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Antrag der CDU-Stadtratsfraktion; Anlage eines Urnenfeldes auf dem Friedhof Mittelbollenbach
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Idar-Oberstein |
| Datum | 2026-03-31 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsvorlage Nr. 2026/080 Datum: 16.04.2026
Federführendes Amt: Infrastrukturverwaltung Beteiligte Ämter: Hauptamt
Stadtbauamt
Baubetriebshof
Gremium: Termin: TOP: Status:
Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss 16.04.2026 60.23.2 öffentlich
Stadtrat 29.04.2026 öffentlich
Abschließende Beratung in Ausschuss/Stadtrat (Ö/N): SR Ö
In nachfolgenden Sitzungen wurde die Angelegenheit bereits behandelt:
1 10.15; 3/2026 Stadtrat 25.03.2026
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion; Anlage eines Urnenfeldes auf dem Friedhof Mittelbollenbach
Erläuterungen zur 3/2026 Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss-Sitzung am 16.04.2026:
Der Tagesordnungspunkt wurde in der 3/2026 Stadtrat-Sitzung an den Bau-, Infrastruktur- und Umweltaus-
schuss verwiesen.
Auf den als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Stadtratsfraktion wird verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung zu dem eingereichten Antrag:
Das Friedhofsentwicklungskonzept (vergleiche TOP 60-11; 9/2011 SR am 30.11.2011) sieht vor, dass wenn
die freien Kapazitäten auf dem Friedhof Mittelbollenbach belegt sind, nur noch Belegungen in vorhandenen
Gräbern erfolgen sollen. Anschließend ist die Nutzung des Waldfriedhofs Nahbollenbach vorgesehen. Die
freien Kapazitäten beim Friedhof Mittelbollenbach sind fast ausgeschöpft – es sind nur noch zwei neue Urnen-
bestattungen möglich. In Anlehnung an die bereits beschlossenen Ausnahmen vom Friedhofsentwicklungskon-
zept zur Einrichtung von Ruheparkfeldern auf den Friedhöfen Weierbach, Enzweiler, Regulshausen, Georg-
Weierbach, Nahbollenbach und Kirchenbollenbach (vergleiche TOP 60-23-1; 4/2018 BIA am 19.04.2018) sowie
auf den Friedhöfen Algenrodt und Hammerstein (vergleiche TOP 60.11; 2/2023 SR am 23.02.2023) ist die An-
passung des Beschlusses für den Friedhof Mittelbollenbach aus politischer Sicht folgerichtig. Eine entspre-
chende Fläche zur Ausweisung eines Ruheparkfeldes ist auf dem Friedhof Mittelbollenbach vorhanden und
könnte kurzfristig hergerichtet sowie belegt werden. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass dem Be-
schluss des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Jahr 2011 ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes mit der
Forderung nach einer deutlichen Aufwandsreduzierung vorausgegangen war. Die weitere Aufweichung der ak-
tuellen Beschlusslage verursacht ggf. erneut Mehrkosten, da ein Ruheparkfeld öfter gemäht werden muss als
eine unbelegte Wiese damit es den Wünschen und Ansprüchen der Nutzenden des Friedhofs genügt.
Beratung zur 3/2026 BIA-Sitzung:
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