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Antrag der CDU-Fraktion zum Windesheimer Wald
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Windesheim |
| Datum | 2018-09-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2018/WI/0022
Beschlussvorlage
öffentlich
Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung:
Ortsgemeinderat Windesheim) 29.10.2018 3
bereits beraten im: am:
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion zum Windesheimer Wald
Begründung:
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag mit Fragen zum Windesheimer Wald eingereicht.
Hierzu ist folgendes mitzuteilen:
1. Der Bodenrichtwert für Waldboden in Windesheim beträgt 0,30 €/m², nicht 1,00 €/m².
2. Lageplan mit den Abteilungen des Windesheimer Waldes
Wurde beim Forstamt Soonwald (Frau Bambach 06756158822) angefordert.
3. Vertragliche Zusammenhänge zwischen Ortsgemeinde und Forstamt Soonwald
Die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen
des Landeswaldgesetzes von Rheinland-Pfalz.
Bei dem Beschluss vom Mai 2005 handelt es sich um die zu jener Zeit anstehende
Bildung des neuen Forstreviers Wallhausen.
4. Jahresrechnungen der Jagdgenossenschaft Windesheim
Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters/der Verwaltung:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Antrag der CDU Windesheim und die Ausführungen hierzu zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis /Abweichende Beschlussfassung:
siehe Folgeseite
Ausgearbeitet am: 22.10.2018 durch: Hoffmann, Marc
Gesehen:
Ortsbürgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Bürgermeister Fachbereichsleiter
Finanzen
Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender
mehrheit vorschlag Beschluss
Ja Nein Enthaltung (Folgeseite)
I II III IV V Anlage:
Text aus PDF extrahiert