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Kommunales Investitionsprogramm 'Klimaschutz und Innovation' (KIPKI) Rheinland-Pfalz - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorbereitung der Bewerbung für das Förderprogramm KIPKI und Beitritt in den Kommunalen Klimapakt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bitburg
Datum2023-01-03
DatenstufeNur Dokumente
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Stadtverwaltung Bitburg Bitburg, 03.01.2023 Stadtentwicklung/Planung/Stadtsanierung Julia Becker  +49 6561 6001 334 Beschl ussvor l age Beratungsfolge Sitzungstermin öffentlich nichtöffentlich Ausschuss für Bau, Wirtschaft, 18.01.2023 X Verkehr und Klimaschutz Stadtrat 26.01.2023 X Kommunales Investitionsprogramm "Klimaschutz und Innovation" (KIPKI) Rheinland- Pfalz - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorbereitung der Bewerbung für das Förderprogramm KIPKI und Beitritt in den Kommunalen Klimapakt A. Sachverhalt/Vorhaben/Projekt Mit dem von der Landesregierung initiiertem Kommunalen Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI), welches am 29. November 2022 durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde, sollen die Kommunen bei der Umsetzung eigener Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 250 Millionen Euro unterstützt werden. Im Rahmen des Zuweisungsverfahrens, dessen Federführung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz liegt, haben alle Landkreise, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden sowie alle kreisfreien Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen und die Pauschalfördersumme, die sich mithilfe der Einwohnerzahl und dem vom Ministerium vorgegeben Verteilungsschlüssel berechnen lässt, zur Umsetzung von kommunalen Maßnahmen zu nutzen. Beispielhafte Maßnahmen sind von den Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog, der sogenannten Positivliste, auszuwählen und umzusetzen. Die Förderung von Maßnahmen außerhalb der Positivliste wird mit großer Wahrscheinlichkeit durch eine Öffnungsklausel, die das zu beschließende Gesetz enthalten soll, möglich sein. Durch die Kommune muss dargestellt und erläutert werden, inwiefern die geplanten Maßnahmen dem Klimaschutz und/oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Mit weiteren Finanzmitteln in Höhe von 60 Millionen Euro, die in einem wettbewerblichen Verfahren zur Verfügung stehen, soll die Umsetzung besonders innovativer Leuchtturmprojekte des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefördert werden. Hierbei setzt die rheinland-pfälzische Landesregierung gezielt auf Schwerpunkte, die in dieser Form nicht von der Pauschalförderung des Kommunalen Investitionsprogrammes abgedeckt werden können. Die Verantwortlichkeit des wettbewerblichen Verfahrens liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Den rheinland-pfälzischen Kommunen werden im Zuge der Antragstellung und der Projektbegleitung Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, für diese Administrierungs- und Beratungskosten werden im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes Finanzmittel in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt. B. Regelung/Maßnahmen/Rechtsgrundlage Das Gesamtfördervolumen des Kommunalen Investitionsprogrammes „Klimaschutz und Innovation“ beträgt 250 Millionen Euro; zur Umsetzung von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels werden den Kommunen 180 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Verteilungsschlüssel dieser Fördersumme richtet sich nach den Bevölkerungszahlen des Statistischen Landesamtes zum 31. Dezember 2021. Hieraus ergibt sich nach der Einwohnerzahl von 4.106.485 Menschen bei der Pauschalfördersumme von 180 Millionen Euro ein Betrag i.H.v. 43,83€ pro Einwohner*in. Bei kreisfreien Städten wird dieser Anteil vollständig zugrunde gelegt, bei kreisgebundenen Kommunen wird eine Aufteilung von einem Drittel für den Landkreis (≙ 14,61€ / Einwohner*in) und zwei Dritteln für die kreisangehörige Stadt / Verbandsgemeinde (≙ 29,22€ / Einwohner*in) vorgesehen. Aufgrund dieses Verteilungsschlüssels resultiert für die Stadt Bitburg eine einwohnergebundene Pauschalfördersumme i.H.v. 458.786,53€ (Bevölkerungsstand zum 31.12.2021: 15.700 Einwohner*innen (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)). Der Gesetzesentwurf der rheinland-pfälzischen Landesregierung zum Kommunalen Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) wird Anfang des Jahres 2023 das parlamentarische Verfahren durchlaufen, sodass im ersten Halbjahr 2023 eine Beschlussfassung durch den rheinland-pfälzischen Landtag erfolgen kann. Die Zustimmung des Parlamentes vorausgesetzt, soll eine Beantragung der Auszahlung der Pauschalfördersumme für die Kommunen ab dem 01. Juli 2023 möglich sein. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt sodann im eigens eingerichteten KIPKI-Referat des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Nach der Beantragung auf Förderung ist durch die Kommunen bis Ende Oktober 2023 eine Entscheidung zu treffen, welche Projekte mit den Zuwendungen des Kommunalen Investitionsprogrammes umgesetzt werden sollen. Die Projektumsetzung muss bis zum 31. Juli 2026 durch die Kommunen erfolgt sein, der Nachweis der Mittelverwendung ist dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz bis spätestens zum 31. Juli 2026 vorzulegen. C. Alternativen ./. D. Kosten/Finanzierung Durch das Kommunale Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) besteht für die Stadt Bitburg die Möglichkeit, die Auszahlung einer Pauschalfördersumme beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu beantragen. Für die Förderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Rheinland-Pfalz muss seitens der Stadt Bitburg kein kommunaler Eigenanteil erbracht werden, die antragstellenden Kommunen erhalten einen Pauschalförderbetrag, der auf Grundlage der Einwohnerzahl berechnet wird (29,22€ / Einwohner*in in kreisfreien Städten). Da die Umsetzung einiger Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels höhere finanzielle Aufwendungen verursachen wird, als Fördermittel des Kommunalen Investitionsprogrammes zur Verfügung stehen, soll eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ermöglicht werden, sofern dies nicht durch die Zuwendungsgeber anderer Förderprogramme ausgeschlossen wird. E. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Auszahlung der Pauschalfördersumme beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau einzureichen. Im Auftrag gez. Julia Becker ERGEBNIS DER BERATUNG Gremium Sitzung am einstimmig ja nein Enthaltung Beschlussvorschlag angenommen ja nein Ausschuss für Bau, Wirtschaft, 18.01.2023 Verkehr und Klimaschutz Stadtrat 26.01.2023

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