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Prüfauftrag zur Einführung eines Online-Abstimmungstools für Anträge im Rahmen der StVV der Stadt Cottbus/Chosebuz

Angenommen
TypAntrag
GemeindeCottbus
Datum2026-05-27
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Antrag Stadtverordnetenversammlung Stadt Cottbus / město Chóśebuz Antrags-Nr.: AT-34/26 öffentlich nichtöffentlich Antragsteller: MIB/ZSC Antragsdatum: 02. April 2026 Beratungsfolge: Datum Datum Dienstberatung Oberbürgermeister Ausschuss für Haushalt und Finanzen Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligung und Strukturentwicklung Hauptausschuss Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Stadtverordnetenversammlung 29.04.2026 sorbisch/wendische Angelegenheiten Beteiligung Ortsbeiräte nach Ausschuss für Soziales, Gesundheit und KVerf Rechte für Minderheiten Information an AG Ortsteile Ausschuss für Bau und Verkehr Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit Antragsgegenstand: Prüfauftrag zur Einführung eines Online-Abstimmungstools für Anträge im Rahmen der StVV der Stadt Cottbus Inhalt des Antrages: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverwaltung prüft die Einführung einer Online-Abstimmungsplattform auf der Webseite der Stadt Cottbus, auf der Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Anträgen der Stadtverordnetenversammlung ihr Votum abgeben können. _____________________________ Matthias Schulze Vorsitzender der Fraktion MIB/ZSC Antragsnummer AT-34/26 Beschluss-Nr.: Beschlussniederschrift Gremium: HA StVV Tagung am: TOP: einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl der Ja-Stimmen: laut Beschlussvorschlag Anzahl der Nein-Stimmen: mit Veränderungen (siehe Niederschrift) Anzahl der Stimmenthaltungen: Begründung: 1. Ausgangslage und Motivation Die Stadt Cottbus bietet mit ihrer Online-Session der Stadtverordnetenversammlung sowie den Live- Stream-Übertragungen bereits moderne digitale Zugänge zur Stadtpolitik. Diese Angebote schaffen Transparenz, doch die aktive Beteiligung der Bürger bleibt weiterhin gering. Häufig wird mangelnde Einflussmöglichkeit als Grund für politisches Desinteresse genannt. Ein digitales Beteiligungsinstrument in Form unverbindlicher Online-Abstimmungen könnte hier Abhilfe schaffen und Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich in politische Prozesse einbinden. Prioritär ist die Einführung dieser Abstimmungsplattform durch die eigenen IT-Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu prüfen, um zusätzliche externe Kosten zu vermeiden. 2. Zielsetzung Ziel des Projekts ist die Einführung einer Online-Abstimmungsplattform, auf der Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Anträgen der Stadtverordnetenversammlung ihr Votum abgeben können. Diese Abstimmungen haben keine rechtliche Wirkung, dienen aber als Meinungsspiegel und fördern politisches Interesse und Engagement in der Stadtgesellschaft. 3. Vorteile des Projekts - Stärkung der Bürgerbeteiligung: Einwohner können auch zwischen den Wahlen aktiv ihr Votum einbringen. - Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung werden nachvollziehbarer. - Stimmungsbild für die Stadtpolitik: Stadtverordnete erhalten ein unmittelbares Feedback aus der Bevölkerung. - Imagegewinn für Cottbus: Die Stadt positioniert sich als digital fortschrittlich und bürgernah. 4. Rechtscharakter der Abstimmungen Die Online-Abstimmungen sind nicht rechtskräftig. Sie dienen ausschließlich als Meinungsbild. Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung können die Ergebnisse als Orientierungshilfe für die Gewichtung von Themen und Entscheidungsprozessen nutzen. 5. Repräsentativität und Datenschutz Die Abstimmungen sind nicht vollständig repräsentativ, sollen aber eine breite Bürgermeinung abbilden. Eine einfache Registrierung – beispielsweise über die Handynummer – könnte sicherstellen, dass jede Person nur einmal abstimmt und Einwohner der Stadt Cottbus ist. Der Datenschutz bleibt durch die kommunale Trägerschaft gewährleistet. 6. Rolle der Stadt Cottbus Die Stadt Cottbus fungiert als neutraler und vertrauenswürdiger Anbieter der Plattform. Eine kommunale Lösung bietet den Einwohnern der Stadt Cottbus eine aktive Teilnahme am kommunalen politischen Geschehen und kann die Entscheidungen entsprechend beeinflussen. 7. Umgang mit zurückgestellten oder verwiesenen Anträgen Auch Anträge, die in Ausschüsse verwiesen oder vertagt werden, sollten zur Abstimmung stehen. So kann anhand der Teilnahmequote und Abstimmungsergebnisse das öffentliche Interesse und die Relevanz einzelner Themen ermittelt werden. 8. Vergleichbare Modelle Ein ähnliches Konzept existiert auf Bundesebene in Form der App „DEMOCRACY“ (Democracy Deutschland e.V., www.democracy-deutschland.de). Diese App erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, symbolisch an Bundestagsabstimmungen teilzunehmen. Das Cottbuser Modell könnte als kommunale Erweiterung dieses demokratischen Gedankens dienen. 2

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