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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Fraktionsantrag der ZBK (AT-7/2026): Kurbeitragssatzung und Entwicklung eines touristischen Konzeptes für die Stadtteile
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bad König |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagentyp Fraktionsantrag
Vorlagennummer AT-10/2026
Stadt
Bad König Aktenzeichen
Datum 14.06.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Status
Stadtverordnetenversammlung 18.06.2026 Vorberatend öffentlich
Betreff:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Fraktionsantrag der ZBK (AT-7/2026):
Kurbeitragssatzung und Entwicklung eines touristischen Konzeptes für die Stadtteile
Sachdarstellung:
Die Stadt Bad König profitiert seit vielen Jahren von ihrem Status als Heilbad. Die hiermit verbun
denen touristischen Angebote und Einrichtungen stellen einen wichtigen Standortfaktor dar und
tragen wesentlich zur Attraktivität unserer Stadt bei. Gleichzeitig haben sich die rechtlichen Rah
menbedingungen in den vergangenen Jahren verändert.
Bereits im Jahr 2024 haben sich die städtischen Gremien mit einer Überarbeitung der Kurbeitrags
satzung befasst. Dabei sollten unter anderem die Beitragshöhen angepasst sowie die zwischen
zeitlich erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten zur Heranziehung weiterer Personengruppen be
rücksichtigt werden. Die vorgesehene Satzungsänderung konnte jedoch nicht in Kraft treten, da im
Zuge der Überarbeitung auch Änderungen am räumlichen Geltungsbereich vorgenommen wurden,
die rechtlich nicht anerkannt wurden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die begonne
nen Arbeiten zunächst abzuschließen und eine rechtssichere Neufassung der Kurbeitragssatzung
für die Kernstadt vorzulegen.
Im Zuge der Beratungen zur Kurbeitragssatzung fand bereits im Jahr 2024 ein Austausch mit Ver
tretern der Beherbergungsbetriebe statt. Dabei wurde deutlich, dass die grundsätzliche Bereit
schaft zur Mitwirkung an einer touristischen Finanzierung vorhanden ist. Gleichzeitig wurde jedoch
die Erwartung geäußert, dass die eingenommenen Mittel nachvollziehbar zur Verbesserung der
touristischen Infrastruktur und zur Stärkung des Tourismusstandortes eingesetzt werden. Die Ak
zeptanz zusätzlicher Beiträge setzt daher voraus, dass konkrete Entwicklungsziele und Maßnah
men erkennbar sind.
Darüber hinaus sieht die SPD-Fraktion in den Stadtteilen ein touristisches Entwicklungspotenzial,
das stärker genutzt werden sollte. Die Anerkennung von Stadtteilen als Tourismusort kann hierbei
langfristig ein geeignetes Instrument sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die Entwick
lung eines tragfähigen touristischen Gesamtkonzeptes, das gemeinsam mit den Ortsbeiräten, Ver
einen, touristischen Leistungsträgern und weiteren Beteiligten erarbeitet wird.
Bislang liegt keine umfassende Untersuchung vor, inwieweit die einzelnen Stadtteile die Voraus
setzungen für eine Anerkennung als Tourismusort bereits erfüllen. Zu bewerten sind hierbei insbe
sondere die vorhandene touristische Infrastruktur, die touristischen Angebote, die Aufenthaltsquali
tät sowie weitere Anforderungen, die mit einer staatlichen Anerkennung verbunden sind. Hierzu
können beispielsweise Informationsangebote für Gäste, öffentliche Einrichtungen, touristische Ser
viceangebote, die Besucherlenkung sowie die touristische Vermarktung zählen.
Im Rahmen des Tourismusentwicklungskonzeptes sollen daher die touristischen Stärken der ein
zelnen Stadtteile erfasst, vorhandene Defizite identifiziert und konkrete Entwicklungsziele formu
liert werden. Gleichzeitig sollen die ortsbildprägenden Besonderheiten, kulturellen Angebote, Na
tur- und Freizeitangebote sowie weitere touristische Potenziale herausgearbeitet werden. Erst auf
dieser Grundlage kann beurteilt werden, für welche Stadtteile eine Anerkennung als Tourismusort
sinnvoll und realistisch ist und welche Maßnahmen hierfür gegebenenfalls noch erforderlich sind.
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Finanzielle Auswirkungen:
Betrag in Produkt- Kosten- Sach- Investitions- Haushaltsjahr
Euro nummer stellen- konto-num- nummer 2023
nummer mer
Keine (x )
Einnahmen ( )
Ausgaben ( )
Bei Ausgaben: Die Mittel stehen Deckungsvorschlag, wenn Mittel
nicht oder nur teilweise zur
( ) zur Verfügung Verfügung stehen:
( ) nicht zur Verfügung
( ) teilweise zur Verfügung
mit Euro
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat wird beauftragt, die bereits im Jahr 2024 begonnene Überarbeitung der Kur
beitragssatzung aufzugreifen und den städtischen Gremien eine rechtssichere Neufassung
vorzulegen. Hierbei sind insbesondere die zwischenzeitlich erweiterten gesetzlichen Mög
lichkeiten zur Heranziehung weiterer beitragspflichtiger Personengruppen sowie die Ergeb
nisse der bisherigen Beratungen und Beteiligungsverfahren zu berücksichtigen. Nicht
rechtskonforme Regelungen zum räumlichen Geltungsbereich sind entsprechend anzupas
sen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Ortsbeiräten, touristischen Leistungsträ
gern, Vereinen sowie weiteren relevanten Akteuren ein Tourismusentwicklungskonzept für
die Stadtteile zu erarbeiten.
3. Im Rahmen dieses Konzeptes sind die touristischen Potenziale, bestehenden Angebote, in
frastrukturellen Voraussetzungen sowie mögliche Entwicklungsmaßnahmen für die einzel
nen Stadtteile darzustellen.
4. Auf Grundlage des Tourismusentwicklungskonzeptes prüft der Magistrat, für welche Stadt
teile die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Tourismusort vorliegen oder durch ge
eignete Maßnahmen geschaffen werden können.
5. Nach Abschluss dieser Prüfungen berichtet der Magistrat den städtischen Gremien und legt
gegebenenfalls Vorschläge für das weitere Verfahren einschließlich möglicher Anerken
nungsverfahren sowie geeigneter Finanzierungsinstrumente vor.
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