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Stringenz der Antwort der Kommunalaufsicht (MIK 10.12.2025) „Bindungswirkung zweier Beschlüsse auf privatrechtliche Pachtverträge“

Abgelehnt11 Ja · 27 Nein · 4 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeCottbus
Datum2026-05-27
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Antrag Stadtverordnetenversammlung Stadt Cottbus / město Chóśebuz Antrags-Nr.: AT-29/26 öffentlich nichtöffentlich Antragsteller: Fraktion AfD Antragsdatum: 30. März 2026 Beratungsfolge: Datum Datum Dienstberatung Oberbürgermeister Ausschuss für Haushalt und Finanzen Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligung und Strukturentwicklung Hauptausschuss Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Stadtverordnetenversammlung sorbisch/wendische Angelegenheiten Beteiligung Ortsbeiräte nach Ausschuss für Soziales, Gesundheit und KVerf Rechte für Minderheiten Information an AG Ortsteile Ausschuss für Bau und Verkehr Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit Antragsgegenstand: Stringenz der Antwort der Kommunalaufsicht (MIK 10.12.2025) „Bindungswirkung zweier Beschlüsse auf privatrechtliche Pachtverträge“ Inhalt des Antrages: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 9 Der Oberbürgermeister wird beauftragt: 1. Die Fachbereiche 23 und 61 zu verpflichten, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich einen detaillierten, standortbezogenen Bericht über sämtliche kommunalen Garagenstandorte vorzulegen. 2. In diesem Bericht ist für jeden einzelnen Garagenstandort eine vollständige betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben darzustellen. 3. Die laufenden Kosten pro Garage sind vollständig und differenziert auszuweisen, insbesondere: o Versicherungskosten o Verwaltungskosten o Grundsteuer _____________________________ Fraktion AfD Beschluss-Nr.: Beschlussniederschrift Gremium: HA StVV Tagung am: TOP: einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl der Ja-Stimmen: laut Beschlussvorschlag Anzahl der Nein-Stimmen: mit Veränderungen (siehe Niederschrift) Anzahl der Stimmenthaltungen: Antragsnummer AT-29/26 4. Die jährlichen sowie langfristigen Instandhaltungskosten sind je Standort konkret zu ermitteln und darzustellen. 5. Der bauliche Zustand aller Garagenstandorte ist systematisch zu erfassen und zu dokumentieren, insbesondere im Hinblick auf: o Sanierungsbedarf an Dächern o Zustand der Tore o Elektrische Anlagen 6. Für jeden Garagenstandort sind erforderliche Rücklagen verbindlich zu berechnen, zu begründen und in ihrer Höhe auszuweisen. 7. Die Kostenentwicklung ist über mehrere Jahre darzustellen und Schwankungen sind nachvollziehbar zu analysieren und zu begründen. 8. Kurz-, mittel- und langfristig notwendige Investitionen sind konkret zu benennen, zeitlich einzuordnen und finanziell zu bewerten. 9. Der Fachbereich Immobilien wird verpflichtet, ein verbindliches Verfahren zur Bearbeitung von Schadensmeldungen am Baukörper einzuführen, umzusetzen und darüber zu berichten. 10. Es ist darzustellen, aus welchen Gründen gesetzte Fristen zur Bearbeitung schriftlich eingereichter Schadensmeldungen bislang nicht eingehalten wurden und welche Maßnahmen zur zukünftigen Einhaltung getroffen werden. Begründung: Das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht vom 10.12.2025 stellt klar, dass Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber Dritten entfalten, sondern ausschließlich eine Bindungswirkung gegenüber dem Oberbürgermeister und der Verwaltung besitzen. Daraus ergibt sich eine gesteigerte Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung zur Kontrolle und Steuerung der Verwaltung durch transparente, belastbare und regelmäßig vorzulegende Entscheidungsgrundlagen. Die kommunalen Garagenstandorte stellen einen relevanten Bestandteil des städtischen Vermögens dar und sind gleichzeitig mit erheblichen laufenden Kosten, Instandhaltungsaufwendungen sowie zukünftigen Investitionsbedarfen verbunden. Der Oberbürgermeister wird daher verpflichtet, durch eine strukturierte und regelmäßige Berichterstattung sicherzustellen, dass:  die tatsächliche Kostenstruktur vollständig offengelegt wird,  bestehende und zukünftige Instandhaltungs- und Sanierungsbedarfe frühzeitig erkannt werden,  sowie die Entwicklung der Einnahmen transparent nachvollzogen werden kann. Nur auf dieser Grundlage ist eine sachgerechte Bewertung der Wirtschaftlichkeit sowie eine strategische Steuerung durch die Stadtverordnetenversammlung möglich. Darüber hinaus dient die Maßnahme der Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung des kommunalen Eigentums sowie der langfristigen Werterhaltung der Garagenstandorte. Ohne zusätzliche Fördermittel ist davon auszugehen, dass Garagenstandorte in Kommunen ohne Wachstumsdruck perspektivisch nicht kostendeckend betrieben werden können. Die fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit führt langfristig zu baulichen und städtebaulichen Missständen. Der Beschluss schafft daher die notwendige Transparenz, um frühzeitig steuernd eingreifen und wirtschaftliche sowie städtebauliche Fehlentwicklungen vermeiden zu können. 2

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