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Haushaltskonsolidierung hier: Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Lennestadt
Datum2026-05-06
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Stadt Lennestadt VORLAGE Der Bürgermeister mit x Anlage(n) Finanzen und Steuern AZ: I/2 / 20 22 00 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 28.04.2026 1008/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 06.05.2026 Betreff: Haushaltskonsolidierung hier: Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises Beschlussvorschlag: Die Stadt Lennestadt richtet zur nachhaltigen Sicherung ihrer Haushaltswirtschaft einen inter- fraktionellen „Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung“ ein. Die Fraktionen benennen bis zur Rats- sitzung am 20.05.2026 jeweils bis zu zwei Teilnehmer. Sachdarstellung: Nach § 75 GO NRW hat eine Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Nach § 84 GO NRW hat eine Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanz- planung zu Grunde zu legen und in die Haushaltsplanung einzubeziehen. Dabei sollen die drei dem Haushaltsjahr folgenden Planjahre ausgeglichen sein. Was die Gemeindeordnung hier normiert, schaffen die Haushalte der Stadt Lennestadt schon seit Jahren nicht mehr. Die jährlichen Haushaltsplanungen stellen sich durchgängig defizitär dar. Nach 4,3 Mio. € in 2022, 4,7 Mio. € in 2023, 6,6 Mio. € in 2024 und 8,1 Mio. € in 2025 schnellte das Defizit in diesem Haushaltsjahr auf 11,6 Mio. € hoch. Zur Vermeidung einer drohenden Haushaltssicherung musste 2025 und 2026 bereits auf das Instrument des globalen Minderauf- wands nach § 79 Absatz 3 GO NRW zurückgegriffen werden, letztjährig im Umfang von einem Prozent der ordentlichen Aufwendungen, dieses Jahr bereits im maximal zulässigen Umfang von zwei Prozent. Dadurch konnten die Defizite 2025 und 2026 auf 7,3 bzw. 9,9 Mio. € begrenzt werden. Soweit ein Ausgleich auch auf diese Weise nicht mehr erreichbar ist, kann ein verbleibender Jahresfehlbetrag in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung längstens in die drei folgen- den Haushaltsjahre vorgetragen werden. Ein solcher Verlustvortrag wäre die letzte Stufe vor der Pflicht nach § 76 GO NRW, ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen. . . . Vorlage 1008/2026 Seite 2 Im Vorbericht zum Haushalt 2026 und in den Haushaltsreden haben der Kämmerer und ich be- reits deutlich gemacht, dass es unter dem Einfluss von Inflation, hohen Energiepreisen, hohen Tarifabschlüssen, stark gestiegenen Baukosten und einer ungehemmt steigenden Kreisumlage ein „Weiter so“ nicht geben kann. Um der geschilderten Entwicklung wirksam entgegenzuwirken, halte ich es daher für geboten, zeitnah einen interfraktionell besetzten „Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung“ unter Federfüh- rung der Verwaltung zu bilden. Dieser Arbeitskreis sollte noch in der ersten Jahreshälfte, also weit vor Beginn der Haushaltsberatungen 2027, unter Betrachtung der Ertrags- wie der Auf- wandsseite in die Konsolidierung der städtischen Finanzen einsteigen, um frühzeitig Lösungen für eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltssituation zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, dass jede im Rat der Stadt Lennestadt vertretene Frak- tion bis zur Ratssitzung am 20. Mai bis zu zwei Vertreter für diesen Arbeitskreis benennt. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz. Durch den Beschluss entstehen Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt-/Auftragssachkonto: Haushaltsansatz: Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden. Betrag: Deckungsvorschlag: Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen.

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