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Antrag der CDU-Fraktion Ergänzung des vorliegenden Antrages AT-5/2026, Alternativkonzept für das Freibad in Bad König‘ an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bad König |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagentyp Fraktionsantrag
Vorlagennummer AT-11/2026
Stadt
Bad König Aktenzeichen
Datum 18.06.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Status
Stadtverordnetenversammlung 18.06.2026 zur Kenntnis öffentlich
Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend
12.08.2026 vorberatend öffentlich
und Sport
Ausschuss für Bau, Planung, Landwirt
13.08.2026 vorberatend öffentlich
schaft, Umwelt und Forsten
Haupt- und Finanzausschuss 17.08.2026 vorberatend öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 20.08.2026 beschließend öffentlich
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion
Ergänzung des vorliegenden Antrages AT-5/2026, Alternativkonzept für das Freibad in
Bad König‘ an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König
Sachdarstellung:
Die Entwicklung des Freibadgeländes erfordert spezifische Fachkompetenzen in den
Bereichen Stadtplanung, Architektur, Landschaftsplanung, Tourismus, Nachhaltigkeit und
Wirtschaftlichkeit.
Nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
obliegen die laufende Verwaltung und die Vorbereitung solcher planerischen Fachaufgaben
dem Magistrat (§ 9 Abs. 1 HGO).
Eine rein ehrenamtliche Erarbeitung durch die politischen Gremien oder eine Arbeitsgruppe
wird den komplexen Anforderungen dieses Großprojekts nicht gerecht.
Aktuelle Projekte in Zell (Kindergarten und Umleitung Helmertsweg) haben verdeutlicht,
dass eine fachliche Begleitung zwingend notwendig ist, um Fehlentwicklungen und teure
Nachbesserungen zu vermeiden. Die Koordinierung im Magistrat sichert eine strukturierte
Bearbeitung, die auch bei aktuellen personellen Engpässen in der Verwaltung sachgerecht
dort angesiedelt ist.
Die gezielte Einbindung von Hochschulen bietet die Chance, innovative Impulse und
fundierte Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen, ohne den städtischen Haushalt mit
hohen Planungskosten zu belasten.
Finanzielle Auswirkungen:
Betrag in Produkt- Kosten- Sachkonto- Investitions- betreffendes
Euro nummer stellen- nummer nummer Haushaltsjahr
nummer
Keine ( )
Einnahmen ( )
Ausgaben ( )
Bei Ausgaben: Die Mittel stehen Deckungsvorschlag, wenn Mittel
nicht oder nur teilweise zur
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( ) zur Verfügung Verfügung stehen:
( ) nicht zur Verfügung
( ) teilweise zur Verfügung
mit Euro
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 HGO beauftragt, die Erarbeitung von
Nutzungskonzepten für das Freibadgelände zu koordinieren. Zu beachten ist hierbei auch,
dass das Gelände aktuell nur eingeschränkte Sondernutzungsmöglichkeiten hat. Die
abschließende Entscheidungskompetenz und die politische Gesamtverantwortung
verbleiben vollumfänglich bei der Stadtverordnetenversammlung als oberstem Organ.
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit kostenneutrale externe Expertise –
insbesondere durch die Einbindung von Hochschulen über Ideenwettbewerbe sowie
Studien- und Masterarbeiten – eingeholt werden kann.
Die Ergebnisse und erarbeiteten Nutzungsvarianten sind den städtischen Gremien zur
Beratung und finalen Beschlussfassung vorzulegen.
Fraktionsantrag AT-11/2026 Seite 2 von 2
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