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Antrag der SPD-Fraktion Jüterbog Jugendbeteiligung breit aufstellen - Hauptsatzung ändern
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Jüterbog |
| Datum | 2026-01-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag der Fraktion
Stadt Jüterbog
Nummer Wiedervorlage
2026/0004 Amt Fraktion (für Anträge)
Datum: 08.01.2026 Abteilung
Aktenzeichen 10 24 10
Bezug-Nr.
Sitzung Termin TOP Status
Stadtverordnetenversammlung 27.01.2026 10 öffentlich
Sozialausschuss 21.04.2026 öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 29.04.2026 öffentlich
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion Jüterbog
Jugendbeteiligung breit aufstellen - Hauptsatzung ändern
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Änderung der
Hauptsatzung (§ 11 Absatz 2)
§ 11 (2) Dem Beirat gehören mindestens 3 und höchstens 22 Mitglieder an. Mitglieder des Jugendbeirates
können Personen sein, die nicht jünger als 14 Jahre und nicht älter als 27 Jahre sind und ihren Wohnsitz in
Jüterbog haben oder hier zur Schule gehen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder werden von der
Stadtverordnetenversammlung nach § 41 BbgKVerf für die Dauer der Wahlperiode durch Abstimmung
benannt. Dabei sollen die Vorschläge von Vereinen und Institutionen besonders berücksichtigt werden, zu
deren Aufgaben die Unterstützung und Vertretung von Jugendlichen und Kindern gehören. Die Vorschläge
sind an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu richten.
Begründung:
Es gab über 20 Bewerbungen für den Jugendbeirat und auch bei der Dankesschönveranstaltung für die
Jugendlichen mit der Bürgermeisterin waren circa 20 Jugendliche vor Ort. Auch bei dieser Veranstaltung
wurde nochmal der Wunsch geäußert einer breiten Zahl von Jugendlichen Gehör zu verschaffen. Warum
sollte man Jugendlichen, die sich engagieren wollen, die Beteiligung verwehren?
Es soll auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden sich für Jüterbog zu engagieren, die
hier zur Schule gehen. Eine vergleichbare Reglung gibt es etwa in Werder (Havel).
Auch bei den anderen Beiräten werden die Vorschläge an den Vorsitzenden der
Stadtverordnetenversammlung gerichtet, dementsprechend scheint eine Vereinheitlichung angezeigt.
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