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Bebauungsplan 'In der Quart-Lanzerberg' ? 2. Änderung hier: Nutzungsänderungsantrag für ein Hotel in Gemünden

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Daun
Datum2021-08-23
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Verbandsgemeindeverwaltung Daun Beschlussvorlage Nr. 2021/0307 Auskunft erteilt: Saxler, Norbert Referat: Bauabteilung - Verbindliche Bauleitplanung Aktenzeichen: Wiedervorlage: Bezugs-Nr.: Datum: 23.08.2021 Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 09.09.2021 öffentlich beschließend Betreff: Bebauungsplan "In der Quart-Lanzerberg" – 2. Änderung hier: Nutzungsänderungsantrag für ein Hotel in Gemünden Sachverhalt: Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen….. Das Anwesen Lieserstraße 20 soll in eine Wohnanlage zum Dauerwohnen umgenutzt werden. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist ein Sondergebiet „Hotel / Gaststätte“ festgesetzt. Die geplante Nutzung erfordert eine Änderung des Bebauungsplanes. Ein Verfahren gemäß § 13a BauGB ist möglich. Der Vorhabenträger sollte sämtliche Kosten tragen. Die Stadt ist zur grundsätzlichen Entscheidung gefordert. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, der Umnutzung (nicht) zuzustimmen. Der Vorhabenträger trägt sämtliche Kosten. Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt auf der Grundlage von§ 13a BauGB.

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