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Antrag der CDU-Stadtratsfraktion; Anlage eines Urnenfeldes auf dem Friedhof Mittelbollenbach

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Idar-Oberstein
Datum2026-03-31
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Beratungsvorlage Nr. 2026/080 Datum: 16.04.2026 Federführendes Amt: Infrastrukturverwaltung Beteiligte Ämter: Hauptamt Stadtbauamt Baubetriebshof Gremium: Termin: TOP: Status: Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss 16.04.2026 60.23.2 öffentlich Stadtrat 29.04.2026 öffentlich Abschließende Beratung in Ausschuss/Stadtrat (Ö/N): SR Ö In nachfolgenden Sitzungen wurde die Angelegenheit bereits behandelt: 1 10.15; 3/2026 Stadtrat 25.03.2026 Tagesordnungspunkt: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion; Anlage eines Urnenfeldes auf dem Friedhof Mittelbollenbach Erläuterungen zur 3/2026 Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss-Sitzung am 16.04.2026: Der Tagesordnungspunkt wurde in der 3/2026 Stadtrat-Sitzung an den Bau-, Infrastruktur- und Umweltaus- schuss verwiesen. Auf den als Anlage beigefügten Antrag der CDU-Stadtratsfraktion wird verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung zu dem eingereichten Antrag: Das Friedhofsentwicklungskonzept (vergleiche TOP 60-11; 9/2011 SR am 30.11.2011) sieht vor, dass wenn die freien Kapazitäten auf dem Friedhof Mittelbollenbach belegt sind, nur noch Belegungen in vorhandenen Gräbern erfolgen sollen. Anschließend ist die Nutzung des Waldfriedhofs Nahbollenbach vorgesehen. Die freien Kapazitäten beim Friedhof Mittelbollenbach sind fast ausgeschöpft – es sind nur noch zwei neue Urnen- bestattungen möglich. In Anlehnung an die bereits beschlossenen Ausnahmen vom Friedhofsentwicklungskon- zept zur Einrichtung von Ruheparkfeldern auf den Friedhöfen Weierbach, Enzweiler, Regulshausen, Georg- Weierbach, Nahbollenbach und Kirchenbollenbach (vergleiche TOP 60-23-1; 4/2018 BIA am 19.04.2018) sowie auf den Friedhöfen Algenrodt und Hammerstein (vergleiche TOP 60.11; 2/2023 SR am 23.02.2023) ist die An- passung des Beschlusses für den Friedhof Mittelbollenbach aus politischer Sicht folgerichtig. Eine entspre- chende Fläche zur Ausweisung eines Ruheparkfeldes ist auf dem Friedhof Mittelbollenbach vorhanden und könnte kurzfristig hergerichtet sowie belegt werden. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass dem Be- schluss des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Jahr 2011 ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes mit der Forderung nach einer deutlichen Aufwandsreduzierung vorausgegangen war. Die weitere Aufweichung der ak- tuellen Beschlusslage verursacht ggf. erneut Mehrkosten, da ein Ruheparkfeld öfter gemäht werden muss als eine unbelegte Wiese damit es den Wünschen und Ansprüchen der Nutzenden des Friedhofs genügt. Beratung zur 3/2026 BIA-Sitzung:

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