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Stringenz der Antwort der Kommunalaufsicht (MIK 10.12.2025) „Bindungswirkung zweier Beschlüsse auf privatrechtliche Pachtverträge“
Abgelehnt11 Ja · 27 Nein · 4 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Cottbus |
| Datum | 2026-05-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Stadtverordnetenversammlung
Stadt Cottbus / město Chóśebuz Antrags-Nr.: AT-29/26
öffentlich nichtöffentlich
Antragsteller: Fraktion AfD Antragsdatum: 30. März 2026
Beratungsfolge: Datum Datum
Dienstberatung Oberbürgermeister Ausschuss für Haushalt und
Finanzen
Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligung und
Strukturentwicklung Hauptausschuss
Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Stadtverordnetenversammlung
sorbisch/wendische Angelegenheiten
Beteiligung Ortsbeiräte nach
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und KVerf
Rechte für Minderheiten
Information an AG Ortsteile
Ausschuss für Bau und Verkehr
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit
Antragsgegenstand:
Stringenz der Antwort der Kommunalaufsicht (MIK 10.12.2025)
„Bindungswirkung zweier Beschlüsse auf privatrechtliche Pachtverträge“
Inhalt des Antrages:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 9
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. Die Fachbereiche 23 und 61 zu verpflichten, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich
einen detaillierten, standortbezogenen Bericht über sämtliche kommunalen Garagenstandorte
vorzulegen.
2. In diesem Bericht ist für jeden einzelnen Garagenstandort eine vollständige
betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben darzustellen.
3. Die laufenden Kosten pro Garage sind vollständig und differenziert auszuweisen, insbesondere:
o Versicherungskosten
o Verwaltungskosten
o Grundsteuer
_____________________________
Fraktion AfD
Beschluss-Nr.:
Beschlussniederschrift
Gremium: HA StVV Tagung am: TOP:
einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl der Ja-Stimmen:
laut Beschlussvorschlag Anzahl der Nein-Stimmen:
mit Veränderungen (siehe Niederschrift) Anzahl der Stimmenthaltungen:
Antragsnummer AT-29/26
4. Die jährlichen sowie langfristigen Instandhaltungskosten sind je Standort konkret zu ermitteln und
darzustellen.
5. Der bauliche Zustand aller Garagenstandorte ist systematisch zu erfassen und zu dokumentieren,
insbesondere im Hinblick auf:
o Sanierungsbedarf an Dächern
o Zustand der Tore
o Elektrische Anlagen
6. Für jeden Garagenstandort sind erforderliche Rücklagen verbindlich zu berechnen, zu begründen
und in ihrer Höhe auszuweisen.
7. Die Kostenentwicklung ist über mehrere Jahre darzustellen und Schwankungen sind
nachvollziehbar zu analysieren und zu begründen.
8. Kurz-, mittel- und langfristig notwendige Investitionen sind konkret zu benennen, zeitlich
einzuordnen und finanziell zu bewerten.
9. Der Fachbereich Immobilien wird verpflichtet, ein verbindliches Verfahren zur Bearbeitung von
Schadensmeldungen am Baukörper einzuführen, umzusetzen und darüber zu berichten.
10. Es ist darzustellen, aus welchen Gründen gesetzte Fristen zur Bearbeitung schriftlich eingereichter
Schadensmeldungen bislang nicht eingehalten wurden und welche Maßnahmen zur zukünftigen
Einhaltung getroffen werden.
Begründung:
Das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom 10.12.2025 stellt klar, dass Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber Dritten entfalten, sondern
ausschließlich eine Bindungswirkung gegenüber dem Oberbürgermeister und der Verwaltung besitzen.
Daraus ergibt sich eine gesteigerte Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung zur Kontrolle und
Steuerung der Verwaltung durch transparente, belastbare und regelmäßig vorzulegende
Entscheidungsgrundlagen.
Die kommunalen Garagenstandorte stellen einen relevanten Bestandteil des städtischen Vermögens dar
und sind gleichzeitig mit erheblichen laufenden Kosten, Instandhaltungsaufwendungen sowie zukünftigen
Investitionsbedarfen verbunden.
Der Oberbürgermeister wird daher verpflichtet, durch eine strukturierte und regelmäßige Berichterstattung
sicherzustellen, dass:
die tatsächliche Kostenstruktur vollständig offengelegt wird,
bestehende und zukünftige Instandhaltungs- und Sanierungsbedarfe frühzeitig erkannt werden,
sowie die Entwicklung der Einnahmen transparent nachvollzogen werden kann.
Nur auf dieser Grundlage ist eine sachgerechte Bewertung der Wirtschaftlichkeit sowie eine strategische
Steuerung durch die Stadtverordnetenversammlung möglich.
Darüber hinaus dient die Maßnahme der Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung des
kommunalen Eigentums sowie der langfristigen Werterhaltung der Garagenstandorte.
Ohne zusätzliche Fördermittel ist davon auszugehen, dass Garagenstandorte in Kommunen ohne
Wachstumsdruck perspektivisch nicht kostendeckend betrieben werden können.
Die fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit führt langfristig zu baulichen und städtebaulichen Missständen.
Der Beschluss schafft daher die notwendige Transparenz, um frühzeitig steuernd eingreifen und
wirtschaftliche sowie städtebauliche Fehlentwicklungen vermeiden zu können.
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