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Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Bericht zum aktuellen Sachstand und den konkreten Perspektiven des Themas Gleichstellung in Rödinghausen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-04-14
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Antrag - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 14.04.2026 116/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 1 Jan-Philipp Schnier Geschäftsbereich 1 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Soziales, Integra- 27.04.2026 tion und Kultur Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Bericht zum aktuellen Sachstand und den konkreten Perspektiven des Themas Gleichstellung in Rödinghausen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Kultur beschließt: 1. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 ist darzustellen, wie die Gleichstellungsarbeit künftig verbindlich und strukturell verankert wird, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 5 Abs. 2 GO NRW (verpflichtende Ernennung einer Gleichstellungsbeauftragten in gemeinden ab 10.000 Einwohner*innen) gerecht zu werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich für die Gemeinde Rödinghausen künftig aktiv an kreis- weiten und überregionalen Aktionen zu beteiligen – insbesondere am Aktionsmonat „Gegen Ge- walt an Frauen“, sowie durch eigene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Informations- stände, Kooperationen mit Schulen, Vereinen oder Büchereiaktionen). Sachdarstellung: Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen. Bericht der Verwaltung über die Aktivitäten und Planungen im Bereich Gleichstellung: Die Gemeinde Rödinghausen hat nach § 5 Abs. 2 GO NRW eine hauptamtlich tätige Gleichstel- lungsbeauftragte zu bestellen, da sie mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner verzeich- net. Die konkrete Ausgestaltung dieser Bestellung ist derzeit noch in Arbeit. Der geplante Stellenan- teil liegt dabei nach Vorstellung der Verwaltungsleitung und gemäß Stellenplanentwurf bei 0,15 (aufgerundet 6 Stunden bei einer 39-Stunden-Woche). Dieser Stellenanteil erscheint für die Wahrnehmung der anfallenden Aufgaben angemessen. Antrag, Vorlagen-Nr. 116/2025-2030, vom 14.04.2026 | Seite 1 von 2 Nach Beschluss des Haushalts ist sodann die Durchführung eines internen Interessenbekun- dungsverfahrens (vgl. § 15 Abs. 1 S. 2 Landesgleichstellungsgesetz NRW) geplant. Anzumerken ist, dass der Personalrat stets zu beteiligen ist. Die Gleichstellungsarbeit erfolgt derzeit innerhalb der bestehenden Strukturen der Verwaltung. Hierzu wurden beispielsweise Veranstaltungen der AG der kommunalen Gleichstellungsbeauf- tragten im Kreis Herford beworben oder es wurde bei den Aktionstagen „Orange the World“ mitgewirkt. Zudem erfolgten vertrauliche niedrigschwellige Gespräche. Es ist geplant, die Wahrnehmung der Gleichstellungsaufgaben nach Bestellung einer hauptamt- lichen Gleichstellungsbeauftragten zu verstetigen. Dazu gehört insbesondere die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben gemäß den Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes, aber auch die Vernetzung innerhalb des Kreisgebietes sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Finanzielle Auswirkungen: Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Anlage(n): 2026-04-14 Antrag B90 Die Grünen Sachstand Gleichstellung Antrag, Vorlagen-Nr. 116/2025-2030, vom 14.04.2026 | Seite 2 von 2

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