorische Voraussetzungen sowie die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen
Auswirkungen informieren lassen und auf dieser Grundlage gegebenenfalls politische Zielsetzun-
gen formulieren.
Die konkrete technische und organisatorische Umsetzung einer solchen Zielsetzung bleibt dage-
gen grundsätzlich dem Bürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 62 Abs. 1 GO NRW
vorbehalten.
Seite 2 von 3
Vor diesem Hintergrund wird der Antrag der SPD-Fraktion inhaltlich aufgegriffen, soweit er auf In-
formation, Prüfung und politische Beratung gerichtet ist. Die konkrete organisatorische und techni-
sche Ausgestaltung der Aufgabenerledigung innerhalb der Verwaltung wird dagegen nicht zum
Gegenstand einer verbindlichen Beschlussfassung gemacht.
Durch die Erstellung eines Sachstandsberichts und die Durchführung der vorgesehenen Prüfungen
würden zunächst voraussichtlich keine bzw. keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen. Die
erforderlichen Arbeiten würden im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen durchge-
führt.
Ob und in welchem Umfang sich aus einer möglichen weitergehenden Digitalisierung Investitions-,
Lizenz-, Betriebs- oder Folgekosten ergeben, kann erst nach Abschluss der Prüfung beurteilt wer-
den.
Für die Angelegenheiten des Bauhofs ist nach § 3 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung für die Aus-
schüsse des Rates der Gemeinde Kirchlengern der Hauptausschuss zuständig.
Die konkrete Organisation und Durchführung der Verwaltungsaufgaben sowie die Festlegung der
inneren Geschäftsabläufe obliegen dem Bürgermeister nach Maßgabe des § 62 Abs. 1 GO NRW.
Kosten € Folgekosten € Deckung Produkt/Ertrags- o. Aufwandsart
Deckung bei Investitionen: Auftragssachkonto
Fachbereich/VerfasserIn beteiligter Fachbereich
Zentrale Dienste, Schule, Kultur, Sport
Herr Höke
Kirchlengern, den ___________________
Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert