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Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises Krankenhausresilienz (AK KRH-Resilienz) hier: Antrag der AfD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreisverwaltung Euskirchen |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Kreistagsfraktion Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
A 12/2026
Datum: 27.03.2026
Az.:
X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit und Bevölkerungsschutz 11.06.2026
Kreisausschuss 24.06.2026
Kreistag 01.07.2026
Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises Krankenhausresilienz (AK KRH-Resilienz)
hier: Antrag der AfD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages und der
Kreisordnung NRW und beantragen namens und im Auftrag unserer Fraktion die folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag des Kreises Euskirchen beschließt die Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises
„Krankenhausresilienz“ unter Federführung des zuständigen Ausschusses für Gesundheit und
Bevölkerungsschutz.
Der Arbeitskreis erhält den Auftrag, ein umfassendes Resilienz- und Krisenkoordinationskonzept für die
stationäre Versorgung im Kreis Euskirchen zu entwickeln, einschließlich Somatik, Psychiatrie,
Rehabilitation und Notfallstrukturen.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Nachbarkreise Vulkaneifel, Städteregion Aachen, Düren,
Rhein-Erft und Rhein-Sieg sowie die Bundesstadt Bonn zur interkommunalen Zusammenarbeit
einzuladen. Ebenso ist die Bundeswehr im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ)
einzubeziehen.
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Binnen sechs Monaten ist eine erste Gap-Analyse mit Sofortmaßnahmen vorzulegen; binnen zwölf
Monaten ein vollständiges Resilienz-Rahmenkonzept mit Maßnahmenkatalog, Kostenabschätzung und
Umsetzungsfahrplan.
Begründung
Die Resilienz deutscher Krankenhäuser wird in aktuellen Studien als nur eingeschränkt gegeben
bewertet. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen IT-Sicherheit, physische Sicherheit,
Notstromversorgung, Logistik, Evakuierungsplanung und personelle Redundanz.
Einheitliche, sektorenübergreifende Standards existieren nicht in ausreichendem Maße. Die
Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP) unterliegt länderspezifischen Regelungen, was zu
heterogenen Umsetzungsständen führt.
Die heterogene EDV-Landschaft in Kliniken erschwert ein gemeinsames Lagebild sowie eine koordinierte
Krisenreaktion, insbesondere im Falle von Cyberangriffen oder großflächigen Stromausfällen.
Reale Ereignisse wie Stromausfälle, physische Angriffe auf Krankenhauspersonal und Rettungskräfte,
Cyberangriffe auf Krankenhäuser sowie zunehmende sicherheits- und verteidigungspolitische
Herausforderungen verdeutlichen die Notwendigkeit präventiver Resilienzplanung.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern dabei unter anderem: Notstromaggregate und Treibstofflogistik,
elektronische Infrastruktur und Datensicherheit, feuerresistente Ausstattung in psychiatrischen
Einrichtungen, Evakuierungskonzepte, Hubschrauberlandeplätze, Transportlogistik sowie die Integration
in regionale und zivil-militärische Krisenstrukturen.
Aufgaben des Arbeitskreises
• Durchführung einer umfassenden Risiko- und Gap-Analyse der Krankenhausinfrastruktur im
Kreisgebiet.
• Definition von Mindeststandards für Notstromversorgung, IT-Sicherheit, Brandschutz und
Evakuierungsfähigkeit.
• Erarbeitung eines interkommunalen Koordinationskonzepts mit den Kreisen Vulkaneifel, Städteregion
Aachen, Düren, Rhein-Sieg und Bonn.
• Entwicklung eines standardisierten Kommunikations- und Minimaldatensatzes für Krisenlagen.
• Einbindung von Bauingenieuren, Energieexperten und Transportlogistikern.
• Einbindung der Bundeswehr im Rahmen der ZMZ.
• Erstellung eines verbindlichen Übungs- und Auditprogramms.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Einrichtung des Arbeitskreises entstehen zunächst geringe organisatorische Kosten. Investive
Maßnahmen werden nach Vorlage der Gap-Analyse priorisiert und dem Kreistag mit Kostenschätzung
und Förderoptionen (u.a. Transformationsfonds ab 2026) vorgelegt.
Formelle Grundlage
Die Antragstellung erfolgt gemäß Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Euskirchen,
insbesondere § 8 (Behandlung von Vorlagen und Anträgen) sowie § 2 (Tagesordnung). Ergänzend
findet die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen Anwendung.
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Mit freundlichen Grüßen
gez. Sülzner gez. Zirke
Ioana Sülzner Hermann Zirke
Fraktionsvorsitzende Fraktionssekretär
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