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Antrag der CDU Stadtratsfraktion Angebot des Bürgerbus - Services in den Stadtteilen anbieten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Alzey
Datum2025-06-02
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorlage 2025/013-1 Kreisstadt Alzey Stadtverwaltung Bauen, Umwelt und Klimaschutz 5.3.3 - Tiefbau Beratungsreihenfolge: Az.: Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz Sitzungstermin: 12.06.2025 (öffentlich) Betreff: Antrag der CDU Stadtratsfraktion Angebot des Bürgerbus - Services in den Stadtteilen anbieten Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Die Stadt Alzey beteiligt sich zum nächstmöglichen und mit der VG abzustimmenden Termin am Bürgerbussystem der Verbandsgemeinde Alzey-Land und stimmt der Anbindung ihrer Stadtteile an das bestehende ehrenamtlich getragene Fahrangebot zu. 2. Die Stadt Alzey übernimmt vorbehaltlich der tatsächlichen Kostenentwicklung eine anteilige Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 12 % der jährlichen Betriebskosten (aktuell ca. 2.400 €) sowie der anteiligen Abschreibungspauschale (ca. 45 € jährlich). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Verbandsgemeindeverwaltung geeignete Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Ehrenamtlicher im Stadtgebiet zu erarbeiten und umzusetzen, um die nachhaltige Durchführung des Projekts zu unterstützen. 5. Einer hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Ausgabe in entsprechender Höhe wird zugestimmt. Die Deckung der Kosten für die verbleibenden Monate des Jahres 2025 soll über eingesparte Haushaltsmittel aus den Stadtteilen erfolgen. Begründung: 1. Ausgangslage und Beschlusslage In seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 hat der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz die Verwaltung beauftragt, den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zu prüfen, das Angebot des Bürgerbusses im Stadtteil Schafhausen auch nach Beendigung des Kreiselbaus aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wurde dem Vorschlag der Verwaltung, eine Ausweitung des Angebots auf alle Stadtteile Alzeys zu prüfen, angenommen. Zu diesem Zweck wurden Stellungnahmen sowohl von den Ortsbeiräten in den Stadtteilen, Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land als auch vom Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – dem Landkreis Alzey-Worms – eingeholt. 2. Das Bürgerbusprojekt der Verbandsgemeinde Alzey-Land Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 24.10.2017 wurde die Einführung des Bürgerbusses in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde beschlossen. Das Angebot richtet sich kostenfrei an ältere und mobil eingeschränkte Personen, die aufgrund von Alter oder Krankheit den privaten PKW oder den bestehenden Linienverkehr nicht nutzen können. Das Projekt basiert auf dem Prinzip „Bürger fahren für Bürger“ und wird ausschließlich ehrenamtlich getragen. Aktuell engagieren sich über 60 Ehrenamtliche in Fahrer- und Telefonteams. Die jährlichen Betriebskosten liegen derzeit bei rund 20.000 €, inklusive: Reparatur und Instandhaltung der Fahrzeuge, Kraftstoff, Versicherungen und Fernmeldegebühren sowie anteilige Abschreibung für Fahrzeuganschaffung. 3. Stellungnahme der Ehrenamtlichen Die Verbandsgemeindeverwaltung hat das Ehrenamtsteam zur möglichen Erweiterung des Systems um die Stadtteile Alzeys befragt. Mit großer Mehrheit sprach sich das Team für eine Anbindung der Stadtteile aus – unter der Bedingung, dass die Stadt aktiv neue Ehrenamtliche gewinnt, um das System nachhaltig zu stützen. 4. Haltung des Aufgabenträgers ÖPNV Der Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreis Alzey-Worms) steht dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber – auch in Gebieten mit bestehender Linienbusanbindung – sofern der Bürgerbus den Linienverkehr nicht wesentlich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung wäre etwa dann gegeben, wenn ein kostenloser Bürgerbus wirtschaftlich relevante Fahrgastzahlen oder Linien des ÖPNV unterläuft oder ersetzt. Im konkreten Fall sieht der Aufgabenträger keine solche Beeinträchtigung. Vielmehr wird das Projekt als ein ergänzendes ehrenamtlich getragenes Angebot im Sinne der Daseinsvorsorge bewertet. Vorgaben zur Ausgestaltung: Fahrzeiten und Linienführung des Bürgerbusses sollen nicht mit bestehenden Linien konkurrieren Personen, die den Linienverkehr nutzen können, sollen auf diesen verwiesen werden, damit der Bürgerbus jenen vorbehalten bleibt, die auf ihn angewiesen sind. Sollte es infolge der Einführung des Bürgerbusses zu merklichen Veränderungen der Fahrgastzahlen zulasten des Linienverkehrs kommen, behält sich der Aufgabenträger vor, Fahrplananpassungen vorzunehmen. 5. Stellungnahme der Ortsbeiräte Die Ortsbeiräte der Stadtteile Schafhausen, Dautenheim, Weinheim und Heimersheim haben einer Einführung zugestimmt. 6. Weiteres Verfahren In seiner Sitzung vom 29. April 2025 hat der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Alzey-Land einen Empfehlungsbeschluss für die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 30. Juni 2025 gefasst. Dieser sieht vor: • die Anbindung der Alzeyer Stadtteile an das Bürgerbussystem zu ermöglichen • eine Kostenbeteiligung von ca. 12 % durch die Stadt Alzey an Betriebskosten und Abschreibung • Gewinnung weiterer Ehrenamtlicher im Stadtgebiet zur nachhaltigen Absicherung des Angebots 7. Mögliche Kostenbeteiligung der Stadt Alzey Zur Berechnung eines möglichen städtischen Finanzierungsanteils wurde die Einwohnerstatistik herangezogen. Die Einwohner der Alzeyer Stadtteile entsprechen etwa 12 % der Gesamtbevölkerung von Stadt und Verbandsgemeinde. Daraus ergibt sich: • ein jährlicher Anteil von rund 2.400 € an den laufenden Betriebskosten • sowie rund 45 € an der jährlichen Abschreibungspauschale (vorbehaltlich tatsächlicher Kostenentwicklung Sichtvermerk/Datum Sachgebietsleitung : Fitting, Marco 1 - Zentrale Dienste : Fachbereichsleitung : Jung, Steffen 2 - Finanzen : Beigeordneter : Bürgermeister :

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