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Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER FWG Lich vom 30.11.2025 zum Teilhaushalt 11 „Tageseinrichtungen für Kinder“ folgenden Antrag zur Erweiterung und Neubewertung der Maßnahme „Erweiterung des vorhandenen Kindergartens“ -— Grundsatzbeschluss zur vollständigen konzeptionellen Neuplanung inklusive Neubaus des gesamten Kindergartens
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Lich |
| Datum | 2025-12-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lich
Vorlagenart Antrag Fraktion Drucksache: A-17/2025
Fachbereich/Ersteller: FD 1.1 Verwaltungsdienst Pappe, Patricia
Aktenzeichen/Datum: 01.12.2025
Beratungsfolge: Termin TOP
Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2025
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025
Betreff
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER FWG Lich vom 30.11.2025 zum Teilhaushalt 11
„Tageseinrichtungen für Kinder“ folgenden Antrag zur Erweiterung und Neubewertung
der Maßnahme „Erweiterung des vorhandenen Kindergartens“ -— Grundsatzbeschluss
zur vollständigen konzeptionellen Neuplanung inklusive Neubaus des gesamten
Kindergartens
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die bestehende Maßnahme bezüglich der Erweiterung des Kindergartens im Stadtteil
Langsdorf wird um den Auftrag erweitert, die gesamte bauliche, funktionale und strukturelle
Konzeption des Gesamtprojekts grundlegend zu überarbeiten.
2. Im Rahmen dieser Überarbeitung ist insbesondere zu prüfen, ob ein vollständiger Abriss und
ein vollständiger Neubau des Kindergartens — anstelle der bisher vorgesehenen Erweiterung
von Räumlichkeiten des Bestands - wirtschaftlich, betrieblich und städtebaulich vorzugswürdig
ist.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine detaillierte Gegenüberstellung zu erarbeiten, die
mindestens folgende Kriterien berücksichtigt:
a) Investitionskosten, Folgekosten und Lebenszykluskosten der zwei Varianten
- Erhalt und Sanierung des Altbaus
- kompletter Neubau
b) Energetische Bewertung, CO -Effizienz und langfristige Betriebskosten
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c) Brandschutz, Barrierefreiheit und sicherheitsrechtliche Anforderungen
d) Pädagogische Nutzbarkeit, räumliche Qualität und Flexibilität
e) Kapazitätsanpassungen und Erweiterungsfähigkeit
f) Städtebauliche und planerische Optimierung des gesamten Kindergartengrundstücks
g) Mögliche Förderprogramme für Neubau- bzw. energetische Sanierungsmaßnahmen
h) Zukunftsorientierte Bedarfsentwicklung, insbesondere im Hinblick auf neue Wohngebiete und
steigende Betreuungszahlen (U3/Ü3)
4. Die Verwaltung legt weiterhin dar, inwiefern ein vollständiger Neubau des Kindergartens eine
langfristig strukturierte, funktional überlegene und kosteneffiziente Gesamtplanung des
Kindergartengrundstücks ermöglicht, um die Einrichtung über Jahrzehnte hinweg nachhaltig,
energetisch modern und flexibel nutzbar auszurichten.
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Begründung:
Der bestehende Kindergarten auf dem betreffenden Grundstück befindet sich in einem baulich,
energetisch und brandschutztechnisch gravierend defizitären Zustand. Eine Vielzahl objektiver
Parameter spricht dafür, die bisher geplante Vorgehensweise (Teilerhalt des Altgebäudes)
kritisch zu hinterfragen und das Projekt in seiner Gesamtheit neu zu bewerten.
Der Gebäudebestand weist einen erheblichen Renovierungsstau auf, dessen Beseitigung
bereits heute hohesechsstellige Beträge erfordern würde. Energetische Mängel, wie
unzureichende Dämmung, veraltete Fenster, ineffiziente Heiztechnik und Wärmebrücken,
führen zu deutlich erhöhten Betriebskosten. Brandschutzdefizite führen aktuell dazu, dass
Räume nicht bestimmungsgemäß genutzt werden können - ein Zustand, der pädagogische
Konzepte behindert und zusätzliche Investitionen zwingenderforderlich macht. Das
Gebäudeerfüllt nicht vollständig die heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit.
Eine Sanierung im Bestand hätte zur Folge, dass erhebliche Investitionen nur begrenzte
Verbesserungenerzielen und der Altbau in seiner strukturellen Limitierung bestehen bleibt.
Untersuchungen vergleichbarer kommunaler Bauprojekte zeigen, dass Sanierungsmaßnahmen
in maroden Bestandsgebäuden häufig 70-90 % der Kosten eines Neubaus erreichen, jedoch
wesentlich geringere Nutzungszeiträume und deutlich höhere Betriebskosten verursachen.
Ein Neubau kann hingegen:
• energetische Standards bis hin zu KfW-Effizienzhaus 40 oder besser erreichen,
• Betriebskosten über Jahrzehnte reduzieren,
• modulare Erweiterungsmöglichkeiten schaffen,
• Förderpotenziale wesentlich besser ausschöpfen.
Aufgrund aktueller Stadtentwicklungsprozesse und möglicher neuer Wohngebiete ist mittel- bis
langfristig mit steigendem Betreuungsbedarf zu rechnen. Ein Bestandsgebäude mit begrenzter
Grundrissflexibilität kann diese Entwicklungen häufig nicht wirtschaftlich aufnehmen.
• Ein Neubau hingegen erlaubt:
• eine konzeptionelle Anpassung an wachsende Kinderzahlen,
• flexible Raumzuschaltungen (U3/Ü3),
• die Berücksichtigung neuer pädagogischer Konzepte,
• funktionale Einbindung in das Gesamtareal einer neu entstehenden Einrichtung
Ein vollständiger Neubau eröffnet die Chance, das Grundstück städtebaulich, funktional und
verkehrlich deutlich besser zu ordnen. Dadurch kann die Erschließung optimiert werden,
Außenflächen kindgerecht und sicher gestaltet werden, die Lagebeziehung zwischen
Grundschule und Kindergarten synergetisch verbessert werden, eine langfristige, nachhaltige
Strukturierung des gesamten Areals realisiert werden.
Zusammenfassung
Die Gesamtheit der baulichen, wirtschaftlichen, energetischen und pädagogischen Argumente
legt nahe, dass ein vollständiger Neubau des Kindergartens — im Rahmen der ohnehin
geplanten Gesamtmaßnahme- eine wirtschaftlich sinnvolle, zukunftsorientierte und
städtebaulich überlegene Lösung darstellen könnte. Um eine sachgerechte Entscheidung für
die kommenden Jahrzehnte treffen zu können, ist eine umfassende und transparente Prüfung
zwingenderforderlich.
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Anlage(n):
1) Kindergartenneubau Langsdorf
Finanzielle Auswirkungen/Folgekosten:
Sichtvermerk
FB II – Finanzservice –
Sichtvermerke/Abzeichnungslauf:
(Pappe) (Arnold) (Dr. Neubert)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister
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