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HH-Antrag Die Linke/FÜR „Änderung der Hauptsatzung: Befristete Absenkung der Wertgrenzen des Oberbürgermeisters für die Dauer des Nachtragshaushalt.“

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEsslingen am Neckar
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionsgemeinschaft Die Linke/FÜR beantragte die befristete Absenkung der Wertgrenzen des Oberbürgermeisters und zusätzliche Berichtspflichten für Entscheidungen als Konsolidierungsmaßnahme. Die Verwaltung lehnte beide Anträge ab, da die Verlagerung operativer Zuständigkeiten kein geeignetes Konsolidierungsinstrument darstelle und zu längeren Verfahren sowie zusätzlichem Verwaltungsaufwand führe. Der Gemeinderat beriet und beschloss die Ablehnung beider Anträge.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Haushaltsanträge Büro des Oberbürgermeisters HH/057/2026 1. Ergänzung Yannic Neldert Beratungsfolge Verwaltungsausschuss 22.07.2026 öffentlich Gemeinderat 27.07.2026 öffentlich Betreff HH-Antrag Die Linke/FÜR „Änderung der Hauptsatzung: Befristete Absenkung der Wertgrenzen des Oberbürgermeisters für die Dauer des Nachtragshaushalt.“ 1. Beschlussantrag: 1. Der Haushaltsantrag der Fraktionsgemeinschaft Die Linke/FÜR Esslingen (HA/057/2026) wird abgelehnt. 2. Der Fraktionsantrag AT/010/2026 von Die Linke/FÜR Esslingen wird abgelehnt. 3. Der Haushaltsantrag sowie der Fraktionsantrag werden für erledigt erklärt. 2. Kurzzusammenfassung Die Anträge HA/057/2026 und AT/010/2026 zielen auf eine deutliche Reduzierung der Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters bzw. der Verwaltung sowie auf zusätzliche Berichtspflichten ab. Die Verwaltung hält die bestehende sowie am 16.12.2024 vom Gemeinderat beschlossene Zuständigkeitsverteilung weiterhin für sachgerecht. Die beantragten Änderungen sind kein geeignetes Instrument der Haushaltskonsolidierung, da Einsparungen durch inhaltliche Konsolidierungsentscheidungen und deren Umsetzung entstehen, nicht durch die Verlagerung operativer Einzelentscheidungen in Ausschüsse bzw. den Gemeinderat. Eine Absenkung der Wertgrenzen und eine Ausweitung der Berichtspflichten würden vielmehr zu längeren Verfahren, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und einer Belastung der Sitzungsökonomie führen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anträge HA/057/2026 und AT/010/2026 abzulehnen. 3. Ermächtigung im Haushalts-/Wirtschaftsplan DHH/NHH PG/TH Beschreibung Kont.objekt Kostenart Betrag (in 2026/2027 Euro) Wiplan Jahr EP/IP Beschreibung Lfd. Nummer KontenGr. Betrag (in Euro) PG = Produktgruppe, EP =Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm) Positive Beträge = Erträge und Einzahlungen / Negative Beträge = Aufwendungen und Auszahlungen Erläuterung zur Deckung, Folgekosten / Wirkung auf den Jahresabschluss bei EuB Auswirkungen auf die mittelfristige Haushalts-/Wirtschaftsplanung 2028 (in Euro) 2029 (in Euro) 2030ff (in Euro) ErgHH FinHH EP IP ErgHH = Ergebnishaushalt, FinHH = Finanzhaushalt, EP = Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm) Positive Beträge = Reduktion von Aufwendungen und Ertragssteigerung / Negative Beträge = Aufwandssteigerung/Ertragsreduktion 4. Begründung Der Haushaltsantrag HA/057/2026 zielt auf eine deutliche Verringerung der in eigener Zuständigkeit zu treffenden Entscheidungen des Oberbürgermeisters - und damit der Verwaltung - ab. Mit AT/010/2026 wurde bereits ein in wesentlichen Teilen ähnlich gelagerter Fraktionsantrag der Fraktionsgemeinschaft Die Linke/FÜR Esslingen gestellt. Beide Anträge werden daher mit dieser Sitzungsvorlage gemeinsam behandelt. Zur beantragten Reduzierung von Wertgrenzen und Personalkompetenzen: Der Gemeinderat hat die aktuell geltenden Wertgrenzen in seiner Sitzung am 16.12.2024 (vgl. Drucksache 01/192/2024, 2. Ergänzung) mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung hält die bestehende Zuständigkeitsverteilung weiterhin für sachgerecht und begründet dies wie folgt: Die beantragte pauschale und sehr weitgehende Absenkung der Wertgrenzen ist kein geeignetes Instrument der Haushaltskonsolidierung. Einsparungen entstehen nicht durch die Verlagerung von Zuständigkeiten, sondern durch inhaltliche Entscheidungen im Rahmen des Konsolidierungsprozesses. Hierzu hat die Verwaltung dem Gemeinderat umfangreiche Maßnahmenvorschläge zur Haushaltskonsolidierung zur Entscheidung vorgelegt. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist die Verwaltung zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Entscheidungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs in die Zuständigkeit der Verwaltung, eines Ausschusses oder des Gemeinderats fallen. Die vorgeschlagene Reduzierung der Wertgrenzen würde hingegen in erheblichem Umfang laufende Verwaltungsentscheidungen in die Ausschüsse verlagern. Dies beträfe auch regelmäßig wiederkehrende, fachlich gebundene oder eilbedürftige Vorgänge. Die Folge wären längere Verfahren, zusätzlicher Verwaltungs-, Vorlagen- und Abstimmungsaufwand sowie eine Schwächung der operativen Handlungsfähigkeit der Verwaltung, ohne dass dadurch automatisch eine bessere Ausgabendisziplin erreicht würde. Die beantragte Verlagerung von Personalentscheidungen bereits ab E 11/A 11 ist ebenfalls nicht im Sinne der Haushaltskonsolidierung zielführend. Im Gegenteil würde eine regelmäßige Befassung politischer Gremien mit diesen operativen Personalvorgängen die Verfahren verlangsamen und zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen. Die in der Begründung des Haushaltsantrags HA/057/2026 formulierte Bewertung, eine Spende von Balkonpflanzen an die Verwaltung hätte gezeigt, dass die Zuständigkeitsregelungen nicht konsequent angewendet würden, wird zurückgewiesen (zur Erläuterung siehe HH/047/2026 1. Ergänzung). Ein Änderungsbedarf an der Hauptsatzung lässt sich daraus somit nicht ableiten. Stadt Esslingen am Neckar - HH/057/2026 1. Ergänzung Seite 2 von 4 Zu Ziffer 3 des Antrags AT/010/2026: Neben der deutlichen Reduzierung der Zuständigkeiten der Verwaltung wird mit Ziffer 3 des Antrags AT/010/2026 die Einführung einer umfangreichen Berichtspflicht, wonach der Oberbürgermeister den zuständigen beschließenden Ausschüssen quartalsweise über die in Eigenzuständigkeit getroffenen Entscheidungen berichten soll, sofern diese folgende Schwellenwerte überschreiten: Vergaben und Verträge ab einem Einzelwert von 5.000 €, sämtliche Beauftragungen externer Beratungs- und Planungsleistungen (unabhängig vom Wert), Personalentscheidungen (Einstellungen, Umsetzungen, Beförderungen) ab Entgeltgruppe E 9 bzw. Besoldungsgruppe A 9. Die Einführung einer solchen Berichtspflicht würde zu einem enormen zusätzlichen Dokumentations- und Aufbereitungsaufwand innerhalb der Verwaltung führen. Grundsätzlich stehen derartige Berichtspflichten im Widerspruch zu bestehenden Ansätzen im Bereich des Bürokratieabbaus sowie der effizienteren Gestaltung von Verwaltungsprozessen. Zusätzlich würde eine Befassung der gemeinderätlichen Gremien mit zusätzlichen Berichten zu Lasten der Sitzungsökonomie gehen. 5. Einschätzung des Projekts/der Maßnahme zur Klimarelevanz Klimaschutz Auswirkungen auf: positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätzbar Senkung Treibhausgasemissionen ☐ ☒ ☐ ☐ Sparsamer Umgang mit Energie ☐ ☒ ☐ ☐ Ausbau regenerativer Energiequellen ☐ ☒ ☐ ☐ Gesamtauswirkung Klimaschutz ☐ ☒ ☐ ☐ Klimawandelanpassung Auswirkungen auf: positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätzbar Hitzevorsorge ☐ ☒ ☐ ☐ Erhalt/Förderung ☐ ☒ ☐ ☐ Kaltluftentstehung/-transport Starkregen-/Hochwasservorsorge ☐ ☐ ☐ ☐ Gesamtauswirkung ☐ ☒ ☐ ☐ Klimawandelanpassung Erläuterungen zur Einschätzung: - Weitere Sachbearbeiter:innen Amt Stadt Esslingen am Neckar - HH/057/2026 1. Ergänzung Seite 3 von 4 Anlage(n): 1. HA/057/2026_Die Linke/FÜR 2. AT/010/2026_Die Linke/FÜR Stadt Esslingen am Neckar - HH/057/2026 1. Ergänzung Seite 4 von 4

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