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Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises Krankenhausresilienz (AK KRH-Resilienz) hier: Antrag der AfD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKreisverwaltung Euskirchen
Datum2026-07-01
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Kreistagsfraktion Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen A 12/2026 Datum: 27.03.2026 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Gesundheit und Bevölkerungsschutz 11.06.2026 Kreisausschuss 24.06.2026 Kreistag 01.07.2026 Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises Krankenhausresilienz (AK KRH-Resilienz) hier: Antrag der AfD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages und der Kreisordnung NRW und beantragen namens und im Auftrag unserer Fraktion die folgende Beschlussfassung: Der Kreistag des Kreises Euskirchen beschließt die Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises „Krankenhausresilienz“ unter Federführung des zuständigen Ausschusses für Gesundheit und Bevölkerungsschutz. Der Arbeitskreis erhält den Auftrag, ein umfassendes Resilienz- und Krisenkoordinationskonzept für die stationäre Versorgung im Kreis Euskirchen zu entwickeln, einschließlich Somatik, Psychiatrie, Rehabilitation und Notfallstrukturen. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Nachbarkreise Vulkaneifel, Städteregion Aachen, Düren, Rhein-Erft und Rhein-Sieg sowie die Bundesstadt Bonn zur interkommunalen Zusammenarbeit einzuladen. Ebenso ist die Bundeswehr im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) einzubeziehen. - 2 - Binnen sechs Monaten ist eine erste Gap-Analyse mit Sofortmaßnahmen vorzulegen; binnen zwölf Monaten ein vollständiges Resilienz-Rahmenkonzept mit Maßnahmenkatalog, Kostenabschätzung und Umsetzungsfahrplan. Begründung Die Resilienz deutscher Krankenhäuser wird in aktuellen Studien als nur eingeschränkt gegeben bewertet. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen IT-Sicherheit, physische Sicherheit, Notstromversorgung, Logistik, Evakuierungsplanung und personelle Redundanz. Einheitliche, sektorenübergreifende Standards existieren nicht in ausreichendem Maße. Die Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP) unterliegt länderspezifischen Regelungen, was zu heterogenen Umsetzungsständen führt. Die heterogene EDV-Landschaft in Kliniken erschwert ein gemeinsames Lagebild sowie eine koordinierte Krisenreaktion, insbesondere im Falle von Cyberangriffen oder großflächigen Stromausfällen. Reale Ereignisse wie Stromausfälle, physische Angriffe auf Krankenhauspersonal und Rettungskräfte, Cyberangriffe auf Krankenhäuser sowie zunehmende sicherheits- und verteidigungspolitische Herausforderungen verdeutlichen die Notwendigkeit präventiver Resilienzplanung. Besondere Aufmerksamkeit erfordern dabei unter anderem: Notstromaggregate und Treibstofflogistik, elektronische Infrastruktur und Datensicherheit, feuerresistente Ausstattung in psychiatrischen Einrichtungen, Evakuierungskonzepte, Hubschrauberlandeplätze, Transportlogistik sowie die Integration in regionale und zivil-militärische Krisenstrukturen. Aufgaben des Arbeitskreises • Durchführung einer umfassenden Risiko- und Gap-Analyse der Krankenhausinfrastruktur im Kreisgebiet. • Definition von Mindeststandards für Notstromversorgung, IT-Sicherheit, Brandschutz und Evakuierungsfähigkeit. • Erarbeitung eines interkommunalen Koordinationskonzepts mit den Kreisen Vulkaneifel, Städteregion Aachen, Düren, Rhein-Sieg und Bonn. • Entwicklung eines standardisierten Kommunikations- und Minimaldatensatzes für Krisenlagen. • Einbindung von Bauingenieuren, Energieexperten und Transportlogistikern. • Einbindung der Bundeswehr im Rahmen der ZMZ. • Erstellung eines verbindlichen Übungs- und Auditprogramms. Finanzielle Auswirkungen Für die Einrichtung des Arbeitskreises entstehen zunächst geringe organisatorische Kosten. Investive Maßnahmen werden nach Vorlage der Gap-Analyse priorisiert und dem Kreistag mit Kostenschätzung und Förderoptionen (u.a. Transformationsfonds ab 2026) vorgelegt. Formelle Grundlage Die Antragstellung erfolgt gemäß Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen, insbesondere § 8 (Behandlung von Vorlagen und Anträgen) sowie § 2 (Tagesordnung). Ergänzend findet die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen Anwendung. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Sülzner gez. Zirke Ioana Sülzner Hermann Zirke Fraktionsvorsitzende Fraktionssekretär

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