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Anschaffung und Aufstellung einer SportBox - SPD-Fraktionsantrag vom 11. Juni 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Hasselroth |
| Datum | 2026-11-05 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
VL-95/2026
Fachbereich
Federführendes Amt Hauptamt
Datum 12.06.2026
Beratungsfolge TOP Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung 6.2 25.06.2026 vorberatend
Sozial-, Kultur- und Sportausschuss beschließend
Betreff:
Anschaffung und Aufstellung einer SportBox - SPD-Fraktionsantrag vom 11. Juni 2026
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Anschaffung und Aufstellung einer sog. Sport-
Box (appgesteuerte Ausleihstation für Sport- und Spielgeräte) im Gemeindegebiet zu prü-
fen und bei Zustimmung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zu errichten.
Ziel ist die Schaffung eines niedrigschwelligen, öffentlich zugänglichen und für die Nutzerinnen und
Nutzer kostenlosen Angebots zur Ausleihe von Sport- und Spielequipment im öffentlichen Raum.
2. Die Verwaltung wird dazu in einem ersten Schritt beauftragt,
• die einmaligen Investitionskosten für Anschaffung, Lieferung, Aufstellung, technische
Inbetriebnahme, bauliche Vorbereitung des Standorts sowie Erstausstattung zu ermit-
teln;
• die laufenden Folgekosten, insbesondere für Betrieb, Wartung, Service, technische Be-
treuung sowie App- beziehungsweise Systemnutzung, Versicherung darzustellen;
• geeignete Fördermöglichkeiten auf Ebene von Bund, Land, Landkreis, Sportverbänden,
Stiftungen oder sonstigen Fördermittelgebern (z. B. aus dem LEADER-Programm) zu
prüfen,
• ergänzend zu prüfen, ob örtliche Spenden, Sponsoringbeiträge oder Kooperationen mit
örtlichen Unternehmen, Banken, Vereinen oder sonstigen Partnern zur Finanzierung
oder Mitfinanzierung des Projekts eingeworben werden können;
• die Standorte am Soccercourt in Gondsroth sowie an beziehungsweise bei der Fried-
rich-Hofacker-Halle vergleichend zu bewerten;
3. Nach Abschluss der Prüfung legt die Verwaltung dem Bau-, Planungs- und Umweltaus-
schuss eine Vorlage mit Kostenübersicht, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, Stand-
ortvergleich und Umsetzungsempfehlung vor. Die Gemeindevertretung entscheidet sodann
abschließend.
Sachdarstellung:
Sport- und Bewegungsangebote wie die Sportbox der app and move GmbH im öffentlichen Raum
leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung, zur Freizeitgestaltung und zur Belebung
öffentlicher Plätze. Eine SportBox kann hierfür ein zeitgemäßes und niedrigschwelliges Angebot
schaffen, indem Sport- und Spielequipment direkt an geeigneten Orten ausgeliehen werden kann.
Der besondere Mehrwert liegt darin, dass ein solches Angebot unabhängig von Vereinsmitglieds-
chaft, festen Trainingszeiten oder privaten Anschaffungskosten genutzt werden kann. Damit kann
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die Gemeinde insbesondere Kindern, Jugendlichen, Familien, Freizeitsportlerinnen und Freizeit-
sportlern sowie Vereinen ein ergänzendes Angebot machen.
Gleichzeitig darf über eine Anschaffung nicht ohne belastbare Kostengrundlage entschieden wer-
den. Neben den Investitionskosten sind insbesondere die laufenden Folgekosten realistisch zu be-
werten. Da für vergleichbare Angebote Förderprogramme, Zuschüsse oder Kooperationen in Be-
tracht kommen können, soll die Verwaltung gezielt prüfen, ob der kommunale Eigenanteil durch
Fördermittel, Spenden oder Sponsoring reduziert werden kann.
Als mögliche Standorte bieten sich insbesondere der Soccercourt sowie der Bereich der Friedrich-
Hofacker-Halle an, da dort bereits ein Bezug zu Sport, Bewegung und Freizeit besteht. Die ab-
schließende Standortentscheidung soll jedoch nicht vorweggenommen werden, sondern nach
fachlicher Prüfung im zuständigen Bauausschuss erfolgen.
Anlage(n):
1. 2026-06-25 Antrag Sportbox
Beschlussvorlage VL-95/2026 Seite 2 von 2
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