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Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2025 hier: Antrag auf Überprüfung der Kriterien für eine Antragstellung zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Inden |
| Datum | 2026-03-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr. 60/2025
4. Ergänzung
Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum
Bürgermeisterbüro 05.03.2026
öffentlich
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Rat 25.03.2026
Betrifft:
Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2025
hier: Antrag auf Überprüfung der Kriterien für eine Antragstellung zur anteiligen Entschuldung der
Kommunen in Nordrhein-Westfalen
Mitteilung:
Auf den beiliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2025 wird verwiesen.
Aufgrund des Schnellbriefs Nr. 174/2025 (sh. Anlage) soll eine ergänzende Beschlussfassung
erfolgen, da der Beschluss vom 27.03.2025 gegebenenfalls nicht klar genug zum Ausdruck gebracht
hat, dass der Rat das Ausüben der Antragsberechtigung beschlossen und die Verwaltung mit der
Antragsstellung beauftragt hat. Des Weiteren sollte nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes
auch der Vorbehalt zur Änderung grundsätzlich mit beschlossen werden.
Da der Landtag am 10.07.2025 den Beschluss fassen soll und das Verfahren dann sehr zügig
umgesetzt werden soll, ist es geboten diesen Tagesordnungspunkt nachträglich auf die Tagesordnung
der Sitzung am 10.07.2025 zu setzen.
In der Anlage wird der Bescheid zur Entlastung mitgeteilt. Wie bereits in den Sitzungen dargestellt
erfolgt die Übernahme der Altschulden in Höhe von rund 10,9 Mio. EUR durch das Land NRW.
Hierdurch können neben der entfallenden Pflicht zur Tilgung Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe
von rund 350 TEUR p.a. eingespart werden.
In der Anlage werden nunmehr der Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Ermittlung der übermäßigen
Verschuldung sowie die konkrete Übernahme der Kredite durch das Land zur Verfügung gestellt.
Das Land übernimmt 2 Kredite bei der NRW.Bank mit 3,66 % bzw. 3,8 % Zinsen.
Die Maßnahme wird am 11.03.2026 durch Übernahme der Kredite sowie direkter Zahlung des
Spitzenausgleichs durch das Land erledigt. Die Gemeinde muss die bis zum 11.03. anfallenden
Zinsen in Höhe von rund 160 TEUR noch übernehmen und an das Land erstatten.
Aufgestellt
Stefan Pfennings Michael Linzenich
Bürgermeister Fachbereichsleitung Kämmerer
Anlage(n):
(1) ASEG_2025_05358020_Inden
(2) 605165 Prüfungsbericht ASEG Inden Inkl. Anlagen und AGB
(3) Übernahmeschreiben Finanzministerium
Mitteilungsvorlage 60/2025 4. Ergänzung Seite 2
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