Startseite › Ortsgemeinde Wendelsheim › Antrag

Anschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators durch die Ortsgemeinde Wendelsheim; Antrag der SPD Fraktion - Beratung und Beschluss -

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Wendelsheim
Datum2023-02-16
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschl ussv or lage 2 0 2 3 / 0 2 8 öffentlich Gremium: Datum: TOP: Wendelsheim Ortsgemeinderat 28.02.2023 3 Anschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators durch die Ortsgemeinde Wendels- heim; Antrag der SPD Fraktion - Beratung und Beschluss - Sachdarstellung Ein AED unterstützt den Ersthelfer bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand durch klare, einfache Anwei- sungen, führt durch die Reanimation und kann im Falle eines defibrillierbaren Herzrhythmus einen Elektroschock abgeben und so, im besten Falle, eine Herzaktion wiederherstellen. Durch die Bereit- stellung eines öffentlich zugänglichen AED kann die Gemeinde somit einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz ihrer Bürger leisten. Der AED soll zeitnah beschafft und öffentlich zugänglich, möglichst zentral in der Ortsgemeinde an- gebracht werden. Außerdem soll eine Erstunterweisung in die Handhabung durch den Lieferanten im Auftrag enthalten sein. Die bereits vorliegenden Angebote sind dieser Beschlussvorlage beige- fügt und wurden dem Rat vorgestellt. Zusätzlich soll über Beitritt zur Defibrillator-Versicherung auf Grundlage des Sammelvertrages (Ver- trags-Nr. 40/0669/6706625 vom 06.08.2014) zwischen der Allianz Versicherungs-AG und des Verei- nes Definetz e. V. eine Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus für den anzuschaffenden AED abgeschlossen werden. Die Kosten der Versicherung belaufen sich auf 20,-€ pro Monat. Beschlussvorschlag a) Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines AED auf Grundlage des vorliegenden Angebotes der Fa. XYZ. b) Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Abschluss einer Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus für den zu beschaffenden AED durch Beitritt zur Defibrillator-Versicherung auf Grundlage des Sammelvertrages (Vertrags-Nr. 40/0669/6706625 vom 06.08.2014) zwi- schen der Allianz Versicherungs-AG und des Vereines Definetz e.V. c) Der AED soll im • Torhausbereich des Rathauses • Eingangsbereich der Gemeindehalle • Eingangsbereich des Dorfgemeinschaftshaus angebracht werden. Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 22.02.2023 Abstimmungsergebnis Der Beschluss hierzu ergeht mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 22.02.2023

Text aus PDF extrahiert