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Kommunales Investitionsprogramm 'Klimaschutz und Innovation' (KIPKI) Rheinland-Pfalz - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorbereitung der Bewerbung für das Förderprogramm KIPKI und Beitritt in den Kommunalen Klimapakt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bitburg |
| Datum | 2023-01-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadtverwaltung Bitburg Bitburg, 03.01.2023
Stadtentwicklung/Planung/Stadtsanierung Julia Becker
+49 6561 6001 334
Beschl ussvor l age
Beratungsfolge Sitzungstermin öffentlich nichtöffentlich
Ausschuss für Bau, Wirtschaft, 18.01.2023 X
Verkehr und Klimaschutz
Stadtrat 26.01.2023 X
Kommunales Investitionsprogramm "Klimaschutz und Innovation" (KIPKI) Rheinland-
Pfalz
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbereitung der Bewerbung für das Förderprogramm KIPKI und Beitritt in den
Kommunalen Klimapakt
A. Sachverhalt/Vorhaben/Projekt
Mit dem von der Landesregierung initiiertem Kommunalen Investitionsprogramm „Klimaschutz
und Innovation“ (KIPKI), welches am 29. November 2022 durch das Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde, sollen die Kommunen bei
der Umsetzung eigener Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 250 Millionen Euro unterstützt
werden. Im Rahmen des Zuweisungsverfahrens, dessen Federführung beim Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz liegt, haben alle Landkreise,
Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden sowie alle kreisfreien Städte die Möglichkeit,
einen Antrag auf Förderung zu stellen und die Pauschalfördersumme, die sich mithilfe der
Einwohnerzahl und dem vom Ministerium vorgegeben Verteilungsschlüssel berechnen lässt, zur
Umsetzung von kommunalen Maßnahmen zu nutzen. Beispielhafte Maßnahmen sind von den
Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog, der sogenannten Positivliste, auszuwählen und
umzusetzen. Die Förderung von Maßnahmen außerhalb der Positivliste wird mit großer
Wahrscheinlichkeit durch eine Öffnungsklausel, die das zu beschließende Gesetz enthalten soll,
möglich sein. Durch die Kommune muss dargestellt und erläutert werden, inwiefern die geplanten
Maßnahmen dem Klimaschutz und/oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
Mit weiteren Finanzmitteln in Höhe von 60 Millionen Euro, die in einem wettbewerblichen
Verfahren zur Verfügung stehen, soll die Umsetzung besonders innovativer Leuchtturmprojekte
des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefördert werden.
Hierbei setzt die rheinland-pfälzische Landesregierung gezielt auf Schwerpunkte, die in dieser
Form nicht von der Pauschalförderung des Kommunalen Investitionsprogrammes abgedeckt
werden können. Die Verantwortlichkeit des wettbewerblichen Verfahrens liegt beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Den rheinland-pfälzischen Kommunen werden im Zuge der Antragstellung und der
Projektbegleitung Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, für diese
Administrierungs- und Beratungskosten werden im Rahmen des Kommunalen
Investitionsprogrammes Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt.
B. Regelung/Maßnahmen/Rechtsgrundlage
Das Gesamtfördervolumen des Kommunalen Investitionsprogrammes „Klimaschutz und
Innovation“ beträgt 250 Millionen Euro; zur Umsetzung von kommunalen
Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
werden den Kommunen 180 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Der Verteilungsschlüssel dieser Fördersumme richtet sich nach den Bevölkerungszahlen des
Statistischen Landesamtes zum 31. Dezember 2021. Hieraus ergibt sich nach der Einwohnerzahl
von 4.106.485 Menschen bei der Pauschalfördersumme von 180 Millionen Euro ein Betrag i.H.v.
43,83€ pro Einwohner*in. Bei kreisfreien Städten wird dieser Anteil vollständig zugrunde gelegt,
bei kreisgebundenen Kommunen wird eine Aufteilung von einem Drittel für den Landkreis (≙
14,61€ / Einwohner*in) und zwei Dritteln für die kreisangehörige Stadt / Verbandsgemeinde (≙
29,22€ / Einwohner*in) vorgesehen. Aufgrund dieses Verteilungsschlüssels resultiert für die
Stadt Bitburg eine einwohnergebundene Pauschalfördersumme i.H.v. 458.786,53€
(Bevölkerungsstand zum 31.12.2021: 15.700 Einwohner*innen (Statistisches Landesamt
Rheinland-Pfalz)).
Der Gesetzesentwurf der rheinland-pfälzischen Landesregierung zum Kommunalen
Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) wird Anfang des Jahres 2023 das
parlamentarische Verfahren durchlaufen, sodass im ersten Halbjahr 2023 eine
Beschlussfassung durch den rheinland-pfälzischen Landtag erfolgen kann. Die Zustimmung des
Parlamentes vorausgesetzt, soll eine Beantragung der Auszahlung der Pauschalfördersumme
für die Kommunen ab dem 01. Juli 2023 möglich sein. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt
sodann im eigens eingerichteten KIPKI-Referat des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Nach der Beantragung auf Förderung ist durch die
Kommunen bis Ende Oktober 2023 eine Entscheidung zu treffen, welche Projekte mit den
Zuwendungen des Kommunalen Investitionsprogrammes umgesetzt werden sollen. Die
Projektumsetzung muss bis zum 31. Juli 2026 durch die Kommunen erfolgt sein, der Nachweis
der Mittelverwendung ist dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Rheinland-Pfalz sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Rheinland-Pfalz bis spätestens zum 31. Juli 2026 vorzulegen.
C. Alternativen
./.
D. Kosten/Finanzierung
Durch das Kommunale Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) besteht für
die Stadt Bitburg die Möglichkeit, die Auszahlung einer Pauschalfördersumme beim Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau für die Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu
beantragen.
Für die Förderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Rheinland-Pfalz muss seitens
der Stadt Bitburg kein kommunaler Eigenanteil erbracht werden, die antragstellenden
Kommunen erhalten einen Pauschalförderbetrag, der auf Grundlage der Einwohnerzahl
berechnet wird (29,22€ / Einwohner*in in kreisfreien Städten).
Da die Umsetzung einiger Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels höhere finanzielle Aufwendungen verursachen wird, als Fördermittel des
Kommunalen Investitionsprogrammes zur Verfügung stehen, soll eine Kombination mit weiteren
Förderprogrammen ermöglicht werden, sofern dies nicht durch die Zuwendungsgeber anderer
Förderprogramme ausgeschlossen wird.
E. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Auszahlung der Pauschalfördersumme beim
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz sowie dem
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau einzureichen.
Im Auftrag
gez.
Julia Becker
ERGEBNIS DER BERATUNG
Gremium Sitzung am einstimmig ja nein Enthaltung Beschlussvorschlag
angenommen
ja nein
Ausschuss für
Bau, Wirtschaft,
18.01.2023
Verkehr und
Klimaschutz
Stadtrat 26.01.2023
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