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Antrag der CDU Stadtratsfraktion Angebot des Bürgerbus - Services in den Stadtteilen anbieten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Alzey |
| Datum | 2025-06-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
2025/013-1 Kreisstadt Alzey
Stadtverwaltung
Bauen, Umwelt und Klimaschutz
5.3.3 - Tiefbau
Beratungsreihenfolge: Az.:
Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz
Sitzungstermin: 12.06.2025
(öffentlich)
Betreff:
Antrag der CDU Stadtratsfraktion
Angebot des Bürgerbus - Services in den Stadtteilen anbieten
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Die Stadt Alzey beteiligt sich zum nächstmöglichen und mit der VG abzustimmenden Termin
am Bürgerbussystem der Verbandsgemeinde Alzey-Land und stimmt der Anbindung ihrer
Stadtteile an das bestehende ehrenamtlich getragene Fahrangebot zu.
2. Die Stadt Alzey übernimmt vorbehaltlich der tatsächlichen Kostenentwicklung eine anteilige
Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 12 % der jährlichen Betriebskosten (aktuell ca. 2.400 €) sowie
der anteiligen Abschreibungspauschale (ca. 45 € jährlich).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Verbandsgemeindeverwaltung geeignete
Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Ehrenamtlicher im Stadtgebiet zu erarbeiten und
umzusetzen, um die nachhaltige Durchführung des Projekts zu unterstützen.
5. Einer hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgabe in entsprechender Höhe wird
zugestimmt. Die Deckung der Kosten für die verbleibenden Monate des Jahres 2025 soll über
eingesparte Haushaltsmittel aus den Stadtteilen erfolgen.
Begründung:
1. Ausgangslage und Beschlusslage
In seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 hat der Ausschuss für Bauen, Umwelt und
Klimaschutz die Verwaltung beauftragt, den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zu prüfen,
das Angebot des Bürgerbusses im Stadtteil Schafhausen auch nach Beendigung des
Kreiselbaus aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wurde dem Vorschlag der Verwaltung,
eine Ausweitung des Angebots auf alle Stadtteile Alzeys zu prüfen, angenommen.
Zu diesem Zweck wurden Stellungnahmen sowohl von den Ortsbeiräten in den
Stadtteilen, Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land als auch vom Aufgabenträger des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – dem Landkreis Alzey-Worms – eingeholt.
2. Das Bürgerbusprojekt der Verbandsgemeinde Alzey-Land
Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 24.10.2017 wurde die Einführung des
Bürgerbusses in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde beschlossen. Das Angebot
richtet sich kostenfrei an ältere und mobil eingeschränkte Personen, die aufgrund von
Alter oder Krankheit den privaten PKW oder den bestehenden Linienverkehr nicht nutzen
können. Das Projekt basiert auf dem Prinzip „Bürger fahren für Bürger“ und wird
ausschließlich ehrenamtlich getragen. Aktuell engagieren sich über 60 Ehrenamtliche in
Fahrer- und Telefonteams.
Die jährlichen Betriebskosten liegen derzeit bei rund 20.000 €, inklusive: Reparatur und
Instandhaltung der Fahrzeuge, Kraftstoff, Versicherungen und Fernmeldegebühren sowie
anteilige Abschreibung für Fahrzeuganschaffung.
3. Stellungnahme der Ehrenamtlichen
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat das Ehrenamtsteam zur möglichen Erweiterung
des Systems um die Stadtteile Alzeys befragt.
Mit großer Mehrheit sprach sich das Team für eine Anbindung der Stadtteile aus – unter
der Bedingung, dass die Stadt aktiv neue Ehrenamtliche gewinnt, um das System
nachhaltig zu stützen.
4. Haltung des Aufgabenträgers ÖPNV
Der Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreis Alzey-Worms) steht dem Vorhaben
grundsätzlich positiv gegenüber – auch in Gebieten mit bestehender Linienbusanbindung
– sofern der Bürgerbus den Linienverkehr nicht wesentlich beeinträchtigt. Eine
Beeinträchtigung wäre etwa dann gegeben, wenn ein kostenloser Bürgerbus
wirtschaftlich relevante Fahrgastzahlen oder Linien des ÖPNV unterläuft oder ersetzt. Im
konkreten Fall sieht der Aufgabenträger keine solche Beeinträchtigung. Vielmehr wird das
Projekt als ein ergänzendes ehrenamtlich getragenes Angebot im Sinne der
Daseinsvorsorge bewertet.
Vorgaben zur Ausgestaltung:
Fahrzeiten und Linienführung des Bürgerbusses sollen nicht mit bestehenden Linien
konkurrieren Personen, die den Linienverkehr nutzen können, sollen auf diesen verwiesen
werden, damit der Bürgerbus jenen vorbehalten bleibt, die auf ihn angewiesen sind. Sollte
es infolge der Einführung des Bürgerbusses zu merklichen Veränderungen der
Fahrgastzahlen zulasten des Linienverkehrs kommen, behält sich der Aufgabenträger vor,
Fahrplananpassungen vorzunehmen.
5. Stellungnahme der Ortsbeiräte
Die Ortsbeiräte der Stadtteile Schafhausen, Dautenheim, Weinheim und Heimersheim
haben einer Einführung zugestimmt.
6. Weiteres Verfahren
In seiner Sitzung vom 29. April 2025 hat der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde
Alzey-Land einen Empfehlungsbeschluss für die Sitzung des Verbandsgemeinderates am
30. Juni 2025 gefasst.
Dieser sieht vor:
• die Anbindung der Alzeyer Stadtteile an das Bürgerbussystem zu ermöglichen
• eine Kostenbeteiligung von ca. 12 % durch die Stadt Alzey an Betriebskosten und
Abschreibung
• Gewinnung weiterer Ehrenamtlicher im Stadtgebiet zur nachhaltigen Absicherung des
Angebots
7. Mögliche Kostenbeteiligung der Stadt Alzey
Zur Berechnung eines möglichen städtischen Finanzierungsanteils wurde die
Einwohnerstatistik herangezogen. Die Einwohner der Alzeyer Stadtteile entsprechen etwa
12 % der Gesamtbevölkerung von Stadt und Verbandsgemeinde.
Daraus ergibt sich:
• ein jährlicher Anteil von rund 2.400 € an den laufenden Betriebskosten
• sowie rund 45 € an der jährlichen Abschreibungspauschale (vorbehaltlich tatsächlicher
Kostenentwicklung
Sichtvermerk/Datum
Sachgebietsleitung : Fitting, Marco 1 - Zentrale Dienste :
Fachbereichsleitung : Jung, Steffen 2 - Finanzen :
Beigeordneter : Bürgermeister :
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