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CDU Antrag - Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAmt Lütjenburg
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Giekau beschließt: 1. Für das Haushaltsjahr 2026 wird mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre angeordnet. 2. Alle freiwilligen Aufwendungen des Haushaltsjahres 2026, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde und für die noch keine rechtlich bindende Verpflichtung eingegangen wurde, dürfen bis auf Weiteres nicht mehr verausgabt werden. 3. Ausgenommen von der Haushaltssperre sind: a) Aufwendungen, die auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zwingend zu leisten sind, b) Maßnahmen, mit deren tatsächlicher Durchführung bereits begonnen wurde, c) Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des laufenden Dienstbetriebs, soweit sie unaufschiebbar notwendig sind. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Haushaltssperre mit der Verwaltung umzusetzen und alle Verantwortlichen unverzüglich zu informieren. 5. Ausnahmen von der Haushaltssperre bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Sachverhalt: CDU Antrag (siehe Anhang): Die Haushaltssituation der Gemeinde Giekau erfordert im laufenden Haushaltsjahr 2026 besondere Maßnahmen, um die dauernde Leistungsfähigkeit zu sichern und das haushaltswirtschaftliche Gleichgewicht zu wahren. Das Haushaltsjahr 2025 wurde mit einem Minus von 100.000 Euro im Ergebnishaushalt abgeschlossen. Für das Jahr 2026 ist ein Minus von knapp 300.000 Euro geplant, für die folgenden Jahre weitere Defizite. Die Verschuldung wird sich von aktuell 340.000 Euro bis Ende des Jahres auf knapp 1.000.000 Euro erhöhen (300.000 Euro zum Ausgleich des aktuellen Defizits aus dem Jahr 2025 und weitere gut 300.000 Euro zur Finanzierung des Defizits aus dem Jahr 2026). Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Schleswig-Holstein kann die Gemeinde eine Haushaltssperre anordnen, wenn die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dies erfordert. Mit der Haushaltssperre sollen alle freiwilligen Aufwendungen, die noch nicht durch rechtliche Verpflichtungen gebunden oder tatsächlich begonnen worden sind, für den Rest des Haushaltsjahres 2026 gesperrt werden. Von der Haushaltssperre ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich bereits bindend eingegangene Aufwendungen sowie Maßnahmen, mit deren Durchführung bereits begonnen wurde.

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