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Antrag der Fraktion 'Wir für Schöneberg e.V.' (WfS) - Steinbruch Marie - Luise - Realisierung des Panoramaweges und Aussichtpunktes 2020

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Datum2019-10-01
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SCHO/2019/0014 Beschlussvorlage öffentlich Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Schöneberg (beschließend) 14.10.2019 6 bereits beraten im: am: Antrag der Fraktion "Wir für Schöneberg e.V." (WfS) - Steinbruch Marie - Luise - Realisierung des Panoramaweges und Aussichtpunktes 2020  von der Beratung und Beschlussfassung sind nach § 22 GemO auszuschließen:…….  externe Teilnehmer:  siehe (auch) gesonderte Unterlagen: Begründung: Der Ortsbürgermeister berichtet dem Gemeinderat zum Sachverhalt, dass er momentan intensiv damit befasst sei, den gegen den vormaligen Pächter erwirkten Gerichtsbeschluss auf Erstattung der Kosten für die Wiederherstellung des abgerutschten Panoramaweges in seiner Umsetzung zu forcieren. Sobald der vormalige Pächter bzw. dessen Haftpflichtversicherung dem Gerichtsbeschluss folgend den ihm auferlegten Schadenersatz an die Ortsgemeinde Schöneberg geleistet hat, wird der Ortsbürgermeister beauftragt, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung der Wiederherstellung des Panoramaweges kostenneutral für die Ortsgemeinde zu beauftragen. In diesem Zuge soll dann auch schon in 2020 ein Aussichtspunkt oberhalb der frei stehenden Felswand geschaffen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern eine ständige Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Gestaltungsfortschritte des Steinbruchprojekts zu ermöglichen. Der Ortsbürgermeister wird ferner alternativ beauftragt, weitere rechtliche Schritte gegen den Schadensverursacher zu ergreifen, wenn die Kostenerstattung für die sachgerechte Wiederherstellung durch den Schädiger bis zum 31.03.2020 immer noch nicht erfolgt sein sollte. Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat beschließt, den Ortsbürgermeister zu beauftragen, a) die Umsetzung des gegen den vormaligen Pächter des Steinbruchs erwirkten Gerichtsbeschlusses zu forcieren, b) nach Erledigung von a) die Wiederherstellung des Panoramaweges kostenneutral für die Ortsgemeinde zu beauftragen und bereits die Herrichtung eines Aussichtspunkts oberhalb der frei stehenden Felswand eben falls kostenneutral mit der BSG zu besprechen, c) mit der Durchsetzung der Forderung gegen den vormaligen Verpächter, wenn die Schadensregulierung nicht bis zum 31.03.3020 erfolgt sein sollte. d) in lit. b) den „Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung und Verkehr“ zu involvieren. Beratungsergebnis /Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 01.10.2019 durch: Ortsbürgerrmeister Wopen Gesehen: Ortsbürgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Bürgermeisterin Abteilungsleiterin Finanzen Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) I II III IV V Anlage:

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