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Bebauungsplan 'In der Quart-Lanzerberg' ? 2. Änderung hier: Nutzungsänderungsantrag für ein Hotel in Gemünden
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Daun |
| Datum | 2021-08-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Beschlussvorlage Nr. 2021/0307
Auskunft erteilt: Saxler, Norbert
Referat: Bauabteilung -
Verbindliche
Bauleitplanung
Aktenzeichen:
Wiedervorlage:
Bezugs-Nr.:
Datum: 23.08.2021
Beratungsfolge Termin Status
Stadtrat 09.09.2021 öffentlich beschließend
Betreff:
Bebauungsplan "In der Quart-Lanzerberg" – 2. Änderung
hier: Nutzungsänderungsantrag für ein Hotel in Gemünden
Sachverhalt:
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen…..
Das Anwesen Lieserstraße 20 soll in eine Wohnanlage zum Dauerwohnen umgenutzt werden. Im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist ein Sondergebiet „Hotel / Gaststätte“ festgesetzt. Die geplante
Nutzung erfordert eine Änderung des Bebauungsplanes. Ein Verfahren gemäß § 13a BauGB ist möglich.
Der Vorhabenträger sollte sämtliche Kosten tragen. Die Stadt ist zur grundsätzlichen Entscheidung
gefordert.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, der Umnutzung (nicht) zuzustimmen. Der Vorhabenträger trägt sämtliche Kosten.
Das Bebauungsplanänderungsverfahren erfolgt auf der Grundlage von§ 13a BauGB.
Text aus PDF extrahiert