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Änderung der Geschäftsordnung (R32) hier: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 11.02.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Lennestadt
Datum2026-03-25
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Lennestadt VORLAGE Der Bürgermeister mit 1 Anlage(n) Organisation und IT AZ: 11.01.24-2024/000012 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 13.02.2026 1003/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 18.03.2026 Rat 25.03.2026 Betreff: Änderung der Geschäftsordnung (R32) hier: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 11.02.2026 Beschlussvorschlag: Ich bitte um Beratung und Beschlussfassung. Sachdarstellung: Der Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 11.02.2026 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung § 26 Absatz 7 der aktuellen Geschäftsordnung regelt, dass die §§ 16 (Anträge zur Geschäfts- ordnung) und 17 (Anträge zur Sache) auf sachkundige Bürger sowie auf sachkundige Einwoh- ner keine Anwendung finden. Grundlage hierfür war eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vom 01.09.2025. Der Städte- und Gemeindebund hat diese Mustersatzung in der Zwischenzeit angepasst: §§ 13, 14 (§§ 16 und 17 der Geschäftsordnung der Stadt Lennestadt) dieser (Muster- )Geschäftsordnung finden auf sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner keine Anwendung. Begründung: Zuvor wurde das Fragerecht in dem § 23 Abs. 7 (§ 26 Absatz 7 der Geschäftsordnung der Stadt Lennestadt) für die Ausschüsse ausgeschlossen. Die Kommentarliteratur hat sich diesbezüglich geändert, sodass die ursprüngliche Regelung weggefallen ist. Sachkundige Einwohner/innen besitzen nach der Kommentarliteratur kein Antragsrecht. Aufgrund verschiedentlicher Nachfra- gen und geschilderter Einzelfälle vor Ort, ist dieser Regelungsvorschlag aufgenommen worden. § 23 Abs. 7 (§ 26 Absatz 7der Geschäftsordnung der Stadt Lennestadt) bezieht sich nunmehr ausschließlich auf sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. . . . Vorlage 1003/2026 Seite 2 § 26 Absatz 7 der aktuellen Geschäftsordnung des Rates der Stadt Lennestadt sollte an diesen neuen Text angepasst werden. Nach der Änderung werden sachkundige Bürgerinnen und Bür- ger bezüglich der Antragsrechte den Stadtverordneten gleichgestellt. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz. Durch den Beschluss entstehen Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt-/Auftragssachkonto: Haushaltsansatz: Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden. Betrag: Deckungsvorschlag: Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen. Anlage(n): (1) Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 11.02.2026

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