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Prüfung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Cottbusverkehr-Deutschlandtickets

Angenommen0 Ja · 11 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeCottbus
Datum2026-05-27
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Antrag Stadtverordnetenversammlung Stadt Cottbus / město Chóśebuz Antrags-Nr.: AT-25/26 öffentlich nichtöffentlich Antragsteller: Die Linke Antragsdatum: 24. März 2026 Beratungsfolge: Datum Datum Dienstberatung Oberbürgermeister Ausschuss für Haushalt und Finanzen Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligung und Strukturentwicklung Hauptausschuss 22.04.2026 Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Stadtverordnetenversammlung 29.04.2026 sorbisch/wendische Angelegenheiten Beteiligung Ortsbeiräte nach Ausschuss für Soziales, Gesundheit und KVerf Rechte für Minderheiten Information an AG Ortsteile Ausschuss für Bau und Verkehr Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit Antragsgegenstand: Prüfung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Cottbusverkehr-Deutschlandtickets Inhalt des Antrages: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einführung eines möglichst unbürokratischen Weges zur Umsetzung eines Erstwohnsitzzuschusses zum Deutschlandticket zu prüfen. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden: 1. Die Stadt Cottbus gewährt allen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Erstwohnsitz in Cottbus auf Antrag einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 10 Euro, sofern sie ein Deutschlandticket über das kommunale Verkehrsunternehmen Cottbusverkehr GmbH beziehen. 2. Voraussetzung für den Zuschuss ist der Nachweis eines gültigen Abonnementvertrags über das Deutschlandticket mit Cottbusverkehr sowie der Erstwohnsitz in Cottbus. Das Prüfergebnis soll bis Oktober 2026 im Ausschuss für Bau und Verkehr präsentiert werden. Begründung S. 2 _____________________________ Christopher Neumann Antragsnummer AT-25/26 Beschluss-Nr.: Beschlussniederschrift Gremium: HA StVV Tagung am: TOP: einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl der Ja-Stimmen: laut Beschlussvorschlag Anzahl der Nein-Stimmen: mit Veränderungen (siehe Niederschrift) Anzahl der Stimmenthaltungen: Begründung: Seit der Einführung des Deutschlandtickets besteht bundesweit keine faire Verteilung der Einnahmen zwischen den Verkehrsunternehmen. Da das Ticket überwiegend digital und häufig über zentrale Plattformen wie die „DB Navigator“-App erworben wird, fließen große Teile der Einnahmen an überregionale Anbieter – selbst dann, wenn die Kundinnen und Kunden überwiegend im Gebiet von Cottbusverkehr unterwegs sind. Das kommunale Verkehrsunternehmen Cottbusverkehr kann diesen digitalen Vertriebswegen keine gleichwertige, eigene Verkaufsplattform entgegensetzen und verliert dadurch erhebliche Einnahmen. In der Folge muss der kommunale Haushalt die entstehenden Defizite jährlich mit über einer Million Euro ausgleichen. Mit einem monatlichen Zuschuss von 10 Euro für alle Cottbuserinnen und Cottbuser, die ihr Deutschlandticket über Cottbusverkehr beziehen, kann die Stadt gezielt Anreize schaffen, die lokale Wertschöpfung zu stärken und die Fahrgeldeinnahmen wieder stärker an das städtische Verkehrsunternehmen zu binden. Dadurch wird die finanzielle Stabilität von Cottbusverkehr verbessert und die kommunale Zuschusslast perspektivisch verringert. Darüber hinaus leistet der Zuschuss einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Verkehrswende. Er macht das Deutschlandticket für viele Menschen mit geringem Einkommen noch attraktiver, stärkt die Nutzung des ÖPNV und trägt so zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz bei. Ein Blick nach Tübingen zeigt, dass ein solches Modell erfolgreich sein kann: Die Stadt bezuschusst das Deutschlandticket seit seiner Einführung im Frühjahr 2023 aktuell mit 13 Euro pro Monat. Im Juni 2025 nutzten dort rund 24.000 Einwohnerinnen und Einwohner – also etwa 26 % der Bevölkerung – das bezuschusste Ticket. Bundesweit liegt die Quote dagegen nur bei etwa 16 %. Dieses Beispiel belegt, dass eine kommunale Förderung die Nutzung des Deutschlandtickets deutlich steigern und zugleich die lokale Verkehrsgesellschaft stärken kann. Da die für den Zuschuss verwendeten städtischen Mittel letztlich beim kommunalen Verkehrsunternehmen ankommen, wirken diese Aufwendungen dem Anstieg des Betriebskostenzuschusses entgegen und sollten für den städtischen Haushalt im Saldo keine Mehrbelastung darstellen. 2

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