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Beschluss einer Hebesatzsatzung für 2026 und Konsolidierungsmaßnahmen für die laufende Legislaturperiode - Beratung des Antrags der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Hürtgenwald
Datum2026-05-21
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G E M E I N D E Beschlussvorlage H Ü R T G E N W A L D Der Bürgermeister Nr.: 48/2026 Abteilung: 4 Sachbearbeiter: Herr Hannen Aktenzeichen: 902.403-010/004 Datum: 04.05.2026 Gremium Termin TOP-Nr. Gemeinderat 21.05.2026 öffentlich 4. Beschluss einer Hebesatzsatzung für 2026 und Konsolidierungsmaßnahmen für die laufende Legislaturperiode - Beratung des Antrags der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2026 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. die Verabschiedung der Hebesatzsatzung rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit den folgenden Hebesätzen: • Grundsteuer A: 995 v.H. • Grundsteuer B: 1.150 v.H. • Gewerbesteuer: 510 v.H. (siehe beigefügte Hebesatzsatzung) sowie 2. den Bürgermeister zu beauftragen, die folgenden Konsolidierungsmaßnahmen in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen bzw. zu beachten: • grundsätzlich keine Erweiterung des Stellenplans, • Begrenzung der Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr auf das sicherheitsrelevante Minimum, unter Nutzung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2027, • Erhöhung der Übernachtungssteuer, • kritische Bestandsaufnahme der Friedhöfe durch den bereits etablierten Arbeitskreis „Friedhöfe“, mit Ziel der Flächenreduktion und Entwicklung freiwerdender Flächen, • Prüfung der Veräußerung des Junkerhauses in Simonskall unter Berücksichtigung seiner historischen Bedeutung als Heimat der Kalltalgemeinschaft sowie touristischer und traumäßiger Nutzung, • Anpassung der Pachtentgelte für gemeindeeigene Flächen an aktuelle Marktentwicklungen sowie - Seite 1 von 3 - • Digitalisierung der gemeindlichen Printmedien. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Mittelbedarf für das aktuelle Haushaltsjahr Beschreibung Produkt / Kontenart diverse Produkte und Konten Haushaltsansatz auf dem Konto bisher gebundene Mittel des Kontos Auswirkung auf zukünftige Haushaltsjahre Ökologische Auswirkungen ? Nein Sachverhalt: Die Ablehnung des Haushalts 2026, des Haushaltssicherungskonzepts 2026–2036 und der Hebesatzsatzung 2026 hat u.a. zur Folge, dass die Gemeinde Hürtgenwald gemäß § 82 Gemeindeordnung NRW weiterhin die Hebesätze aus dem Jahr 2025 anwenden muss. Dies führt zu dauerhaften Mindererträgen im Bereich der Realsteuern – insbesondere bei der Grundsteuer B – und verschärft die bestehende Haushaltsnotlage erheblich. Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben daher am 30. April 2026 den beigefügten Antrag auf Verabschiedung einer neuen Hebesatzsatzung für 2026 mit nachfolgenden Hebesätzen (Grundsteuer A: 995 v.H., Grundsteuer B: 1.150 v.H., Gewerbesteuer: 510 v.H.) gestellt, um zumindest auf das Niveau der aufkommensneutralen Hebesätze zu kommen und die Aufkommenslücke aus dem vergangenen Jahr weitestgehend zu kompensieren. Zusätzlich schlagen sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vor, um die Haushaltslage noch in der aktuellen Legislaturperiode zu verbessern. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, zusätzliche Erträge zu generieren und auch Aufwendungen zu senken, wodurch der Haushalt entlastet werden kann. zu erwartende Auswirkungen auf die Ökologie: keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Verwaltung begrüßt den Antrag der Fraktionen und teilt deren Ziel, durch Ertragssteigerung und Aufwandssenkung den Haushalt zu konsolidieren. Zudem werden die ergänzenden Konsolidierungsschritte grundsätzlich unterstützt. Zu den einzelnen Punkten: • Stellenplan: Das vorgeschlagene „Einfrieren“ des Stellenplans ist aus Verwaltungssicht nachvollziehbar. Ausnahmen müssen jedoch möglich sein, wenn gesetzliche Pflichten einen Stellenzuwachs erfordern. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag mit der Maßgabe anzunehmen, dass bei neuen oder zusätzlichen Aufgaben im Einzelfall geprüft wird, ob und in welchem Umfang Stellen neu geschaffen werden müssen. - Seite 2 von 3 - • Brandschutzbedarfsplan: Die Fortschreibung ist das geeignete Instrument, um das Tempo der Umsetzung an die Konsolidierungsziele anzupassen. So können Maßnahmen gegebenenfalls zeitlich verschoben oder – bei Dringlichkeit – vorgezogen werden. • Übernachtungssteuer: Die Verwaltung verweist hier auf die Vorlage 41/2026, in der die Optionen der Erhöhung detailliert dargelegt sind. • Friedhöfe: Die Verwaltung wird zu einer Sitzung des Arbeitskreises „Friedhöfe“ einladen, um die vorgeschlagene Bestandsaufnahme und Flächenreduktion politisch diskutieren zu können. Dabei wird auch auf die Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Bezug genommen. • Junkerhaus Simonskall: Der Verkauf ist grundsätzlich als Konsolidierungsmaßnahme möglich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Haus kulturell und touristisch von Bedeutung ist – insbesondere im Zusammenhang mit der Kaltteilgemeinschaft. Zudem dient es im ersten Obergeschoss aktuell als Trauort, der regelmäßig genutzt wird. Die Verwaltung wird daher zeitnah eine Ratsvorlage vorlegen, die Aufwand und Nutzen des Erhalts oder der Veräußerung des Hauses darlegt, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. • Pachtentgelte: Eine Anpassung an aktuelle Marktentwicklungen bedarf zunächst der Analyse der bestehenden Vertragsverhältnisse und kann anschließend im Einzelfall erfolgen. • Printmedien: Die flächendeckende Digitalisierung ist bereits in Arbeit. Möglich wäre in diesem Rahmen allenfalls eine Kündigung des Vertrags zum „DorfBoten“. Hier gibt es eine Kündigungsfrist, die eingehalten werden muss. Auf Grund der langjährigen Geschäftsbeziehung, der zuletzt vereinbarten Preisgarantie bis Ende 2027 und der Bedeutung eines Mitteilungsblatts für die Gemeinde wird von einer Kündigung im Hau-Ruck- Verfahren abgeraten. Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage einbringen. Andere kostenpflichtige Printmedien werden nicht genutzt. gez. Stephan Cranen Bürgermeister - Seite 3 von 3 -

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