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Antrag der Fraktion Volt/FWG vom 13.05.2026 zur GGS Gronau
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bergisch Gladbach |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Volt/FWG beantragt wegen Bauschäden und Raumnot an der GGS Gronau mehrere Maßnahmen: eine Containerschule auf dem Bauhofgelände Ferdinandstraße als Übergangslösung, einen Modulbau an der jetzigen Schulstelle sowie eine neue vierzügige Grundschule mit Mehrzweckhalle auf dem Bauhofgelände. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab und empfiehlt, das laufende Investorenmodell (Suche nach privatem Investor für dreizügige Schule) fortzuführen, da der Antrag zeitlich verzögernd wirke und die Schulbau-GmbH überlasten würde.
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Dokument
Extrahierter Text
Absender
Fraktion Volt/FWG
Drucksachen-Nr.
0372/2026
öffentlich
Antrag
der Fraktion Volt/FWG
zur Sitzung:
Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft am 15.07.2026
Tagesordnungspunkt
Antrag der Fraktion Volt/FWG vom 13.05.2026 zur GGS Gronau
Inhalt:
Ein regulärer Schulbetrieb in der GGS-Gronau ist zur Zeit nicht möglich. Der Zustand der
Gebäude kann in naher Zukunft zur zwangsweisen Schließung der Schule führen. Dazu
besteht eine akute Raumnot, weil die Schülerzahlen in Gronau wachsen und sich
Jahrgangswiederholungen häufen.
Nach nunmehr 20 Jahren Stillstand im Bereich der GGS-Gronau muss zur Vermeidung einer
Notsituation sofort gehandelt werden. Mittel- und langfristig muss ein geeigneter
Schulstandort in Gronau gesichert werden, der alle pädagogischen Herausforderungen
bewältigen kann. Das Gelände an der Ferdinandstraße ist dazu bestens geeignet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft beschließt:
1. Die Schulbau-GmbH plant als Übergangslösung für die GGS Gronau mit oberster
Priorität eine Containerschule, die den Raumbedarf einer dreizügigen Grundschule
inkl.
OGS-Betreuung abdeckt. Die Aufstellung der Container erfolgt auf dem
leergeräumten
Lagergelände und dem Parkplatzbereich des Bauhofs Ferdinandstrasse.
2. Die Verwaltung plant parallel dazu den Umzug von der Schule in der Mülheimer
Straße in die Container auf dem Bauhof Ferdinandstraße.
3. Die Schulbau-GmbH plant und errichtet auf dem Gelände der GGS-Gronau eine
Modulbau-Grundschule, vierzügig inkl. dem Platzbedarf für die entsprechende OGS-
Betreuung als Rotationsschule für Grundschulen. Die dort bestehende Sporthalle
bleibt
auch während der Bauarbeiten erreichbar und nutzbar.
4. Die Verwaltung plant abhängig von der Fertigstellung der Modulbauschule den
Rückumzug von der Ferdinandstraße in die neue Rotations-Grundschule an der
Mülheimer Straße.
5. Die Schulbau-GmbH plant und errichtet auf dem Gelände des Bauhofs
Ferdinandstraße
eine vierzügige Grundschule inkl. Mehrzweckhalle, die allen heutigen Anforderungen
einer modernen Grundschule entspricht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes für die Grundschule Gronau handelt es sich um
ein laufendes Projekt.
Als „laufendes Projekt“ wurde im Zuge der Erstellung der Schulbaupriorisierung all solche
Projekte klassifiziert, an denen die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt bereits arbeitete.
Im Dezember 2025 wurde in der Folge ein Vergabeverfahren veröffentlicht, mit dem Inhalt
der Suche nach einem Investor mit Grundstück, welcher eine 3 zügige Grundschule mit 2
Feld-Sporthalle baut und die die Stadt nach Fertigstellung anmietet. Verbunden ist dies mit
der Absicht die Schüler/innen der GGS Gronau ins neue Gebäude nach Fertigstellung
umzuziehen.
Die Verwaltung hat sich für die teure Variante der Umsetzung im Zuge eines
Investorenmodells, entschieden, um eine schnellere Lösung für die Bedarfe der Schule zu
ermöglichen.
Wie Sie aus dem letzten Ausschuss wissen, ist die Verwaltung mit dem bisherigen Verlauf
und der insbesondere regen Teilnahme am Vergabeverfahren sehr zufrieden. Wir sind
zuversichtlich, dass wir dadurch einen guten Investor für die Umsetzung gewinnen können.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass für die Raumnot mit einer Maßnahme
(Raumteilung) im Sommer entgegengewirkt wird. Weitere Vorschläge seitens der
Schulleitung sind derzeit in Prüfung.
Soweit der Antrag darauf abzielt, das bis dato verfolgte Vorgehen zu verändern, kann die
Verwaltung hiervon nur abraten.
Dies resultiert aus mehreren Aspekten:
Zeitlicher Aspekt: selbst bei aller Beschleunigung, würde ein antragsgemäßes
Vorgehen den zeitlichen Ablauf extrem verlangsamen. Das Bauhofgelände müsste
zunächst „geleert“ werden. Darüber hinaus, wäre auch bei einem Bau durch die
Schulbau GmbH ein/mehrere oberschwellige Vergabeverfahren durchzuführen- dies
wohlgemerkt sowohl für Interim als auch für die die finale Version der Schule.
Kapazitäten der Schulbau GmbH: Die Schulbau GmbH ist essenzieller Teil in der
Abarbeitung der Schulbaupriorisierung, sowie weiterer laufender Maßnahmen. Hier
hinter steht eine Maßnahmenplanung, die eine Vollauslastung der GmbH beinhaltet.
Falls die Entscheidung getroffen wird, dass die Schulbau GmbH diese Aufgabe mit
oberster Priorität umsetzen muss, hat dies Konsequenzen in der Abarbeitung der
laufenden wie auch auf die priorisierten Schulbauprojekte der Prio-Liste. Das
bedeutet in der Folge, dass laufende und andere Projekte mit einer hohen von der
Politik gesetzten Priorität verzögert oder verspätet abgearbeitet werden können. Jede
Änderung, Verzögerung oder Störung im geplanten Ablauf führt zu hohen nicht
absehbaren Mehrkosten und die dringenden Bedarfe der anderen Schulen würden
dadurch hintenangestellt und erst später (Jahre) umgesetzt werden können.
Zustand der anderen Schulen: die Gebäudesituation an der GGS Gronau ist
unzweifelhaft hoch problematisch. Dies ist jedoch baulich leider bei nahezu allen
anderen Schulen identisch. Auch hier sind Schließungen nicht ausgeschlossen.
Umso wichtiger ist es, die Themen effizient und strukturiert abzuarbeiten.
Die Verwaltung empfiehlt in der Folge, die von der Verwaltung vorgeschlagene und vom
ASG beschlossene Herangehensweise, nicht zu verändern.
Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung in der Projektentwicklung eines Rotationsstandortes
am Bauhof. Aber auch für eine Umsetzung eines solchen, ist der vorherige Leerzug des
Grundstücks notwendig.
Text aus PDF extrahiert