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Antrag der SPD-Fraktion Jüterbog Erlass einer Allgemeinverfügung zum Nachtmähverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Jüterbog |
| Datum | 2026-06-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag der Fraktion
Stadt Jüterbog
Nummer Wiedervorlage
2026/0073 Amt Fraktion (für Anträge)
Datum: 08.06.2026 Abteilung
Aktenzeichen 102410
Bezug-Nr.
Sitzung Termin TOP Status
Stadtverordnetenversammlung 24.06.2026 öffentlich
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion Jüterbog
Erlass einer Allgemeinverfügung zum Nachtmähverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen
Kleintieren
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine Allgemeinverfügung zu erarbeiten und zu erlassen,
wonach der Betrieb von Mährobotern in der Nacht sowie in den Dämmerungszeiten im Gebiet der Stadt
Jüterbog untersagt wird.
2. Das Verbot soll mindestens für den Zeitraum von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer
halben Stunde nach Sonnenaufgang gelten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen und unter Auflagen
zuzulassen, sofern dies naturschutzfachlich vertretbar ist.
4. Die Verwaltung soll zusätzlich eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit zur Information von Grundstücks-
eigentümerinnen und Grundstückseigentümern sowie Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzern
durchführen.
Begründung:
Mähroboter stellen insbesondere für Igel eine erhebliche Gefahr dar. Igel sind nachtaktiv, suchen in
der Dämmerung und nachts nach Nahrung und flüchten bei Gefahr nicht, sondern rollen sich
zusammen. Dadurch kommt es regelmäßig zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod durch
Mähroboter. Kommunen wie Cottbus, Leipzig, Münster, der Kreis Wesel und der Landkreis
Göttingen haben daher bereits Nachtfahrverbote beziehungsweise entsprechende
Allgemeinverfügungen zum Schutz von Igeln und Kleintieren erlassen.
Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt; zudem wird auf die
Schutzpflichten gegenüber wildlebenden Tieren verwiesen. Ein Nachtmähverbot ist eine
verhältnismäßige und praktikable Maßnahme, da der Betrieb von Mährobotern tagsüber weiterhin
möglich bleibt. Damit kann die Stadt Jüterbog einen wirksamen Beitrag zum Artenschutz und zur
Vermeidung vermeidbaren Tierleidensleisten.
Gabriele Dehn
Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion
2026/0073 Seite 1 von 1
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