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Antrag der Fraktion 'Wir für Schöneberg e.V.' (WfS) - Steinbruch Marie - Luise - Realisierung des Panoramaweges und Aussichtpunktes 2020
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg |
| Datum | 2019-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SCHO/2019/0014
Beschlussvorlage
öffentlich
Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung:
Ortsgemeinderat Schöneberg (beschließend) 14.10.2019 6
bereits beraten im: am:
Antrag der Fraktion "Wir für Schöneberg e.V." (WfS)
- Steinbruch Marie - Luise -
Realisierung des Panoramaweges und Aussichtpunktes 2020
von der Beratung und Beschlussfassung sind nach § 22 GemO auszuschließen:…….
externe Teilnehmer:
siehe (auch) gesonderte Unterlagen:
Begründung:
Der Ortsbürgermeister berichtet dem Gemeinderat zum Sachverhalt, dass er momentan intensiv
damit befasst sei, den gegen den vormaligen Pächter erwirkten Gerichtsbeschluss auf Erstattung
der Kosten für die Wiederherstellung des abgerutschten Panoramaweges in seiner Umsetzung
zu forcieren. Sobald der vormalige Pächter bzw. dessen Haftpflichtversicherung dem
Gerichtsbeschluss folgend den ihm auferlegten Schadenersatz an die Ortsgemeinde Schöneberg
geleistet hat, wird der Ortsbürgermeister beauftragt, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen
zur Instandsetzung der Wiederherstellung des Panoramaweges kostenneutral für die
Ortsgemeinde zu beauftragen. In diesem Zuge soll dann auch schon in 2020 ein Aussichtspunkt
oberhalb der frei stehenden Felswand geschaffen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern eine
ständige Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Gestaltungsfortschritte des Steinbruchprojekts zu
ermöglichen.
Der Ortsbürgermeister wird ferner alternativ beauftragt, weitere rechtliche Schritte gegen den
Schadensverursacher zu ergreifen, wenn die Kostenerstattung für die sachgerechte
Wiederherstellung durch den Schädiger bis zum 31.03.2020 immer noch nicht erfolgt sein sollte.
Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters/der Verwaltung:
Der Gemeinderat beschließt, den Ortsbürgermeister zu beauftragen,
a) die Umsetzung des gegen den vormaligen Pächter des Steinbruchs erwirkten Gerichtsbeschlusses
zu forcieren,
b) nach Erledigung von a) die Wiederherstellung des Panoramaweges kostenneutral für die
Ortsgemeinde zu
beauftragen und bereits die Herrichtung eines Aussichtspunkts oberhalb der frei stehenden
Felswand eben
falls kostenneutral mit der BSG zu besprechen,
c) mit der Durchsetzung der Forderung gegen den vormaligen Verpächter, wenn die
Schadensregulierung nicht
bis zum 31.03.3020 erfolgt sein sollte.
d) in lit. b) den „Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung und Verkehr“ zu involvieren.
Beratungsergebnis /Abweichende Beschlussfassung:
siehe Folgeseite
Ausgearbeitet am: 01.10.2019 durch: Ortsbürgerrmeister Wopen
Gesehen:
Ortsbürgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Bürgermeisterin Abteilungsleiterin
Finanzen
Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender
mehrheit vorschlag Beschluss
Ja Nein Enthaltung (Folgeseite)
I II III IV V Anlage:
Text aus PDF extrahiert