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Antrag der FWG-Fraktion Bericht zum Winzerfest 2025 und Weiterentwicklung des Winzerfestes
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Alzey |
| Datum | 2025-10-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage
2025/226 Kreisstadt Alzey
Stadtverwaltung
Sicherheit und Ordnung
3.3 - Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Gremium: Az.: 3/721-11/Har
Ausschuss für Bürgerdienste (öffentlich) Sitzungstermin: 04.11.2025
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion
Bericht zum Winzerfest 2025 und Weiterentwicklung des Winzerfestes
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Bürgerdienste über die im Antrag der FWG-Fraktion
genannten Punkte:
1. Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen – Zufahrtsschutz
Der Schutz der Veranstaltungsflächen durch geeignete Zufahrtssicherungen ist ein wesentlicher
Bestandteil des Sicherheitskonzepts für das Alzeyer Winzerfest.
Eine eigene Anschaffung von Zufahrtsschutzmaterial, das den aktuellen TÜV- und DIN-Vorgaben
entspricht, wäre mit erheblichen Investitionskosten verbunden. So liegt der Anschaffungspreis
beispielsweise für Produkte der Firma Hörmann für einen Oktablock bei rund 8.000 €, ein
Roadblocker kostet etwa 24.200 €.
Beim Winzerfest 2025 waren vergleichbare Produkte der Firma Consell Group AG im Einsatz, davon
21 ARMIS ONE (Roadblocker) und 41 ARMIS GO (Oktoblock). Das hierfür benötigte Material wurde
in diesem Jahr von der Stadt Wiesbaden ausgeliehen. Die Leihkosten beliefen sich auf 15.136,30
€ und die Lieferkosten auf 7.091,56 €.
Zusätzlich mussten die ARMIS ONE (Roadblocker) durch Sicherheitskräfte bewacht werden, die im
Ernstfall den Zufahrtsschutz öffnen, um den Rettungsdiensten eine schnelle Zufahrt zu
ermöglichen. Diese Bewachung verursachte weitere Kosten in Höhe von 23.813,98 €.
Insgesamt entstanden somit Kosten in Höhe von rund 46.041,84 € und ca. 20 Arbeitsstunden des
Baubetriebshofes für die Zufahrtsschutzmaßnahmen im Rahmen des Winzerfestes 2025.
2. Vorgehensweise bei der Vergabe von Standplätzen
Die Anmeldefrist für Bewerbungen endet jeweils am 31. Oktober des Vorjahres. Nach Ablauf dieser
Frist werden alle eingegangenen Bewerbungen gesichtet und nach Kategorien (z. B. Fahrgeschäfte,
Imbissstände, Ausschankbetriebe, Verkaufsstände etc.) sortiert.
Im Anschluss erfolgt die Auswahl der Bewerber unter Berücksichtigung verschiedener
Gesichtspunkte. Bei der Vergabe der Standplätze für das Winzerfest spielen verschiedene Faktoren
eine Rolle.
Dabei wird zunächst geprüft, welches Gesamtkonzept für den Rummelplatz angestrebt wird:
Soll ein familienfreundlicher Platz mit einem ausgewogenen Angebot für alle Altersgruppen
entstehen oder liegt der Fokus stärker auf einem jugendorientierten Freizeitangebot mit modernen
Fahrgeschäften?
Entsprechend dieser Zielsetzung wird eine Vorauswahl getroffen.
Der Marktmeister führt danach Gespräche mit erfahrenen Schaustellern, um sich über die
Zuverlässigkeit und Qualität der Bewerberbetriebe zu informieren. Diese fachliche Einschätzung
(Expertise) fließt ebenfalls in die endgültige Entscheidung ein.
Weitere entscheidende Kriterien sind:
- Größe und Gewicht des jeweiligen Fahrgeschäfts,
- die verfügbare Stellfläche auf dem Platz
- die Auf- und Abbauzeiten sowie
- der technische Aufwand, insbesondere, wenn für den Aufbau Sondergeräte wie Kräne
benötigt werden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und das Fahrgeschäft passt in das Gesamtkonzept des Platzes,
wird der Stand bzw. das Fahrgeschäft für das Winzerfest zugelassen.
Ziel dieses Auswahlverfahrens ist es, ein ausgewogenes, attraktives und sicheres Festangebot zu
gewährleisten, das den Charakter des Alzeyer Winzerfestes erhält und weiterentwickelt.
3. Informationsweitergabe an die Standbetreiber bzw. auch an Bürger und Gewerbebetriebe im
Umfeld der Veranstaltungsflächen.
Für die Informationsweitergabe wird auf verschiedene Kommunikationswege zurückgegriffen, um
alle beteiligten Gruppen möglichst umfassend zu erreichen:
Schausteller erhalten aktuelle Informationen über eine eigene WhatsApp-Gruppe. Hier werden alle
relevanten Hinweise zu Auf- und Abbauzeiten, Öffnungszeiten, Wohnmobilstellplätzen,
Müllentsorgung und organisatorischen Abläufen geteilt.
Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld der Veranstaltungsflächen werden über Einwurf Zettel
in den Briefkästen informiert. Diese enthaltenen Hinweise zu Straßensperrungen,
Zufahrtsregelungen und Lärmschutz.
Auf der Homepage des Winzerfestes werden fortlaufend alle aktuellen Informationen zur
Veranstaltung veröffentlicht.
Für die Gewerbetreibenden wurde in diesem Jahr ein E-Mail-Verteiler eingerichtet, über den gezielt
alle relevanten Informationen bereitgestellt werden. Zusätzlich wurden auch hier nochmals Einwurf
Schreiben verteilt, um sicherzustellen, dass alle Betriebe rechtzeitig informiert sind.
Durch diese abgestimmte Vorgehensweise soll gewährleistet werden, dass alle Beteiligten –
Schausteller, Anwohner und Gewerbetreibende – frühzeitig und umfassend informiert werden.
4. Ergänzender Punkt: Einrichtung eines Arbeitskreises zur Weiterentwicklung des Winzerfestes
Ab dem Jahr 2025 ist das Winzerfest in die Trägerschaft der Alzeyer Beteiligungs- und
Veranstaltungsgesellschaft übergegangen.
Im Zuge dieser organisatorischen Veränderung wird derzeit intern nach einem geeigneten
Beteiligungsformat gesucht, um die im Antrag genannten Akteure – also Verwaltung, Vereine,
Winzer, Rettungs- und Sicherheitskräfte, Schausteller sowie politische Vertreterinnen und Vertreter
– bestmöglich einzubinden.
Sobald hierzu eine interne Entscheidung getroffen wurde, wird der Ausschuss für Bürgerdienste
über das geplante Beteiligungsformat und dessen Zusammensetzung in Kenntnis gesetzt.
Sichtvermerk/Datum
Sachgebietsleitung : Harnack, Rouven 1 - Zentrale Dienste :
Fachbereichsleitung : Ferdinand, Steffen 2 - Finanzen :
Beigeordneter : Bürgermeister :
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