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Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2025 hier: Antrag auf Überprüfung der Kriterien für eine Antragstellung zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Inden
Datum2026-03-25
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Vorlagen-Nr. 60/2025 4. Ergänzung Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bürgermeisterbüro 05.03.2026 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Rat 25.03.2026 Betrifft: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2025 hier: Antrag auf Überprüfung der Kriterien für eine Antragstellung zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Mitteilung: Auf den beiliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.2025 wird verwiesen. Aufgrund des Schnellbriefs Nr. 174/2025 (sh. Anlage) soll eine ergänzende Beschlussfassung erfolgen, da der Beschluss vom 27.03.2025 gegebenenfalls nicht klar genug zum Ausdruck gebracht hat, dass der Rat das Ausüben der Antragsberechtigung beschlossen und die Verwaltung mit der Antragsstellung beauftragt hat. Des Weiteren sollte nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes auch der Vorbehalt zur Änderung grundsätzlich mit beschlossen werden. Da der Landtag am 10.07.2025 den Beschluss fassen soll und das Verfahren dann sehr zügig umgesetzt werden soll, ist es geboten diesen Tagesordnungspunkt nachträglich auf die Tagesordnung der Sitzung am 10.07.2025 zu setzen. In der Anlage wird der Bescheid zur Entlastung mitgeteilt. Wie bereits in den Sitzungen dargestellt erfolgt die Übernahme der Altschulden in Höhe von rund 10,9 Mio. EUR durch das Land NRW. Hierdurch können neben der entfallenden Pflicht zur Tilgung Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von rund 350 TEUR p.a. eingespart werden. In der Anlage werden nunmehr der Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Ermittlung der übermäßigen Verschuldung sowie die konkrete Übernahme der Kredite durch das Land zur Verfügung gestellt. Das Land übernimmt 2 Kredite bei der NRW.Bank mit 3,66 % bzw. 3,8 % Zinsen. Die Maßnahme wird am 11.03.2026 durch Übernahme der Kredite sowie direkter Zahlung des Spitzenausgleichs durch das Land erledigt. Die Gemeinde muss die bis zum 11.03. anfallenden Zinsen in Höhe von rund 160 TEUR noch übernehmen und an das Land erstatten. Aufgestellt Stefan Pfennings Michael Linzenich Bürgermeister Fachbereichsleitung Kämmerer Anlage(n): (1) ASEG_2025_05358020_Inden (2) 605165 Prüfungsbericht ASEG Inden Inkl. Anlagen und AGB (3) Übernahmeschreiben Finanzministerium Mitteilungsvorlage 60/2025 4. Ergänzung Seite 2

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