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Antrag der Wählergruppe Reifenrath auf Sanierung des Fußweges zum Gemeindeparkplatz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Mittelhof |
| Datum | 2018-11-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2018/0276
Sitzung des Ortsgemeinderates Mittelhof am 05.12.2018
Tagesordnungspunkt: 5
Betr.: Antrag der Wählergruppe Reifenrath auf Sanierung des Fußweges zum
Gemeindeparkplatz
Zuständiger Fachbereich: Fachbereich 4 - Bauen und Umwelt
Fachbereichsleiter: Herr Karl-Heinz Henn
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 12.02.2016 beantragte die Wählergruppe Reifenrath, dass der Fußweg ent-
lang der Kreisstraße K 126 von der Kreuzung in der Ortsmitte bis zum gemeindeeigenen Park-
platz
a) oberseitig neu geschottert werden soll und zukünftig von flächendeckendem Grasbe-
wuchs freizuhalten ist.
b) Angebote für die Befestigung mit Betonsteinpflaster einzuholen sind.
c) mit der Verwaltung zu klären, wer für den permanenten Rückschnitt der überwachsen-
den Sträucher verantwortlich ist, damit zukünftig die Rückschnitt-Arbeiten ohne Auf-
forderung getätigt werden.
Grundsätzlich ist an dieser Stelle anzumerken, dass der besagte Fußweg entlang der K 126 im
Eigentum des Landkreises Altenkirchen steht und daher jegliche Bauvorhaben mit dem Grund-
stückseigentümer abzustimmen sind.
Auf Grund des Beschlusses vom Bauausschuss in der Sitzung am 29.06.2016 wurden von der
Verwaltung seinerzeit die Kosten für die Befestigung des im Mittel 1 m breiten und 120 m
langen Banketts in Asphaltbauweise mit ca. 12.000 € ermittelt. Für die Variante in Pflasterbau-
weise ist mit noch höheren Kosten zu rechnen, da böschungsseitig zusätzlich noch eine Rand-
einfassung herzustellen wäre. Zwischenzeitlich ist auf Grund der Baukostensteigerung jedoch
mit höheren Kosten, als in 2016 kalkuliert, zu rechnen.
Für den Haushaltsplan 2017 wurden in Abstimmung mit Herrn Ortsbürgermeister Franz Cordes
damals keine Mittel gemeldet.
Falls die Ortsgemeinde nun beabsichtigt, den Fußweg mit einer wassergebundenen Decke zu
erneuern, könnten diese Arbeiten durch den Bauhof der Verbandsgemeinde durchgeführt wer-
den. Hierfür ist mit Kosten von ca. 3.000 bis 4.000 € zu rechnen.
Zum Punkt Rückschnitt der überwachsenden Bäume und Sträucher ist anzumerken, dass diese
Arbeiten von den jeweils angrenzenden Anliegern auszuführen sind, sofern der Bewuchs auf
Privatgrundstück steht.
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag erfolgt nicht sondern wird nach Beratung des Tagesordnungspunktes
in der Sitzung formuliert.
Michael Wagener Franz Cordes
Bürgermeister Ortsbürgermeister
Einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
§ 22 GemO (Ausschließungsgründe) bitte beachten.
Text aus PDF extrahiert