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Antrag der Fraktion Volt/FWG vom 13.05.2026 zur GGS Gronau

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBergisch Gladbach
Datum2026-07-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Volt/FWG beantragt wegen Bauschäden und Raumnot an der GGS Gronau mehrere Maßnahmen: eine Containerschule auf dem Bauhofgelände Ferdinandstraße als Übergangslösung, einen Modulbau an der jetzigen Schulstelle sowie eine neue vierzügige Grundschule mit Mehrzweckhalle auf dem Bauhofgelände. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab und empfiehlt, das laufende Investorenmodell (Suche nach privatem Investor für dreizügige Schule) fortzuführen, da der Antrag zeitlich verzögernd wirke und die Schulbau-GmbH überlasten würde.

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Extrahierter Text

Absender Fraktion Volt/FWG Drucksachen-Nr. 0372/2026 öffentlich Antrag der Fraktion Volt/FWG zur Sitzung: Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft am 15.07.2026 Tagesordnungspunkt Antrag der Fraktion Volt/FWG vom 13.05.2026 zur GGS Gronau Inhalt: Ein regulärer Schulbetrieb in der GGS-Gronau ist zur Zeit nicht möglich. Der Zustand der Gebäude kann in naher Zukunft zur zwangsweisen Schließung der Schule führen. Dazu besteht eine akute Raumnot, weil die Schülerzahlen in Gronau wachsen und sich Jahrgangswiederholungen häufen. Nach nunmehr 20 Jahren Stillstand im Bereich der GGS-Gronau muss zur Vermeidung einer Notsituation sofort gehandelt werden. Mittel- und langfristig muss ein geeigneter Schulstandort in Gronau gesichert werden, der alle pädagogischen Herausforderungen bewältigen kann. Das Gelände an der Ferdinandstraße ist dazu bestens geeignet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule und Gebäudewirtschaft beschließt: 1. Die Schulbau-GmbH plant als Übergangslösung für die GGS Gronau mit oberster Priorität eine Containerschule, die den Raumbedarf einer dreizügigen Grundschule inkl. OGS-Betreuung abdeckt. Die Aufstellung der Container erfolgt auf dem leergeräumten Lagergelände und dem Parkplatzbereich des Bauhofs Ferdinandstrasse. 2. Die Verwaltung plant parallel dazu den Umzug von der Schule in der Mülheimer Straße in die Container auf dem Bauhof Ferdinandstraße. 3. Die Schulbau-GmbH plant und errichtet auf dem Gelände der GGS-Gronau eine Modulbau-Grundschule, vierzügig inkl. dem Platzbedarf für die entsprechende OGS- Betreuung als Rotationsschule für Grundschulen. Die dort bestehende Sporthalle bleibt auch während der Bauarbeiten erreichbar und nutzbar. 4. Die Verwaltung plant abhängig von der Fertigstellung der Modulbauschule den Rückumzug von der Ferdinandstraße in die neue Rotations-Grundschule an der Mülheimer Straße. 5. Die Schulbau-GmbH plant und errichtet auf dem Gelände des Bauhofs Ferdinandstraße eine vierzügige Grundschule inkl. Mehrzweckhalle, die allen heutigen Anforderungen einer modernen Grundschule entspricht. Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes für die Grundschule Gronau handelt es sich um ein laufendes Projekt. Als „laufendes Projekt“ wurde im Zuge der Erstellung der Schulbaupriorisierung all solche Projekte klassifiziert, an denen die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt bereits arbeitete. Im Dezember 2025 wurde in der Folge ein Vergabeverfahren veröffentlicht, mit dem Inhalt der Suche nach einem Investor mit Grundstück, welcher eine 3 zügige Grundschule mit 2 Feld-Sporthalle baut und die die Stadt nach Fertigstellung anmietet. Verbunden ist dies mit der Absicht die Schüler/innen der GGS Gronau ins neue Gebäude nach Fertigstellung umzuziehen. Die Verwaltung hat sich für die teure Variante der Umsetzung im Zuge eines Investorenmodells, entschieden, um eine schnellere Lösung für die Bedarfe der Schule zu ermöglichen. Wie Sie aus dem letzten Ausschuss wissen, ist die Verwaltung mit dem bisherigen Verlauf und der insbesondere regen Teilnahme am Vergabeverfahren sehr zufrieden. Wir sind zuversichtlich, dass wir dadurch einen guten Investor für die Umsetzung gewinnen können. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass für die Raumnot mit einer Maßnahme (Raumteilung) im Sommer entgegengewirkt wird. Weitere Vorschläge seitens der Schulleitung sind derzeit in Prüfung. Soweit der Antrag darauf abzielt, das bis dato verfolgte Vorgehen zu verändern, kann die Verwaltung hiervon nur abraten. Dies resultiert aus mehreren Aspekten:  Zeitlicher Aspekt: selbst bei aller Beschleunigung, würde ein antragsgemäßes Vorgehen den zeitlichen Ablauf extrem verlangsamen. Das Bauhofgelände müsste zunächst „geleert“ werden. Darüber hinaus, wäre auch bei einem Bau durch die Schulbau GmbH ein/mehrere oberschwellige Vergabeverfahren durchzuführen- dies wohlgemerkt sowohl für Interim als auch für die die finale Version der Schule.  Kapazitäten der Schulbau GmbH: Die Schulbau GmbH ist essenzieller Teil in der Abarbeitung der Schulbaupriorisierung, sowie weiterer laufender Maßnahmen. Hier hinter steht eine Maßnahmenplanung, die eine Vollauslastung der GmbH beinhaltet. Falls die Entscheidung getroffen wird, dass die Schulbau GmbH diese Aufgabe mit oberster Priorität umsetzen muss, hat dies Konsequenzen in der Abarbeitung der laufenden wie auch auf die priorisierten Schulbauprojekte der Prio-Liste. Das bedeutet in der Folge, dass laufende und andere Projekte mit einer hohen von der Politik gesetzten Priorität verzögert oder verspätet abgearbeitet werden können. Jede Änderung, Verzögerung oder Störung im geplanten Ablauf führt zu hohen nicht absehbaren Mehrkosten und die dringenden Bedarfe der anderen Schulen würden dadurch hintenangestellt und erst später (Jahre) umgesetzt werden können.  Zustand der anderen Schulen: die Gebäudesituation an der GGS Gronau ist unzweifelhaft hoch problematisch. Dies ist jedoch baulich leider bei nahezu allen anderen Schulen identisch. Auch hier sind Schließungen nicht ausgeschlossen. Umso wichtiger ist es, die Themen effizient und strukturiert abzuarbeiten. Die Verwaltung empfiehlt in der Folge, die von der Verwaltung vorgeschlagene und vom ASG beschlossene Herangehensweise, nicht zu verändern. Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung in der Projektentwicklung eines Rotationsstandortes am Bauhof. Aber auch für eine Umsetzung eines solchen, ist der vorherige Leerzug des Grundstücks notwendig.

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