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Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz - Beitritt der Stadt Bitburg - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorbereitung der Bewerbung für das Förderprogramm KIPKI und Beitritt in den Kommunalen Klimapakt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bitburg
Datum2023-01-03
DatenstufeNur Dokumente
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Stadtverwaltung Bitburg Bitburg, 03.01.2023 Stadtentwicklung/Planung/Stadtsanierung Julia Becker  +49 6561 6001 334 Beschl ussvor l age Beratungsfolge Sitzungstermin öffentlich nichtöffentlich Ausschuss für Bau, Wirtschaft, 18.01.2023 X Verkehr und Klimaschutz Stadtrat 26.01.2023 X Kommunaler Klimapakt Rheinland-Pfalz - Beitritt der Stadt Bitburg - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorbereitung der Bewerbung für das Förderprogramm KIPKI und Beitritt in den Kommunalen Klimapakt A. Sachverhalt/Vorhaben/Projekt Auf Initiative der kommunalen Seite haben sich die amtierenden Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2021-2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz (2035-2040)“ erreichen zu können. Mithilfe des Kommunalen Klimapaktes sollen die Kommunen sowohl beim Erreichen ihrer Klimaschutzziele als auch bei der effektiven Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Der Kommunale Klimapakt wurde federführend vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland- Pfalz in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz sowie dem Ministerium des Inneren, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz und der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Verband kommunaler Unternehmen erarbeitet. Allen Kommunen in Rheinland-Pfalz wird die Möglichkeit gegeben, sich dem Kommunalen Klimapakt anzuschließen. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung Rheinland-Pfalz und erhalten dazu umfassende, auf die jeweilige Kommune angepasste Beratung hinsichtlich der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch betrachtet sollen die Kommunen, die sich dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz anschließen, voraussichtlich von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren können. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz beruht auf freiwilliger Basis, ist für alle Landkreise, kreisfreien und kreisangehörigen Städte sowie Verbands- und Ortsgemeinden möglich und erfolgt durch die Abgabe der entsprechenden Beitrittserklärung, die unter anderem einen Beschluss des Rates beinhaltet. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt kann ab dem 01. März 2023 erfolgen. Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt forcieren die Kommunen mit ihrem Bekenntnis zu den Klimaschutzzielen des Landes Rheinland-Pfalz ihr Engagement im Klimaschutz ebenso wie bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Kommunen verpflichten sich mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt dazu, verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz und der Anpassung an die Klimawandelfolgen zu benennen, die nach dem Beitritt bearbeitet und umgesetzt werden sollen. Die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz fördert und begleitet die Kommunen bei der Umsetzung der konkreten Maßnahmen mit individuell abgestimmten Angeboten und Leistungen. Hierbei sind unter anderem folgende Angebote vorgesehen: • Initialberatung durch die Energieberatung Rheinland-Pfalz GmbH sowie das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz • konkrete Unterstützung bei der Beantragung und dem Abrufen von Bundes- und Landesfördermitteln im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels • Bereitstellung spezifischer Tools, beispielsweise im Bereich des Energiemanagements • Zugriff auf einen Pool externer Dienstleister zur Beantwortung fachspezifischer Fragen • Bereitstellung von Leitfäden und Praxisbeispielen Auf der Website des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland- Pfalz werden die Informationen und Dokumente zum Thema Kommunaler Klimapakt bereitgestellt und sind unter folgendem Link abrufbar: https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/klimaschutz/kommunaler- klimapakt-rheinland-pfalz/ B. Regelung/Maßnahmen/Rechtsgrundlage Die rheinland-pfälzischen Städte, Landkreise und Verbandsgemeinden haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, ihren Beitritt zum Kommunalen Klimapakt vorzubereiten und den geforderten Ratsbeschluss herbeizuführen. Der Ratsbeschluss kann gemeinsam mit der Beitrittserklärung zum Kommunalen Klimapakt ab dem 01. März 2023 beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Der Kommunale Klimapakt Rheinland-Pfalz wird zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, anschließend soll der Pakt verlängert werden. C. Alternativen Der Stadtrat der Stadt Bitburg stimmt dem Beitritt der Stadt Bitburg zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz nicht zu. D. Kosten/Finanzierung Für den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz fallen für die Stadt Bitburg keine finanziellen Aufwendungen an. Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2022 bereits ein Integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen, ebenso wurde die Verwaltung damit beauftragt, einen Zuwendungsantrag für das Anschlussvorhaben „Klimaschutzmanagement“ (1 Vollzeitstelle, Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes über einen Projektzeitraum von 3 Jahren) zu stellen. Somit ergeben sich für die Stadt Bitburg keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Auswirkungen. E. Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz empfiehlt, der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, den Beitritt der Stadt Bitburg zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz zum 01. März 2023. Im Auftrag gez. Julia Becker ERGEBNIS DER BERATUNG Gremium Sitzung am einstimmig ja nein Enthaltung Beschlussvorschlag angenommen ja nein Ausschuss für Bau, Wirtschaft, 18.01.2023 Verkehr und Klimaschutz Stadtrat 26.01.2023

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