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Antrag der Fraktion Freie Wählergruppe Schmitz e. V. im Ortsgemeinderat Orenhofen; Ausweisung von Bauland

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Orenhofen
Datum2022-02-18
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Beschlussvorlage Speicher 2022/0092 Auskunft erteilt: Neufang, Alexander Fachbereich: Fachbereich 2 Aktenzeichen: 2/610-13/5/Ne Wiedervorlage: Bezugs-Nr.: Datum: 18.02.2022 Beratungsfolge Termin Status Ortsgemeinderat Orenhofen 15.03.2022 öffentlich beschließend Antrag der Fraktion Freie Wählergruppe Schmitz e. V. im Ortsgemeinderat Orenhofen; Ausweisung von Bauland Sachverhalt Der o. g. Antrag ist dieser Vorlage mit den entsprechenden Anlagen beigefügt. Das Gebiet hat eine Größe von rd. 6 ha und ist im aktuellen Flä- chennutzungsplan der Verbandsgemeinde Speicher, Ortslage Orenhofen als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Aufstellung eines Bebauungs- planes für Wohnzwecke (z. B. Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO) würde daher dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB entsprechen. Planungsrechtliche Datengrundlagen sind bisher noch keine bzw. so gut wie keine vorhanden. Aufgrund der Größe des künftigen Bauge- bietes wäre das zweistufige Regelverfahren durchzuführen, da die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 13, 13a und insb. 13b BauGB nicht erfüllt sind. Absehbar ist daher bereits jetzt, dass folgende Leistungen beauftragt werden müssen: - Städtebauliche Planungsleistungen, - Uumwelt- und naturschutzrechtliche Planungsleistungen für Um- weltbericht, Umweltverträglichkeitsprüfung, etc., - Entwässerungstechnische Begleitplanung, - Vermessung (insb. Höhenvermessung), - sowie weitere Untersuchungen / Gutachten nach Bedarf. Die städtebaulichen Planungsleistungen werden nach einer ersten überschlägigen Ermittlung entsprechend der HOAI min. rd. 25.000,00 EUR an Honorar beanspruchen. Insgesamt sind (grob geschätzt) Ge- samthonorarleistungen im Zuge der Bauleitplanung von 40.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR realistisch, ggf. bei Bedarf mehr. Bis auf ein Grundstück (rd. 7.800 m²) befindet sich alles in pri- vatem Eigentum. Ein sich an das Bauleitplanverfahren anschließen- des Bodenordnungsverfahren (freiwillige oder formale Baulandumle- gung) ist daher ebenfalls erforderlich, bevor mit den Planungen und Arbeiten zur späteren Erschließung begonnen werden könnte. Aus Sicht der Abwasserbeseitigung geben Die Verbandsgemeindewerke Speicher folgende grobe Vorab-Abschätzung zum evtl. künftigen Bau- gebiet ab: Schmutzwasser: Die nächste, ggf. topographisch günstig liegende Kanalisation ist im ehemaligen Baugebiet „In Urbigt“ vorhanden. Wenn durch Fach- planung bestätigt wird, dass von den Höhen her ein Anschluss mög- lich erschiene und hydraulisch unbedenklich sei, sollte die Schmutzwasserentwässerung hierüber möglich sein. Niederschlagswasser: Grundsätzlich sind zwei Vorfluter in erreichbarer Nähe vorhanden (Grundsgraben und Boorbach). Im angrenzenden Baugebiet „In Urbigt“ ist bereits eine Regenwasserkanalisation mit Einleitung in den Boorbach vorhanden. Eine Fachplanung müsste überprüfen, ob hyd- raulisch eine Restkapazität zur Aufnahme von zusätzlichem Regen- wasser verbliebe. Auf jeden Fall müsste im angedachten Gebiet zu- nächst eine ausreichende Rückhaltungs- / Versickerungsanlage ge- baut werden, so dass nur gedrosselt in den Kanal „In Urbigt“ ab- gegeben wird. Andere Möglichkeit wäre der „Grundsgraben“: Hier könnte die Topo- graphie das Ganze jedoch schwierig machen. Die „Zemmerer Straße“ bildet einen Höhenrücken, wo beide Seiten (angedachtes Baugebiet sowie Richtung Grundsgraben) abfallend sind. Für diesen „Höhenrü- cken“ zu umgehen, müsste die Kanalisation ggf. sehr tief gelegt werden müssen. Die Thematik „Wasserversorgung“ wäre mit dem zuständigen Zweck- verband Wasserwerk Trier-Land abzuklären. Ab einem etwaigen Aufstellungsbeschluss kann bis zum Abschluss der Erschließung mit einem Zeitrahmen von min. fünf Jahren gerechnet werden. Beschlussvorschlag Der Ortsgemeinderat Orenhofen entscheidet über die weitere Vorge- hensweise. Finanzielle Auswirkungen Stellungnahme des Sachgebietes Finanzen: Im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2022 sind diesbezüglich keine Mittel eingestellt. Sollte der Rat dem eingebrachten Antrag zustimmen, kann ad-hoc im Rahmen der sich anschließenden Beratung des Haushaltsentwurfs die Berücksichtigung eines Ansatzes 30.000 € auf dem PSK 5110.56255 beschlossen werden. ________________________ _________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiterin

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