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Antrag der SPD-Fraktion Jüterbog Erlass einer Allgemeinverfügung zum Nachtmähverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Jüterbog
Datum2026-06-08
DatenstufeNur Dokumente
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Antrag der Fraktion Stadt Jüterbog Nummer Wiedervorlage 2026/0073 Amt Fraktion (für Anträge) Datum: 08.06.2026 Abteilung Aktenzeichen 102410 Bezug-Nr. Sitzung Termin TOP Status Stadtverordnetenversammlung 24.06.2026 öffentlich Betreff: Antrag der SPD-Fraktion Jüterbog Erlass einer Allgemeinverfügung zum Nachtmähverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine Allgemeinverfügung zu erarbeiten und zu erlassen, wonach der Betrieb von Mährobotern in der Nacht sowie in den Dämmerungszeiten im Gebiet der Stadt Jüterbog untersagt wird. 2. Das Verbot soll mindestens für den Zeitraum von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang gelten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen und unter Auflagen zuzulassen, sofern dies naturschutzfachlich vertretbar ist. 4. Die Verwaltung soll zusätzlich eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit zur Information von Grundstücks- eigentümerinnen und Grundstückseigentümern sowie Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern durchführen. Begründung: Mähroboter stellen insbesondere für Igel eine erhebliche Gefahr dar. Igel sind nachtaktiv, suchen in der Dämmerung und nachts nach Nahrung und flüchten bei Gefahr nicht, sondern rollen sich zusammen. Dadurch kommt es regelmäßig zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod durch Mähroboter. Kommunen wie Cottbus, Leipzig, Münster, der Kreis Wesel und der Landkreis Göttingen haben daher bereits Nachtfahrverbote beziehungsweise entsprechende Allgemeinverfügungen zum Schutz von Igeln und Kleintieren erlassen. Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; zudem wird auf die Schutzpflichten gegenüber wildlebenden Tieren verwiesen. Ein Nachtmähverbot ist eine verhältnismäßige und praktikable Maßnahme, da der Betrieb von Mährobotern tagsüber weiterhin möglich bleibt. Damit kann die Stadt Jüterbog einen wirksamen Beitrag zum Artenschutz und zur Vermeidung vermeidbaren Tierleidensleisten. Gabriele Dehn Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion 2026/0073 Seite 1 von 1

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