Startseite › Stadt Jüterbog › Antrag

Antrag der SPD-Fraktion Jüterbog Jugendbeteiligung breit aufstellen - Hauptsatzung ändern

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Jüterbog
Datum2026-01-08
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Antrag der Fraktion Stadt Jüterbog Nummer Wiedervorlage 2026/0004 Amt Fraktion (für Anträge) Datum: 08.01.2026 Abteilung Aktenzeichen 10 24 10 Bezug-Nr. Sitzung Termin TOP Status Stadtverordnetenversammlung 27.01.2026 10 öffentlich Sozialausschuss 21.04.2026 öffentlich Stadtverordnetenversammlung 29.04.2026 öffentlich Betreff: Antrag der SPD-Fraktion Jüterbog Jugendbeteiligung breit aufstellen - Hauptsatzung ändern Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Änderung der Hauptsatzung (§ 11 Absatz 2) § 11 (2) Dem Beirat gehören mindestens 3 und höchstens 22 Mitglieder an. Mitglieder des Jugendbeirates können Personen sein, die nicht jünger als 14 Jahre und nicht älter als 27 Jahre sind und ihren Wohnsitz in Jüterbog haben oder hier zur Schule gehen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung nach § 41 BbgKVerf für die Dauer der Wahlperiode durch Abstimmung benannt. Dabei sollen die Vorschläge von Vereinen und Institutionen besonders berücksichtigt werden, zu deren Aufgaben die Unterstützung und Vertretung von Jugendlichen und Kindern gehören. Die Vorschläge sind an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu richten. Begründung: Es gab über 20 Bewerbungen für den Jugendbeirat und auch bei der Dankesschönveranstaltung für die Jugendlichen mit der Bürgermeisterin waren circa 20 Jugendliche vor Ort. Auch bei dieser Veranstaltung wurde nochmal der Wunsch geäußert einer breiten Zahl von Jugendlichen Gehör zu verschaffen. Warum sollte man Jugendlichen, die sich engagieren wollen, die Beteiligung verwehren? Es soll auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden sich für Jüterbog zu engagieren, die hier zur Schule gehen. Eine vergleichbare Reglung gibt es etwa in Werder (Havel). Auch bei den anderen Beiräten werden die Vorschläge an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gerichtet, dementsprechend scheint eine Vereinheitlichung angezeigt. 2026/0004 Seite 1 von 1

Text aus PDF extrahiert