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Antrag der SPD-Fraktion hier: Schaffung einer Planstelle im Bereich der Stadtjugendpflege
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kaltenkirchen |
| Datum | 2019-09-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Stadt Kaltenkirchen
Fachbereich: FB 4 Bildung, Familie und Sport Vorlage Nr.
VL-108/2019
Datum: 16.09.2019
öffentlich Geschäftszeichen: Bearbeitet von:
400. Petra Dibbern
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion
hier: Schaffung einer Planstelle im Bereich der Stadtjugendpflege
Beratungsfolge Sitzungstermin Tagesordnungspunkt
Jugend-, Sport- u. Bil- 30.09.2019 Vorberatung
dungsausschuss
Beschlussvorschlag Fachausschuss:
Der Jugend-, Sport- und Bildungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung im Rahmen des
Stellenplans 2020 eine Vollzeit-Planstelle für den Bereich Stadtjugendpflege zu schaffen.
Sachverhalt:
Die SPD Fraktion hat mit Schreiben vom 23.04.2019 und 16.05.2019 die Schaffung einer
Stelle „Stadtjugendpflege“ beantragt. Der Ausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 13.05.
und 03.06.2019 mit der Thematik befasst. Der Ausschuss hat am 03.06.2019 beschlossen,
den Antrag zu vertagen und die Verwaltung beauftragt, eine Stellenbeschreibung für eine
Stelle „Stadtjugendpflege“ in der aufsuchenden Jugendarbeit zur nächsten Sitzung auszuar-
beiten und vorzulegen.
Grundsätzlich orientiert sich die Stellenbeschreibung einer Stadtjugendpflege vorrangig an
dem Bedarf einer Kommune. Sinnvollerweise wird die Stadtjugendpflege nach erstmaliger
Schaffung der Stelle zunächst eine Ist- bzw. Bestandsaufnahme vornehmen, um daraus zu
erarbeiten was in einer Kommune fehlt bzw. wo die Problemlagen liegen. Hieraus wird dann
ein Konzept mit den entsprechenden Zielsetzungen erstellt. Dieses Konzept kann bzw. wird
sich über die Jahre stetig verändern und der aktuellen Bedarfslage angepasst werden.
Des Weiteren sollte die Stadtjugendpflege wegen übergeordneter Aufgaben (aufs „Ganze“
schauen) bei der Stadt angestellt sein. Hierdurch wird auch die Neutralität gewahrt, damit
dieser als Ansprechpartner für alle angesehen werden kann.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und der geführten Gespräche mit verschiedenen
Institutionen hält die Verwaltung folgende Stellenbeschreibung für erforderlich:
- Inhaltliche und organisatorische Begleitung der Jugendstadtvertretung
(hierzu kann auch die Durchführung weiterer Beteiligungsprojekte zu bestimmten aktuel-
len Themen gehören)
- Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen der Jugendarbeit
(Information, Analyse und Entwicklung von Prozessen = Ist-Analyse, Bedarfe erkennen,
Lösungsansätze entwickeln)
(Hierzu gehört neben der Konzepterarbeitung mit einer Ist- und Bedarfsanalyse auch der
Aufbau eines funktionierenden Netzwerkes mit gleichberechtigen Partnern, um dann für
Lösungsansätze auf ein breites Spektrum an Netzwerkpartner zurückgreifen zu können.)
- Beratung und Unterstützung aller Partner der Jugendarbeit (Vereine, Einrichtungen und
Institutionen)
(Eine Kommune hat den Auftrag sich um alle Personengruppen zu kümmern, hierzu ge-
hören auch Kinder und Jugendliche. Viele Vereine erfüllen diese Arbeit zumeist auf eh-
renamtlicher Basis. Daher ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, auf das bei
Bedarf zurückgegriffen werden kann, sinnvoll.)
- Offenes Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche
(ggf. auch an Plätzen und Orten wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten)
(Eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen haben immer oder zeitweise kein Interesse,
sich einem Verein anzuschließen oder ein festes Kinder- und Jugendangebot wie z.B. ein
Jugendhaus aufzusuchen. Ein Teil von diesen Kindern und Jugendlichen trifft sich dann
an bestimmten, sich wechselnden Orten, um teilweise einfach nur abzuhängen. Hier ist
es wichtig, auch diesen Kindern und Jugendlichen durch aufsuchende Arbeit gegenüber
Präsenz zu zeigen. Allerdings kann eine Stadtjugendpflege keine umfangreiche aufsu-
chende Jugendarbeit leisten, sondern lediglich ein Offenes Beratungsangebot anbieten.)
- Öffentlichkeitsarbeit
Im Zuge der geführten Gespräche zur Stadtjugendpflege wurde deutlich, dass eine Aufsu-
chende Jugendarbeit in Kaltenkirchen zu kurz kommt bzw. fehlt. Diese Aufgabe kann weder
durch die Mitarbeiter des Jugendhauses noch durch eine Stadtjugendpflege abgedeckt wer-
den. Vielmehr sind hierfür ein Konzept sowie zusätzliche Personalstunden erforderlich. Die
Verwaltung steht hierzu in Gesprächen mit dem Träger des Jugendhauses, der Tausendfüß-
ler Stiftung. Es ist vorgesehen hierzu im November 2019 ein Konzept zur aufsuchenden Ju-
gendarbeit in Kaltenkirchen zur Beratung im Ausschuss vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein
Es stehen Mittel zur Verfügung: Ja Nein X
Produktkonto: Personalkosten „Stadtjugendpflege“
Kosten der Maßnahme Ca. 60.000,00 EUR/a
Folgekosten Ca. 60.000,00 EUR/a zzgl. Tarifsteigerungen
Erläuterungen: Die zusätzliche Stelle ist zum Stellenplan 2020
die sich daraus ergebenden Personalkosten
zum Haushalt 2020 anzumelden.
Hanno Krause
Bürgermeister
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