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Anschaffung und Aufstellung einer SportBox - SPD-Fraktionsantrag vom 11. Juni 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Hasselroth
Datum2026-11-05 geplant
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Beschlussvorlage - öffentlich - VL-95/2026 Fachbereich Federführendes Amt Hauptamt Datum 12.06.2026 Beratungsfolge TOP Termin Beratungsaktion Gemeindevertretung 6.2 25.06.2026 vorberatend Sozial-, Kultur- und Sportausschuss beschließend Betreff: Anschaffung und Aufstellung einer SportBox - SPD-Fraktionsantrag vom 11. Juni 2026 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Anschaffung und Aufstellung einer sog. Sport- Box (appgesteuerte Ausleihstation für Sport- und Spielgeräte) im Gemeindegebiet zu prü- fen und bei Zustimmung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zu errichten. Ziel ist die Schaffung eines niedrigschwelligen, öffentlich zugänglichen und für die Nutzerinnen und Nutzer kostenlosen Angebots zur Ausleihe von Sport- und Spielequipment im öffentlichen Raum. 2. Die Verwaltung wird dazu in einem ersten Schritt beauftragt, • die einmaligen Investitionskosten für Anschaffung, Lieferung, Aufstellung, technische Inbetriebnahme, bauliche Vorbereitung des Standorts sowie Erstausstattung zu ermit- teln; • die laufenden Folgekosten, insbesondere für Betrieb, Wartung, Service, technische Be- treuung sowie App- beziehungsweise Systemnutzung, Versicherung darzustellen; • geeignete Fördermöglichkeiten auf Ebene von Bund, Land, Landkreis, Sportverbänden, Stiftungen oder sonstigen Fördermittelgebern (z. B. aus dem LEADER-Programm) zu prüfen, • ergänzend zu prüfen, ob örtliche Spenden, Sponsoringbeiträge oder Kooperationen mit örtlichen Unternehmen, Banken, Vereinen oder sonstigen Partnern zur Finanzierung oder Mitfinanzierung des Projekts eingeworben werden können; • die Standorte am Soccercourt in Gondsroth sowie an beziehungsweise bei der Fried- rich-Hofacker-Halle vergleichend zu bewerten; 3. Nach Abschluss der Prüfung legt die Verwaltung dem Bau-, Planungs- und Umweltaus- schuss eine Vorlage mit Kostenübersicht, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, Stand- ortvergleich und Umsetzungsempfehlung vor. Die Gemeindevertretung entscheidet sodann abschließend. Sachdarstellung: Sport- und Bewegungsangebote wie die Sportbox der app and move GmbH im öffentlichen Raum leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung, zur Freizeitgestaltung und zur Belebung öffentlicher Plätze. Eine SportBox kann hierfür ein zeitgemäßes und niedrigschwelliges Angebot schaffen, indem Sport- und Spielequipment direkt an geeigneten Orten ausgeliehen werden kann. Der besondere Mehrwert liegt darin, dass ein solches Angebot unabhängig von Vereinsmitglieds- chaft, festen Trainingszeiten oder privaten Anschaffungskosten genutzt werden kann. Damit kann Seite 1 von 2 die Gemeinde insbesondere Kindern, Jugendlichen, Familien, Freizeitsportlerinnen und Freizeit- sportlern sowie Vereinen ein ergänzendes Angebot machen. Gleichzeitig darf über eine Anschaffung nicht ohne belastbare Kostengrundlage entschieden wer- den. Neben den Investitionskosten sind insbesondere die laufenden Folgekosten realistisch zu be- werten. Da für vergleichbare Angebote Förderprogramme, Zuschüsse oder Kooperationen in Be- tracht kommen können, soll die Verwaltung gezielt prüfen, ob der kommunale Eigenanteil durch Fördermittel, Spenden oder Sponsoring reduziert werden kann. Als mögliche Standorte bieten sich insbesondere der Soccercourt sowie der Bereich der Friedrich- Hofacker-Halle an, da dort bereits ein Bezug zu Sport, Bewegung und Freizeit besteht. Die ab- schließende Standortentscheidung soll jedoch nicht vorweggenommen werden, sondern nach fachlicher Prüfung im zuständigen Bauausschuss erfolgen. Anlage(n): 1. 2026-06-25 Antrag Sportbox Beschlussvorlage VL-95/2026 Seite 2 von 2

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