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Antrag der Zählgemeinschaft Die Linke & grevesmühlen.jetzt an die Stadtvertretung Grevesmühlen - Verkehrszeichen in der Wismarschen Straße in der Stadt Grevemühlen
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Grevesmühlen-Land |
| Datum | 2026-06-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob die Einführung eines Verkehrszeichens in der Wismarschen Straße in der Stadt Grevesmühlen möglich ist.
Sachverhalt:
Der Abschnitt der Wismarschen Straße im Bereich der Innenstadt ist aufgrund seiner historischen Beschaffenheit, insbesondere aufgrund seiner Breite, für viele Verkehrsteilnehmende eine Herausforderung im Straßenverkehr. Vor allem einspurige Fahrzeuge sind hier besonders der Gefahr ausgesetzt mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Unfallsituationen zu geraten.
Das Verkehrszeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ könnte dahingehend eine Verbesserung der Verkehrssituation in dem genannten Bereich der Wismarschen Straße bewirken. Da die Stadt Grevesmühlen nicht eigenmächtig ein Verkehrszeichen einführen darf, sind eine Beantragung sowie Kooperation mit der Unteren Verkehrsbehörde des Landeskreises Nordwestmecklenburg obligatorisch.
Die Stadt Grevesmühlen sollte die Einführung des Verkehrszeichens prüfen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.
Text aus PDF extrahiert