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Fraktionsantrag zur Einführung der Ehrenamtskarte

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Issum
Datum2026-06-23
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Issum Issum, 15.05.2026 Der Bürgermeister Zentrale Dienste und Finanzen Vorlagenummer: 0158 Beschlussvorlage Beratungsart: öffentlich Betreff: Fraktionsantrag zur Einführung der Ehrenamtskarte Beratungsweg: Haupt- und Finanzausschuss vorberatend 02.06.2026 Rat beschließend 23.06.2026 Beschlussvorschlag: Es wird die Einführung der klassischen Ehrenamtskarte NRW zum 01.01.2027 in der Gemeinde Issum beschlossen. Sachdarstellung: Mit dem Fraktionsantrag der CDU vom 27.03.2026 zur Einführung der Ehrenamtskarte wird die vom Bürgermeister verfolgte Zielsetzung zur nachhaltigen Stärkung und Anerkennung des ehrenamtli- chen Engagements in der Gemeinde Issum unterstützt. Gleichzeitig entspricht dieser Vorschlag den Schlüssen der vom Bürgermeister geführten Gespräche mit ortsansässigen Vereinen und greift die dort geäußerten Anregungen auf. Das Ehrenamt stellt einen wesentlichen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts dar und leistet in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens einen bedeutenden Beitrag für die Ge- meinschaft. Die Einführung einer Ehrenamtskarte kann dazu beitragen, das bestehende ehrenamtliche Engage- ment sichtbarer zu machen, die Wertschätzung gegenüber ehrenamtlich tätigen Personen zu stär- ken sowie zusätzliche Anreize für eine aktive Mitwirkung im Gemeinwesen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird der Antrag seitens der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. I. Ehrenamtskarte NRW Die im Jahr 2008 eingeführte Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt der NRW-Landesregie- rung und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die organisa- torischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses Projekt geschaffen und begleitet die Ge- meinden, Städte und Kreise bei der Einführung der Ehrenamtskarte beratend und unterstützend. Zudem leistet das Land auf ihrer Webseite, aber auch mit kostenfreien Materialen in Form von Fly- ern, Plakaten und auch Aufklebern einen öffentlichkeitswirksamen Beitrag. Im gesamten Bundesland wurde die Ehrenamtskarte bereits von 325 Städten und Gemeinden initi- iert und eingeführt. Davon nehmen im Kreis Kleve bereits die Kommunen Geldern, Goch, Kerken, Kleve, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze teil. Hinzu kommen über die Kreisgren- zen hinaus noch weitere, direkt angrenzende Kommunen wie u.a. Alpen oder Kamp-Lintfort. Die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können landesweit derzeit rund 5.350 Vergünstigun- Vorlage 0158 Seite - 1 - gen bei Unternehmen, Einrichtungen und weiteren Kooperationspartnern in Anspruch nehmen. Zwi- schenzeitlich wurden bereits mehr als 80.000 besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Zudem steht den teilnehmenden Kommunen und den ehrenamtlich Engagierten in Nordrhein-West- falen eine App zur Verfügung. Mit der App „Ehrenamtskarte NRW“ besteht die Möglichkeit, sowohl die Ehrenamtskarte NRW als auch die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW digital auf mobilen Endge- räten wie Smartphones oder Tablets zu hinterlegen und bei Bedarf vorzuzeigen. Darüber hinaus ermöglicht die App die digitale Beantragung sowie Verlängerung der Ehrenamtskarte. Hierdurch kann das Antragsverfahren vereinfacht und der bislang überwiegend papiergebundene Prozess re- duziert werden, ohne diesen vollständig zu ersetzen. Zudem bietet die App die Möglichkeit, die landesweiten Vergünstigungen öffentlicher, gemeinnützi- ger sowie privater Anbieter standortbezogen mobil abzurufen. Dadurch erhalten die Karteninhabe- rinnen und Karteninhaber einen erleichterten Zugang zu den bestehenden Angeboten und Vergüns- tigungen. Die an der App „Ehrenamtskarte NRW“ teilnehmenden Kreise und Kommunen in Nordrhein-West- falen erhalten Zugang zu einem Verwaltungsprogramm, über das die digital eingehenden Anträge eingesehen und bearbeitet werden können. II. Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen ist ein ehrenamtliches En- gagement. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen regelmäßig mindestens vier Stunden pro Woche beziehungsweise 200 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig sein. Das Engagement muss im öffentlichen, gemeinwohlorientierten Bereich erfolgen und kann beispiels- weise in sozialen, kulturellen, sportlichen oder kirchlichen Organisationen sowie bei Hilfs- und Ret- tungsdiensten ausgeübt werden. Ehrenamtliche können eine Aufwandsentschädigung erhalten, so- weit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiter- pauschale (3.300 EUR) nicht übersteigt. Darüber hinaus dürfen die ehrenamtlich Tätigen für ihre Tätigkeit keine Vergütung erhalten, die über den Ersatz tatsächlich entstandener Auslagen hinaus- geht. Zusätzlich hat das Land NRW die Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt. Voraussetzung für den Er- halt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Enga- gement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert. Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 4 Stunden pro Woche oder 200 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei. Zusätzlich kann auch eine Organisation eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausge- zeichnet werden soll. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlän- gerung bzw. Neubeantragung entfällt daher. Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können alle Ver- günstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte ange- boten werden. III. Verwaltungstechnische Umsetzung Im Rahmen des benötigten Ratsbeschlusses zur Einführung der Ehrenamtskarte ist zunächst abzu- klären, ob beide Karten (klassische Ehrenamtskarte NRW und Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW) eingeführt werden sollen und ob eine Beteiligung an der App gewünscht ist. Vorlage 0158 Seite - 2 - Im Einführungsprozess schlägt die Verwaltung vor, mit der „klassischen“ Ehrenamtskarte zu begin- nen und an der App teilzunehmen. Grund hierfür ist der derzeit noch nicht absehbare Verwaltungsaufwand bei der Einführung der Eh- renamtskarte. Nach Angaben des Landes NRW ist der Verwaltungsaufwand in der Einführungs- phase höher. So müssten hierfür etwa fünf bis zehn Stunden wöchentlich eingeplant werden. Zwar ist davon auszugehen, dass sich dieser Zeitaufwand nach der Einführungsphase relativieren wird, dennoch erfordert die kontinuierliche Prüfung, Bearbeitung und Ausgabe der Anträge und Karten eine Bindung von personellen Ressourcen. Die Verwaltung weist folglich darauf hin, dass es sich bei einem positiven Beschluss um eine zusätzliche Verwaltungstätigkeit handelt, die durch das vor- handene Personal wahrgenommen werden müsste. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Ge- meinde Issum kann die vom Land vorgesehene Anschubfinanzierung abgerufen werden. Seitens des Landes wird im Rahmen des Mittelabrufs erwartet, dass die bereitgestellten Zuschussmittel für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Projekt eingesetzt werden. Der für die Gemeinde Issum entfallene Zuschuss beliefe sich auf 1.500,00 EUR. Im Hinblick auf mögliche kommunale Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts- karte wurden erste Überlegungen angestellt, die Entgeltsatzung für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Issum entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang könnte künftig eine Ent- geltreduzierung für Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber vorgesehen werden. Die Verwaltung würde die hierfür erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die möglichen finanziellen Auswirkungen im weiteren Verfahren prüfen. Darüber hinaus würde die Verwaltung mit ortsansässigen privaten Unternehmen in Kontakt treten, um Potentiale zur Gewährung möglicher Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehren- amtskarte zu akquirieren. Gleiches gilt für Vereine sowie weitere Organisationen und Einrichtungen innerhalb des Gemeinde- gebietes. Hierdurch könnten zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, das ehrenamtliche En- gagement vor Ort zu stärken und die gegenseitige Unterstützung ehrenamtlich engagierter Perso- nen zu fördern. Finanzielle Auswirkungen: Sofern sich im Zuge des Einführungsprozesses die finanziellen Auswirkungen beziffern lassen, wür- den diese im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2027 berücksichtigt werden. Anlage: (1) 260324_antr-CDU-Issum_Ehrenamtskarte.pdf Alberts Marks Bürgermeister Fachbereichsleitung Vorlage 0158 Seite - 3 -

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