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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Fraktionsantrag der ZBK (AT-7/2026): Kurbeitragssatzung und Entwicklung eines touristischen Konzeptes für die Stadtteile

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bad König
Datum2026-06-18
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Vorlagentyp Fraktionsantrag Vorlagennummer AT-10/2026 Stadt Bad König Aktenzeichen Datum 14.06.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Status Stadtverordnetenversammlung 18.06.2026 Vorberatend öffentlich Betreff: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Fraktionsantrag der ZBK (AT-7/2026): Kurbeitragssatzung und Entwicklung eines touristischen Konzeptes für die Stadtteile Sachdarstellung: Die Stadt Bad König profitiert seit vielen Jahren von ihrem Status als Heilbad. Die hiermit verbun­ denen touristischen Angebote und Einrichtungen stellen einen wichtigen Standortfaktor dar und tragen wesentlich zur Attraktivität unserer Stadt bei. Gleichzeitig haben sich die rechtlichen Rah­ menbedingungen in den vergangenen Jahren verändert. Bereits im Jahr 2024 haben sich die städtischen Gremien mit einer Überarbeitung der Kurbeitrags­ satzung befasst. Dabei sollten unter anderem die Beitragshöhen angepasst sowie die zwischen­ zeitlich erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten zur Heranziehung weiterer Personengruppen be­ rücksichtigt werden. Die vorgesehene Satzungsänderung konnte jedoch nicht in Kraft treten, da im Zuge der Überarbeitung auch Änderungen am räumlichen Geltungsbereich vorgenommen wurden, die rechtlich nicht anerkannt wurden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die begonne­ nen Arbeiten zunächst abzuschließen und eine rechtssichere Neufassung der Kurbeitragssatzung für die Kernstadt vorzulegen. Im Zuge der Beratungen zur Kurbeitragssatzung fand bereits im Jahr 2024 ein Austausch mit Ver­ tretern der Beherbergungsbetriebe statt. Dabei wurde deutlich, dass die grundsätzliche Bereit­ schaft zur Mitwirkung an einer touristischen Finanzierung vorhanden ist. Gleichzeitig wurde jedoch die Erwartung geäußert, dass die eingenommenen Mittel nachvollziehbar zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und zur Stärkung des Tourismusstandortes eingesetzt werden. Die Ak­ zeptanz zusätzlicher Beiträge setzt daher voraus, dass konkrete Entwicklungsziele und Maßnah­ men erkennbar sind. Darüber hinaus sieht die SPD-Fraktion in den Stadtteilen ein touristisches Entwicklungspotenzial, das stärker genutzt werden sollte. Die Anerkennung von Stadtteilen als Tourismusort kann hierbei langfristig ein geeignetes Instrument sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die Entwick­ lung eines tragfähigen touristischen Gesamtkonzeptes, das gemeinsam mit den Ortsbeiräten, Ver­ einen, touristischen Leistungsträgern und weiteren Beteiligten erarbeitet wird. Bislang liegt keine umfassende Untersuchung vor, inwieweit die einzelnen Stadtteile die Voraus­ setzungen für eine Anerkennung als Tourismusort bereits erfüllen. Zu bewerten sind hierbei insbe­ sondere die vorhandene touristische Infrastruktur, die touristischen Angebote, die Aufenthaltsquali­ tät sowie weitere Anforderungen, die mit einer staatlichen Anerkennung verbunden sind. Hierzu können beispielsweise Informationsangebote für Gäste, öffentliche Einrichtungen, touristische Ser­ viceangebote, die Besucherlenkung sowie die touristische Vermarktung zählen. Im Rahmen des Tourismusentwicklungskonzeptes sollen daher die touristischen Stärken der ein­ zelnen Stadtteile erfasst, vorhandene Defizite identifiziert und konkrete Entwicklungsziele formu­ liert werden. Gleichzeitig sollen die ortsbildprägenden Besonderheiten, kulturellen Angebote, Na­ tur- und Freizeitangebote sowie weitere touristische Potenziale herausgearbeitet werden. Erst auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, für welche Stadtteile eine Anerkennung als Tourismusort sinnvoll und realistisch ist und welche Maßnahmen hierfür gegebenenfalls noch erforderlich sind. Seite 1 von 2 Finanzielle Auswirkungen: Betrag in Produkt- Kosten- Sach- Investitions- Haushaltsjahr Euro nummer stellen- konto-num- nummer 2023 nummer mer Keine (x ) Einnahmen ( ) Ausgaben ( ) Bei Ausgaben: Die Mittel stehen Deckungsvorschlag, wenn Mittel nicht oder nur teilweise zur ( ) zur Verfügung Verfügung stehen: ( ) nicht zur Verfügung ( ) teilweise zur Verfügung mit Euro Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die bereits im Jahr 2024 begonnene Überarbeitung der Kur­ beitragssatzung aufzugreifen und den städtischen Gremien eine rechtssichere Neufassung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere die zwischenzeitlich erweiterten gesetzlichen Mög­ lichkeiten zur Heranziehung weiterer beitragspflichtiger Personengruppen sowie die Ergeb­ nisse der bisherigen Beratungen und Beteiligungsverfahren zu berücksichtigen. Nicht rechtskonforme Regelungen zum räumlichen Geltungsbereich sind entsprechend anzupas­ sen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Ortsbeiräten, touristischen Leistungsträ­ gern, Vereinen sowie weiteren relevanten Akteuren ein Tourismusentwicklungskonzept für die Stadtteile zu erarbeiten. 3. Im Rahmen dieses Konzeptes sind die touristischen Potenziale, bestehenden Angebote, in­ frastrukturellen Voraussetzungen sowie mögliche Entwicklungsmaßnahmen für die einzel­ nen Stadtteile darzustellen. 4. Auf Grundlage des Tourismusentwicklungskonzeptes prüft der Magistrat, für welche Stadt­ teile die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Tourismusort vorliegen oder durch ge­ eignete Maßnahmen geschaffen werden können. 5. Nach Abschluss dieser Prüfungen berichtet der Magistrat den städtischen Gremien und legt gegebenenfalls Vorschläge für das weitere Verfahren einschließlich möglicher Anerken­ nungsverfahren sowie geeigneter Finanzierungsinstrumente vor. Fraktionsantrag AT-10/2026 Seite 2 von 2

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