Startseite › Stadt Bad König › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion Ergänzung des vorliegenden Antrages AT-5/2026, Alternativkonzept für das Freibad in Bad König‘ an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bad König
Datum2026-06-18
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Vorlagentyp Fraktionsantrag Vorlagennummer AT-11/2026 Stadt Bad König Aktenzeichen Datum 18.06.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Status Stadtverordnetenversammlung 18.06.2026 zur Kenntnis öffentlich Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend 12.08.2026 vorberatend öffentlich und Sport Ausschuss für Bau, Planung, Landwirt­ 13.08.2026 vorberatend öffentlich schaft, Umwelt und Forsten Haupt- und Finanzausschuss 17.08.2026 vorberatend öffentlich Stadtverordnetenversammlung 20.08.2026 beschließend öffentlich Betreff: Antrag der CDU-Fraktion Ergänzung des vorliegenden Antrages AT-5/2026, Alternativkonzept für das Freibad in Bad König‘ an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König Sachdarstellung: Die Entwicklung des Freibadgeländes erfordert spezifische Fachkompetenzen in den Bereichen Stadtplanung, Architektur, Landschaftsplanung, Tourismus, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) obliegen die laufende Verwaltung und die Vorbereitung solcher planerischen Fachaufgaben dem Magistrat (§ 9 Abs. 1 HGO). Eine rein ehrenamtliche Erarbeitung durch die politischen Gremien oder eine Arbeitsgruppe wird den komplexen Anforderungen dieses Großprojekts nicht gerecht. Aktuelle Projekte in Zell (Kindergarten und Umleitung Helmertsweg) haben verdeutlicht, dass eine fachliche Begleitung zwingend notwendig ist, um Fehlentwicklungen und teure Nachbesserungen zu vermeiden. Die Koordinierung im Magistrat sichert eine strukturierte Bearbeitung, die auch bei aktuellen personellen Engpässen in der Verwaltung sachgerecht dort angesiedelt ist. Die gezielte Einbindung von Hochschulen bietet die Chance, innovative Impulse und fundierte Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen, ohne den städtischen Haushalt mit hohen Planungskosten zu belasten. Finanzielle Auswirkungen: Betrag in Produkt- Kosten- Sachkonto- Investitions- betreffendes Euro nummer stellen- nummer nummer Haushaltsjahr nummer Keine ( ) Einnahmen ( ) Ausgaben ( ) Bei Ausgaben: Die Mittel stehen Deckungsvorschlag, wenn Mittel nicht oder nur teilweise zur Seite 1 von 2 ( ) zur Verfügung Verfügung stehen: ( ) nicht zur Verfügung ( ) teilweise zur Verfügung mit Euro Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 HGO beauftragt, die Erarbeitung von Nutzungskonzepten für das Freibadgelände zu koordinieren. Zu beachten ist hierbei auch, dass das Gelände aktuell nur eingeschränkte Sondernutzungsmöglichkeiten hat. Die abschließende Entscheidungskompetenz und die politische Gesamtverantwortung verbleiben vollumfänglich bei der Stadtverordnetenversammlung als oberstem Organ. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit kostenneutrale externe Expertise – insbesondere durch die Einbindung von Hochschulen über Ideenwettbewerbe sowie Studien- und Masterarbeiten – eingeholt werden kann. Die Ergebnisse und erarbeiteten Nutzungsvarianten sind den städtischen Gremien zur Beratung und finalen Beschlussfassung vorzulegen. Fraktionsantrag AT-11/2026 Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert