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Bereichsstrategien der Stadt Herrenberg - Vorschlag für die weitere Vorgehensweise - Antrag der CDU-Fraktion Nr. 17/2025: Reduzierung und Aussetzung von Evaluierungen und Fortschreibungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Herrenberg
Datum2025-03-18
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DRUCKSACHE - NR. 2025-061 ÖFFENTLICH Anlagen: 2 Az: 040.09 Bereichsstrategien der Stadt Herrenberg - Vorschlag für die weitere Vorgehensweise - Antrag der CDU-Fraktion Nr. 17/2025: Reduzierung und Aussetzung von Evaluierungen und Fortschreibungen Kontakt: Frau Alexandra Raible I Büro des Oberbürgermeisters Tel: 07032 924 321 I E-Mail: [email protected] Bezug: Nr. Termin Ö/N Art Verwaltungsausschuss 2025-061 13.10.2025 Ö zur Vorberatung Gemeinderat 2025-061 21.10.2025 Ö zur Beschlussfassung I. Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt die Vorschläge der Verwaltung gemäß der Anlage 2. 2. Der Gemeinderatsantrag der CDU-Fraktion Nr. 17/2025 wird für erledigt erklärt. II. Das Wesentliche im Überblick Mit dieser Drucksache behandelt die Verwaltung den Antrag der CDU-Fraktion, die Evaluierung und Fortschreibung nicht gesetzlich vorgeschriebener Bereichspläne und -strategien auf das notwendige Minimum zu reduzieren oder auszusetzen. Die Verwaltung hat hierzu eine Übersicht erstellt (Anlage 2). Ziel dieser Vorlage ist es, eine Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat zu schaffen. DS-Nr. 2025-061 Notizen 2 / 4 DS-Nr. 2025-061 III. Sachverhalt 1. Erläuterungen zum Sachverhalt Mit Antrag Nr. 17/2025 hat die CDU-Fraktion angeregt, die Evaluierung und Fortschreibung aller nicht gesetzlich geforderten Bereichspläne und -strategien bis auf Weiteres auszusetzen bzw. auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Ziel ist es, personelle und finanzielle Ressourcen zu entlasten und Prozesse auf das rechtlich und fachlich gebotene Maß zu begrenzen. Die Verwaltung begrüßt die im Antrag formulierten Überlegungen. Angesichts der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen und einem effizienten Ressourceneinsatz teilt sie die Einschätzung, dass Evaluations- und Fortschreibungsprozesse auf ein sinnvolles Maß zu beschränken sind. Es gibt Pläne und Strategien, die ihre Gültigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg behalten, sodass in einzelnen Fällen auch längere Aktualisierungsrhythmen möglich sind. Evaluierungen und Fortschreibungen sollen künftig gezielt dort erfolgen, wo sie rechtlich vorgeschrieben sind, wo sie einen klaren inhaltlichen Mehrwert bieten oder wo sie für Förderprogramme erforderlich sind. Eine solche Priorisierung ermöglicht es, Ressourcen in erster Linie für die Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen einzusetzen und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in Anlage 2 Bereichspläne und Strategien der Stadt Herrenberg zusammengestellt und differenzierte Vorschläge erarbeitet, wie jeweils damit umgegangen werden soll. 2. Umsetzung Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der in der Tabelle (Anlage 2) dargestellten Bewertungen folgendes Vorgehen: ▪ Beibehaltung von Evaluation und Fortschreibung bei Bereichsplänen, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder als Grundlage für weitere kommunale Entscheidungen sowie zur Akquirierung von Fördermitteln dienen. ▪ Anpassung der Evaluations- und/oder Fortschreibungsfrequenz dort, wo ein verlängerter Zyklus fachlich vertretbar ist, und keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen. ▪ Aussetzung von Prozessen, bei denen aktuell weder ein akuter Handlungsbedarf noch strategische Erfordernisse bestehen oder bei denen aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen eine Fortschreibung nicht möglich ist. Die detaillierten Vorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Bereichsplänen sind der Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entnehmen. 3 / 4 DS-Nr. 2025-061 3. Ressourceneinsatz Die Tabelle macht deutlich, dass mit der Evaluation und Fortschreibung vieler Bereichspläne ein erheblicher personeller und/oder finanzieller Aufwand verbunden ist. Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Antrag angeregt, hier eine Fokussierung auf das Wesentliche vorzunehmen. Die Verwaltung sieht – insbesondere bei strategisch weniger prioritären Plänen ohne gesetzliche Verpflichtung – ebenso die Möglichkeit, durch verlängerte Zyklen Einsparpotenziale zu realisieren und den Fokus auf die Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen zu legen. Mit den nun vorgeschlagenen Anpassungen können Verschlankungen erreicht werden, ohne die strategische Handlungsfähigkeit der Stadt zu gefährden. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und Personalkapazitäten, mit dem Ziel, den Personalaufwand nachhaltig zu reduzieren. IV. Anlagen: 1. Antrag der CDU-Fraktion 2. Übersicht über Bereichspläne und Strategien Nico Reith Stefan Metzing Susanne Schreiber Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Baubürgermeisterin Alexandra Raible Büro des Oberbürgermeisters 4 / 4

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