Startseite › Gemeinde Rödinghausen › Antrag
Antrag der BfR/FDP-Fraktion auf Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Rödinghausen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-04-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Antrag
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
28.04.2026 81/2025-2030 2. Ergänzung
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 1 Jessica Kreutzmann Geschäftsbereich 1
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Gemeinderat 30.04.2026
Betreff:
Antrag der BfR/FDP-Fraktion auf Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der
Gemeinde Rödinghausen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Rödinghausen beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende lokale Ansätze und Leistungen zur Förderung des
Ehrenamtes zusammenzustellen.
Zudem sind notwendige bzw. sinnvolle Anpassungsbedarfe, Weiterentwicklungsmöglichkeiten
und Ergänzungsangebote aufzuzeigen. Auch interkommunale Aspekte sind in die Betrachtung
einzubeziehen.
Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzu-
legen.
Sachdarstellung:
Auf den Antrag wird verwiesen.
I. Sachdarstellung der Verwaltung:
In der vorberatenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Kultur am 27.
April 2026 wurde einstimmig der vorgeschlagene Beschluss gefasst.
II. Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ehrenamtskarte NRW ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommu-
nen in Nordrhein-Westfalen, das im Jahr 2008 eingeführt wurde. Das Land hat den Rahmen für
dieses Projekt geschaffen und begleitet und unterstützt die Gemeinden, Städte und Kreise bei
der Einführung der Karte.
Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können
mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt
nutzen. Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen
Antrag, Vorlagen-Nr. 81/2025-2030 2. Ergänzung, vom 28.04.2026 | Seite 1 von 5
Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Part-
nern aus Wirtschaft, Kultur und Sport.
Inzwischen wurde die Ehrenamtskarte in 335 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
eingeführt. Weitere Kommunen haben die Einführung bereits beschlossen und werden dem
Projekt in Kürze beitreten.
Bisher wurden über 80.000 Ehrenamtskarten durch die teilnehmenden Kommunen ausgegeben
und über 5.000 Vergünstigungen stehen NRW-weit zur Verfügung (siehe dazu Ehrenamtskarte
NRW | Engagiert NRW).
Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte:
Als grundlegende Voraussetzung für die Ausgabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches
oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche
bzw. 200 Stunden im Jahr. Ehrenamtliche können zusätzlich eine Aufwandsentschädigung er-
halten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der
Übungsleiterpauschale (3.300 EUR) nicht übersteigt.
Weitere Voraussetzungen wie z.B. die Dauer des bisherigen Engagements und auch die Gültig-
keit der Karte selbst werden von den Kommunen festgelegt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist gg-
fls. eine Verlängerung zu beantragen.
Neben der klassischen Ehrenamtskarte ist auch die Jubiläums-Ehrenamtskarte erhältlich. Diese
Karte ist für ehrenamtlich Engagierte erhältlich, die mindestens ein 25 Jahre andauerndes En-
gagement erbracht haben. Die Erbringung von einer wöchentlichen oder jährlichen Anzahl an
Stunden ist nicht erforderlich; die Karte hat eine lebenslange Gültigkeit.
Einführung / Umsetzung der Ehrenamtskarte:
Für eine mögliche Einführung der Ehrenamtskarte in Rödinghausen sind verschiedene Schritte
zu berücksichtigen (Ausführungen teilweise in Stichpunkten):
• Einführungsphase
Konzeption und Abstimmung:
In der Regel bildet ein Ratsbeschluss die Grundlage für die Einführung der Ehrenamts-
karte. Anschließend wird eine Vereinbarung mit der Staatskanzlei des Landes Nord-
rhein-Westfalen geschlossen. Darüber hinaus sind vor Ort Richtlinien festzulegen, insbe-
sondere zur erforderlichen Dauer des ehrenamtlichen Engagements sowie zur Gültigkeit
der Karte. Auch das Antragsverfahren – gegebenenfalls unter Einbindung einer App –
muss eingerichtet und organisiert werden.
Akquise von Partnern und Partnerinnen
Ein wichtiger Bestandteil ist die Ansprache lokaler Unternehmen und Einrichtungen so-
wie der Abschluss entsprechender Kooperationen.
Die Partner werden mit Informations- und Werbematerial ausgestattet und (nach Zu-
stimmung) in das landesweite Verzeichnis aufgenommen. Bei gemeindeeigenen Einrich-
tungen wie etwa dem Freibad oder der Biblio-/Mediathek sind zudem Anpassungen der
Gebührensatzungen erforderlich.
Unterstützung vom Land Nordrhein-Westfalen:
Das Land stellt verschiedene Hilfen zur Verfügung, darunter Materialien für die Öffent-
lichkeitsarbeit, die Übernahme der Kosten für den ersten Kartendruck sowie eine An-
schubfinanzierung. Für eine Kommune wie Rödinghausen (10.000 bis 50.000 Einwoh-
ner) beträgt diese Förderung 1.500 Euro.
Beteiligungen der jeweiligen Vereine:
Antrag, Vorlagen-Nr. 81/2025-2030 2. Ergänzung, vom 28.04.2026 | Seite 2 von 5
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist die Mitwirkung der örtlichen Vereine not-
wendig. Diese bestätigen – unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben – den
zeitlichen Umfang und die Dauer des jeweiligen Engagements.
Öffentlichkeitsarbeit
Bereits in der Einführungsphase ist eine gezielte Information der Öffentlichkeit wichtig,
um das Angebot bekannt zu machen und Akzeptanz zu schaffen.
• Laufende Bearbeitung
Nach der Einführung sind dauerhaft verschiedene Aufgaben wahrzunehmen:
• laufende Bearbeitung von neuen Anträgen sowie Folgeanträge
• regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit
• Gewinnung weiterer Partner sowie Pflege und Aktualisierung bestehender
Angebote
• Zusammenarbeit mit dem Land NRW zur Pflege und Aktualisierung der
Website, vierteljährliche Evaluation
Verwaltungsaufwand der Ehrenamtskarte
Laut den FAQs des Landes zur Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen von 02/2026 wird ein Ver-
waltungsaufwand im Rahmen der Einführungsphase von etwa fünf bis zehn Stunden pro
Woche beziffert. Die Einführungsphase umfasst ungefähr eine Zeitspanne von sechs bis sie-
ben Monaten. Nachdem die Karte eingeführt worden ist wird der Aufwand mit ein bis zwei
Stunden pro Woche oder "etwa 10 Minuten pro Karte“ beziffert.
Auf Rückfrage teilte die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen mit, dass sich durch das digitale
Verfahren über die App der Verwaltungsaufwand zwar verkürzt habe, konkrete zeitliche Ein-
sparungen konnten jedoch nicht mitgeteilt werden.
App Ehrenamtskarte
Seit September 2022 steht eine neue App für die Ehrenamtskarte und für die Jubiläumskarte
zur Verfügung:
• Anträge und Verlängerungen können mittlerweile digital gestellt werden, wobei das
Papierverfahren weiterhin möglich bleibt.
• Die Karte kann auf mobilen Endgeräten gespeichert und vorgezeigt werden.
• Zudem lassen sich landesweite Vergünstigungen standortbezogen abrufen.
Nutzung der Ehrenamtskarte
Nach einer Umfrage der Staatskanzlei verwenden Nutzer*innen die Karte pro Halbjahr ein- bis
zweimal (Angaben aus August 2024, Stiftung Aktive Bürgerschaft WAZ: Kaum jemand nutzt
die Ehrenamtskarte » Stiftung Aktive Bürgerschaft; seit 12/2025 jedoch erleichterte Zugangs-
voraussetzungen; die Inanspruchnahme wurde bis dato nicht evaluiert).
Ehrenamtskarte in den umliegenden Städten und Gemeinden im Kreisgebiet
Die Ehrenamtskarten haben die Stadt Bünde, die Stadt Herford, die Gemeinde Kirchlengern,
die Stadt Löhne, die Stadt Spenge und die Stadt Vlotho eingeführt.
Vor- und Nachteile (in Stichpunkten, nicht abschließend) zur Einführung der Ehren-
amtskarte aus Verwaltungssicht:
Vorteile der Karte
➢ Förderung des Ehrenamts, erhöht die Attraktivität eines Ehrenamts
➢ landesweite Vergünstigungen für die Ehrenamtlichen
➢ kreative Möglichkeiten, auch für kleine Kommunen, sich einzubringen
➢ Prestige, Karte hat Symbolwert
➢ unterstützt die Vereine
Antrag, Vorlagen-Nr. 81/2025-2030 2. Ergänzung, vom 28.04.2026 | Seite 3 von 5
➢ Unterstützung (insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit) und Anschubfinanzierung des
Landes
➢ Umsetzung mit der App; einfacher und unkomplizierter
Nachteile der Karte
➢ hoher Aufwand für die Verwaltung, insbesondere bei der Einführung
➢ administrativer Aufwand (Ratsbeschluss, Vereinbarung mit dem Land, Vereinbarung
mit den Partnern, Satzungsänderungen)
➢ laufender Aufwand (Bearbeitung der (Neu-)Anträge und der „Weiterbewilligungen“,
Statistik, Zusammenarbeit mit den Partnern, Akquise, Aktualisierung, Zusammenar-
beit mit dem Land)
➢ Personalbindung Zeit fehlt für andere Aufgaben
➢ Fragliche Anzahl von Partnern, die sich an der Ehrenamtskarte beteiligen wollen
➢ Wahrscheinlichkeit, dass die Ehrenamtskarte nicht vor Ort, sondern eher in größeren
Städte mit mehr Angeboten zum Einsatz kommt
➢ Gemeinde selbst erwirtschaftet weniger, wenn sie Vergünstigen für öffentliche Ein-
richtungen anbietet
➢ das Land entscheidet über die Voraussetzungen
➢ es profitieren nicht alle Ehrenamtlichen von der Karte; Voraussetzungen müssen er-
füllt sein
➢ viel Öffentlichkeitsarbeit erforderlich
➢ Nachweispflicht der Vereine
Einschätzung der Verwaltung
Das Ehrenamt ist ein wichtiger Bestandteil der Gemeinde Rödinghausen. Es stärkt das Mitein-
ander, baut Barrieren ab und fördert Solidarität. Dies gilt es zu bewahren und zu stärken. Des-
halb hat die Gemeinde Rödinghausen bereits viel unternommen, um das Ehrenamt zu fördern.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Ehrenamtskarte zur weiteren Stärkung des Ehrenamts
das geeignete Instrument ist. Das vom Land Nordrhein-Westfalen konzipierte Programm bringt
nicht nur in der Einführungsphase einen erheblichen personellen Aufwand mit sich, sondern er-
fordert auch langfristig Ressourcen für Betreuung, Partnergewinnung und die kontinuierliche
Aktualisierung der Angebote.
Darüber hinaus fördert es nicht alle ehrenamtlich Tätigen, sondern hat Voraussetzungen an die
Karte geknüpft, die je nach Gültigkeit nach einer gewissen Dauer überprüft werden müssen.
Es bindet die Vereine ebenfalls bei der Nachweispflicht mit ein und erhöht hier ebenfalls den
administrativen Aufwand für die Vereine. Schwierig sind sicherlich die (Einzel-)Fälle, in denen
die Voraussetzungen zum Erhalt der Karte nicht erfüllt sind.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoller, bestehende lokale Ansätze unabhängig vom
Landesprogramm weiterzuentwickeln und gegebenenfalls auszubauen. Dies könnte beispiels-
weise durch den Ausbau bestehender Unterstützungen für Ehrenamtliche geschehen. Hier wäre
in einem ersten Schritt zunächst sinnvoll, alle Leistungen gebündelt zu betrachten und Weite-
rentwicklungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten sowie Anpassungsbedarfe zu eruieren.
Denkbar wäre zudem die Einrichtung einer Steuerungsgruppe, in der Vertreterinnen und Ver-
treter der Vereine, der Politik und Verwaltung sowie ehrenamtlich Engagierte gemeinsam an
der Weiterentwicklung mitwirken.
Es bedarf konkreter Rahmensetzungen und ebenfalls der Beachtung der finanziellen Ressour-
cen der Gemeinde. So könnten jedoch möglicherweise direktere Unterstützungen und persönli-
chere Wertschätzungen auf den Weg gebracht werden, von denen alle Ehrenamtlichen profi-
tieren könnten.
Antrag, Vorlagen-Nr. 81/2025-2030 2. Ergänzung, vom 28.04.2026 | Seite 4 von 5
III. Ursprüngliche Sachdarstellung:
Gemäß § 14 g der der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rödinghausen berät der Aus-
schuss Soziales, Integration und Kultur über allgemeine Angelegenheiten der Kulturförderung.
Das Ehrenamt findet sich in vielen Bereichen in der Gemeinde Rödinghausen wieder und ist ein
neben dem umfangreichen ehrenamtlichen Engagement im Sportbereich ein fester Bestandteil
des Kulturbereichs. Das Ehrenamt trägt darüber hinaus maßgeblich zur kulturellen Vielfalt und
zum sozialen Zusammenhalt in der Gemeinde bei.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den Fraktionsantrag zunächst im Fachaus-
schuss inhaltlich zu beraten und zu bewerten.
Im Rahmen der Ausschussberatung wird zunächst die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
vorgestellt. Neben den allgemeinen Voraussetzungen werden ebenfalls die daraus resultieren-
den Erfordernisse und Anforderungen für die Verwaltung bei einer möglichen Einführung erläu-
tert.
Der Ausschuss berät im Weiteren ob die Einführung der Ehrenamtskarte NRW umgesetzt wer-
den soll und ob dieses zusätzliche Angebot ein adäquates Mittel ist, das Ehrenamt vor Ort zu
unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Mittelbare Auswirkungen auf die Personalkosten durch Veränderung der Aufgabenzuschnitte
- ggf. geringere Einnahmen bei Nutzung von gemeindeeigenen Einrichtungen
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
Antrag BfR-FDP Ehrenamtskarte
Antrag, Vorlagen-Nr. 81/2025-2030 2. Ergänzung, vom 28.04.2026 | Seite 5 von 5
Text aus PDF extrahiert