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Antrag der SPD-Fraktion hier: Schaffung einer Planstelle im Bereich der Stadtjugendpflege

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Kaltenkirchen
Datum2019-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorlage Stadt Kaltenkirchen Fachbereich: FB 4 Bildung, Familie und Sport Vorlage Nr. VL-108/2019 Datum: 16.09.2019 öffentlich Geschäftszeichen: Bearbeitet von: 400. Petra Dibbern Betreff: Antrag der SPD-Fraktion hier: Schaffung einer Planstelle im Bereich der Stadtjugendpflege Beratungsfolge Sitzungstermin Tagesordnungspunkt Jugend-, Sport- u. Bil- 30.09.2019 Vorberatung dungsausschuss Beschlussvorschlag Fachausschuss: Der Jugend-, Sport- und Bildungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung im Rahmen des Stellenplans 2020 eine Vollzeit-Planstelle für den Bereich Stadtjugendpflege zu schaffen. Sachverhalt: Die SPD Fraktion hat mit Schreiben vom 23.04.2019 und 16.05.2019 die Schaffung einer Stelle „Stadtjugendpflege“ beantragt. Der Ausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 13.05. und 03.06.2019 mit der Thematik befasst. Der Ausschuss hat am 03.06.2019 beschlossen, den Antrag zu vertagen und die Verwaltung beauftragt, eine Stellenbeschreibung für eine Stelle „Stadtjugendpflege“ in der aufsuchenden Jugendarbeit zur nächsten Sitzung auszuar- beiten und vorzulegen. Grundsätzlich orientiert sich die Stellenbeschreibung einer Stadtjugendpflege vorrangig an dem Bedarf einer Kommune. Sinnvollerweise wird die Stadtjugendpflege nach erstmaliger Schaffung der Stelle zunächst eine Ist- bzw. Bestandsaufnahme vornehmen, um daraus zu erarbeiten was in einer Kommune fehlt bzw. wo die Problemlagen liegen. Hieraus wird dann ein Konzept mit den entsprechenden Zielsetzungen erstellt. Dieses Konzept kann bzw. wird sich über die Jahre stetig verändern und der aktuellen Bedarfslage angepasst werden. Des Weiteren sollte die Stadtjugendpflege wegen übergeordneter Aufgaben (aufs „Ganze“ schauen) bei der Stadt angestellt sein. Hierdurch wird auch die Neutralität gewahrt, damit dieser als Ansprechpartner für alle angesehen werden kann. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und der geführten Gespräche mit verschiedenen Institutionen hält die Verwaltung folgende Stellenbeschreibung für erforderlich: - Inhaltliche und organisatorische Begleitung der Jugendstadtvertretung (hierzu kann auch die Durchführung weiterer Beteiligungsprojekte zu bestimmten aktuel- len Themen gehören) - Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen der Jugendarbeit (Information, Analyse und Entwicklung von Prozessen = Ist-Analyse, Bedarfe erkennen, Lösungsansätze entwickeln) (Hierzu gehört neben der Konzepterarbeitung mit einer Ist- und Bedarfsanalyse auch der Aufbau eines funktionierenden Netzwerkes mit gleichberechtigen Partnern, um dann für Lösungsansätze auf ein breites Spektrum an Netzwerkpartner zurückgreifen zu können.) - Beratung und Unterstützung aller Partner der Jugendarbeit (Vereine, Einrichtungen und Institutionen) (Eine Kommune hat den Auftrag sich um alle Personengruppen zu kümmern, hierzu ge- hören auch Kinder und Jugendliche. Viele Vereine erfüllen diese Arbeit zumeist auf eh- renamtlicher Basis. Daher ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, auf das bei Bedarf zurückgegriffen werden kann, sinnvoll.) - Offenes Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche (ggf. auch an Plätzen und Orten wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten) (Eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen haben immer oder zeitweise kein Interesse, sich einem Verein anzuschließen oder ein festes Kinder- und Jugendangebot wie z.B. ein Jugendhaus aufzusuchen. Ein Teil von diesen Kindern und Jugendlichen trifft sich dann an bestimmten, sich wechselnden Orten, um teilweise einfach nur abzuhängen. Hier ist es wichtig, auch diesen Kindern und Jugendlichen durch aufsuchende Arbeit gegenüber Präsenz zu zeigen. Allerdings kann eine Stadtjugendpflege keine umfangreiche aufsu- chende Jugendarbeit leisten, sondern lediglich ein Offenes Beratungsangebot anbieten.) - Öffentlichkeitsarbeit Im Zuge der geführten Gespräche zur Stadtjugendpflege wurde deutlich, dass eine Aufsu- chende Jugendarbeit in Kaltenkirchen zu kurz kommt bzw. fehlt. Diese Aufgabe kann weder durch die Mitarbeiter des Jugendhauses noch durch eine Stadtjugendpflege abgedeckt wer- den. Vielmehr sind hierfür ein Konzept sowie zusätzliche Personalstunden erforderlich. Die Verwaltung steht hierzu in Gesprächen mit dem Träger des Jugendhauses, der Tausendfüß- ler Stiftung. Es ist vorgesehen hierzu im November 2019 ein Konzept zur aufsuchenden Ju- gendarbeit in Kaltenkirchen zur Beratung im Ausschuss vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein Es stehen Mittel zur Verfügung: Ja Nein X Produktkonto: Personalkosten „Stadtjugendpflege“ Kosten der Maßnahme Ca. 60.000,00 EUR/a Folgekosten Ca. 60.000,00 EUR/a zzgl. Tarifsteigerungen Erläuterungen: Die zusätzliche Stelle ist zum Stellenplan 2020 die sich daraus ergebenden Personalkosten zum Haushalt 2020 anzumelden. Hanno Krause Bürgermeister

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