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Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplans - Antrag der FDP Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lengerich |
| Datum | 2024-02-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Lengerich 07.02.2024
Org.-Zeichen: III-321
Sitzungsvorlage Nr.: 2024/021
Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlich
Samtgemeindeausschuss 29.02.2024 nein
Samtgemeinderat 29.02.2024 ja
Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplans - Antrag der FDP Fraktion
Aufgabe der Samtgemeinde Lengerich als Feuerschutzträger ist es nach § 2 Nds.
Brandschutzgesetz eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dazu sind insbesondere
1. die erforderlichen Anlagen, Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel, und Geräte
bereitzuhalten
2. für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen,
3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr zu sorgen und
4. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen
durchzuführen.
Dafür kann eine Feuerwehrbedarfsplanung aufgestellt werden.
In den letzten Jahren wurden das Erfüllen der Anforderungen der o.g. Punkte in enger
Abstimmung zwischen Feuerwehrleitung, Feuerwehrkommando, Verwaltung und Politik
sichergestellt. Dafür wurde und wird regelmäßig viel Geld in die sechs Feuerwehren vor Ort
investiert.
Das Erfüllen der Anforderungen erfolgt aber auch nicht vollkommen planlos:
• Mit allen Beteiligten wurde schon vor Jahren ein Fahrzeugkonzept abgestimmt, das derzeit
auch umgesetzt wird. Es wurde eine Analyse der Struktur der Personalausstattung der
Wehren inclusive der Berücksichtigung der Tagesbereitschaft vorgenommen. Basierend auf
den Ergebnissen wurde die Ausrückeordnung angepasst. Zudem gibt es 4
Jugendfeuerwehren, die dafür sorgen, dass es aktuell keine Nachwuchssorgen gibt.
• Es wurde analysiert wie viele Führerscheine Klasse C in den Wehren notwendig sind und ein
entsprechendes Programm zur Finanzierung der benötigten Fahrerlaubnisse aufgestellt.
• In Bezug auf die Feuerwehrhäuser wurde zunächst für Bawinkel und Lengerich ein
Gebäudegutachten erstellt. Bawinkel ist fertig gestellt, für Lengerich ist eine
Standortfestlegung erfolgt und der Planungsprozess läuft.
• Auch wurden die Situation der Löschbrunnen und sonstigen
Löschwasserversorgungseinrichtungen vor kurzem analysiert und es läuft ein Programm
zur Optimierung der Löschwasserversorgung.
• Generell werden jährlich die Bedarfe an Ausstattung, Ausrüstung und notwendiger
Fortbildung abgefragt, das notwendige Beschaffungsprogramm wird zwischen
Feuerwehrleitung, Verwaltung, Samtgemeindekommando und Finanzausschuss
abgestimmt. Wobei für alle Beteiligten auch eine gewissen Flexibilität im Setzen der
Schwerpunkte in Bezug auf die Umsetzung besteht.
Wichtigster Aspekt der Politik vor Ort war in den letzten Jahren neben den Anforderungen des
§ 2 Nds. Brandschutzgesetz immer der Erhalt aller 6 Ortsfeuerwehren in der heutigen Struktur.
Das konnte durch ein maßvolles, den örtlichen Notwendigkeiten pragmatisch angepasstes
Vorgehen gemeinsam mit den 6 Ortsfeuerwehren immer erreicht werden. Und das soll auch
weiterhin so sein.
Der Vorteil eines Feuerwehrbedarfsplanes ist natürlich dahingehend gegeben, dass durch ein
Fachbüro der Status Quo, also der „Ist-Stand“, in allen den § 2 Nds. Brandschutzgesetz
betreffenden Punkten erhoben wird. Zeitgleich wird dann im Bedarfsplan auch anhand der vor
Ort befindlichen Schutzgüter der „Soll-Stand“ nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen,
Rechtsprechung, DIN Vorgaben, FUK etc. festgeschrieben.
Daraus ergeben sich dann kurzfristige Maßnahmen (1 Jahr), mittelfristige Maßnahmen (5
Jahre) und langfristige Maßnahmen (10 Jahre). In den meisten Fällen ist dann ein solcher
Bedarfsplan nach 5 Jahren zu überarbeiten. Daraus abgeleitet werden kann, je nach
Bedarfsplan, auch direkt ein Investitionsplan, der vorsieht, wann welche Investition vom
Feuerschutzträger getätigt wird.
Das hat natürlich den Vorteil der Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die dann aber auch
verbindlich vorgesehenen Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan müssen aber auch
umgesetzt werden und finanzierbar sein.
Bei einer vergleichbaren ländlichen Samtgemeinde mit 5 Feuerwehren ergibt sich
beispielsweise ein mittelfristiger Investitionsbedarf aus dem Feuerwehrbedarfsplan von 8 Mio
Euro.
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/6/1/5/6/4/9/feuerwehrbedarfplan_samtgemei
nde_brookmerland.pdf
Bei 6 Ortsfeuerwehren könnte durchaus bei intensiver fachlicher Betrachtung ein ähnlicher
Investitionsbedarf bestehen. Da stellt sich die Frage, ob dies von der Samtgemeinde Lengerich
in der aktuellen Lage finanziell überhaupt darstellbar ist, oder ob es dann struktureller
Veränderungen in Bezug auf die Freiwillige Feuerwehr bedarf, was nicht gewollt ist.
Daher sollte noch einmal der sachliche und fachliche Austausch mit dem
Samtgemeindekommando gesucht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ein Feuerwehbedarfsplan für die Samtgemeinde Lengerich würde Kosten in Höhe von rd. 15.000
verursachen
Beschlussvorschlag:
In Bezug auf das Erfüllen der Anforderungen des § 2 Nds. Brandschutzgesetz wird aktuell
keine problematische Situation in Bezug auf die Feuerwehr der Samtgemeinde Lengerich
gesehen. Im Gegenteil, die Einsatzfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr der
Samtgemeinde Lengerich wird als sehr hoch eingeschätzt, was die vielen unterschiedlichsten
Einsätze in den letzten Jahren eindrucksvoll gezeigt haben. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt
empfohlen, auf das Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplanes zu verzichten und keine
Haushaltsmittel dafür in den Haushalt 2024 einzustellen. Es soll aber auch noch einmal zeitnah
der direkte Austausch zwischen Kommunalpolitik und Samtgemeindekommando in Bezug auf
diesen Punkt erfolgen.
Text aus PDF extrahiert