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Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplans - Antrag der FDP Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lengerich
Datum2024-02-07
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Samtgemeinde Lengerich 07.02.2024 Org.-Zeichen: III-321 Sitzungsvorlage Nr.: 2024/021 Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlich Samtgemeindeausschuss 29.02.2024 nein Samtgemeinderat 29.02.2024 ja Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplans - Antrag der FDP Fraktion Aufgabe der Samtgemeinde Lengerich als Feuerschutzträger ist es nach § 2 Nds. Brandschutzgesetz eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dazu sind insbesondere 1. die erforderlichen Anlagen, Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel, und Geräte bereitzuhalten 2. für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr zu sorgen und 4. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen durchzuführen. Dafür kann eine Feuerwehrbedarfsplanung aufgestellt werden. In den letzten Jahren wurden das Erfüllen der Anforderungen der o.g. Punkte in enger Abstimmung zwischen Feuerwehrleitung, Feuerwehrkommando, Verwaltung und Politik sichergestellt. Dafür wurde und wird regelmäßig viel Geld in die sechs Feuerwehren vor Ort investiert. Das Erfüllen der Anforderungen erfolgt aber auch nicht vollkommen planlos: • Mit allen Beteiligten wurde schon vor Jahren ein Fahrzeugkonzept abgestimmt, das derzeit auch umgesetzt wird. Es wurde eine Analyse der Struktur der Personalausstattung der Wehren inclusive der Berücksichtigung der Tagesbereitschaft vorgenommen. Basierend auf den Ergebnissen wurde die Ausrückeordnung angepasst. Zudem gibt es 4 Jugendfeuerwehren, die dafür sorgen, dass es aktuell keine Nachwuchssorgen gibt. • Es wurde analysiert wie viele Führerscheine Klasse C in den Wehren notwendig sind und ein entsprechendes Programm zur Finanzierung der benötigten Fahrerlaubnisse aufgestellt. • In Bezug auf die Feuerwehrhäuser wurde zunächst für Bawinkel und Lengerich ein Gebäudegutachten erstellt. Bawinkel ist fertig gestellt, für Lengerich ist eine Standortfestlegung erfolgt und der Planungsprozess läuft. • Auch wurden die Situation der Löschbrunnen und sonstigen Löschwasserversorgungseinrichtungen vor kurzem analysiert und es läuft ein Programm zur Optimierung der Löschwasserversorgung. • Generell werden jährlich die Bedarfe an Ausstattung, Ausrüstung und notwendiger Fortbildung abgefragt, das notwendige Beschaffungsprogramm wird zwischen Feuerwehrleitung, Verwaltung, Samtgemeindekommando und Finanzausschuss abgestimmt. Wobei für alle Beteiligten auch eine gewissen Flexibilität im Setzen der Schwerpunkte in Bezug auf die Umsetzung besteht. Wichtigster Aspekt der Politik vor Ort war in den letzten Jahren neben den Anforderungen des § 2 Nds. Brandschutzgesetz immer der Erhalt aller 6 Ortsfeuerwehren in der heutigen Struktur. Das konnte durch ein maßvolles, den örtlichen Notwendigkeiten pragmatisch angepasstes Vorgehen gemeinsam mit den 6 Ortsfeuerwehren immer erreicht werden. Und das soll auch weiterhin so sein. Der Vorteil eines Feuerwehrbedarfsplanes ist natürlich dahingehend gegeben, dass durch ein Fachbüro der Status Quo, also der „Ist-Stand“, in allen den § 2 Nds. Brandschutzgesetz betreffenden Punkten erhoben wird. Zeitgleich wird dann im Bedarfsplan auch anhand der vor Ort befindlichen Schutzgüter der „Soll-Stand“ nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, Rechtsprechung, DIN Vorgaben, FUK etc. festgeschrieben. Daraus ergeben sich dann kurzfristige Maßnahmen (1 Jahr), mittelfristige Maßnahmen (5 Jahre) und langfristige Maßnahmen (10 Jahre). In den meisten Fällen ist dann ein solcher Bedarfsplan nach 5 Jahren zu überarbeiten. Daraus abgeleitet werden kann, je nach Bedarfsplan, auch direkt ein Investitionsplan, der vorsieht, wann welche Investition vom Feuerschutzträger getätigt wird. Das hat natürlich den Vorteil der Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die dann aber auch verbindlich vorgesehenen Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan müssen aber auch umgesetzt werden und finanzierbar sein. Bei einer vergleichbaren ländlichen Samtgemeinde mit 5 Feuerwehren ergibt sich beispielsweise ein mittelfristiger Investitionsbedarf aus dem Feuerwehrbedarfsplan von 8 Mio Euro. https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/6/1/5/6/4/9/feuerwehrbedarfplan_samtgemei nde_brookmerland.pdf Bei 6 Ortsfeuerwehren könnte durchaus bei intensiver fachlicher Betrachtung ein ähnlicher Investitionsbedarf bestehen. Da stellt sich die Frage, ob dies von der Samtgemeinde Lengerich in der aktuellen Lage finanziell überhaupt darstellbar ist, oder ob es dann struktureller Veränderungen in Bezug auf die Freiwillige Feuerwehr bedarf, was nicht gewollt ist. Daher sollte noch einmal der sachliche und fachliche Austausch mit dem Samtgemeindekommando gesucht werden. Finanzielle Auswirkungen: Ein Feuerwehbedarfsplan für die Samtgemeinde Lengerich würde Kosten in Höhe von rd. 15.000 verursachen Beschlussvorschlag: In Bezug auf das Erfüllen der Anforderungen des § 2 Nds. Brandschutzgesetz wird aktuell keine problematische Situation in Bezug auf die Feuerwehr der Samtgemeinde Lengerich gesehen. Im Gegenteil, die Einsatzfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr der Samtgemeinde Lengerich wird als sehr hoch eingeschätzt, was die vielen unterschiedlichsten Einsätze in den letzten Jahren eindrucksvoll gezeigt haben. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt empfohlen, auf das Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplanes zu verzichten und keine Haushaltsmittel dafür in den Haushalt 2024 einzustellen. Es soll aber auch noch einmal zeitnah der direkte Austausch zwischen Kommunalpolitik und Samtgemeindekommando in Bezug auf diesen Punkt erfolgen.

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