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Antrag der Wählergruppe Reifenrath auf Sanierung des Fußweges zum Gemeindeparkplatz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Mittelhof
Datum2018-11-22
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2018/0276 Sitzung des Ortsgemeinderates Mittelhof am 05.12.2018 Tagesordnungspunkt: 5 Betr.: Antrag der Wählergruppe Reifenrath auf Sanierung des Fußweges zum Gemeindeparkplatz Zuständiger Fachbereich: Fachbereich 4 - Bauen und Umwelt Fachbereichsleiter: Herr Karl-Heinz Henn Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 12.02.2016 beantragte die Wählergruppe Reifenrath, dass der Fußweg ent- lang der Kreisstraße K 126 von der Kreuzung in der Ortsmitte bis zum gemeindeeigenen Park- platz a) oberseitig neu geschottert werden soll und zukünftig von flächendeckendem Grasbe- wuchs freizuhalten ist. b) Angebote für die Befestigung mit Betonsteinpflaster einzuholen sind. c) mit der Verwaltung zu klären, wer für den permanenten Rückschnitt der überwachsen- den Sträucher verantwortlich ist, damit zukünftig die Rückschnitt-Arbeiten ohne Auf- forderung getätigt werden. Grundsätzlich ist an dieser Stelle anzumerken, dass der besagte Fußweg entlang der K 126 im Eigentum des Landkreises Altenkirchen steht und daher jegliche Bauvorhaben mit dem Grund- stückseigentümer abzustimmen sind. Auf Grund des Beschlusses vom Bauausschuss in der Sitzung am 29.06.2016 wurden von der Verwaltung seinerzeit die Kosten für die Befestigung des im Mittel 1 m breiten und 120 m langen Banketts in Asphaltbauweise mit ca. 12.000 € ermittelt. Für die Variante in Pflasterbau- weise ist mit noch höheren Kosten zu rechnen, da böschungsseitig zusätzlich noch eine Rand- einfassung herzustellen wäre. Zwischenzeitlich ist auf Grund der Baukostensteigerung jedoch mit höheren Kosten, als in 2016 kalkuliert, zu rechnen. Für den Haushaltsplan 2017 wurden in Abstimmung mit Herrn Ortsbürgermeister Franz Cordes damals keine Mittel gemeldet. Falls die Ortsgemeinde nun beabsichtigt, den Fußweg mit einer wassergebundenen Decke zu erneuern, könnten diese Arbeiten durch den Bauhof der Verbandsgemeinde durchgeführt wer- den. Hierfür ist mit Kosten von ca. 3.000 bis 4.000 € zu rechnen. Zum Punkt Rückschnitt der überwachsenden Bäume und Sträucher ist anzumerken, dass diese Arbeiten von den jeweils angrenzenden Anliegern auszuführen sind, sofern der Bewuchs auf Privatgrundstück steht. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag erfolgt nicht sondern wird nach Beratung des Tagesordnungspunktes in der Sitzung formuliert. Michael Wagener Franz Cordes Bürgermeister Ortsbürgermeister Einstimmig beschlossen Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen § 22 GemO (Ausschließungsgründe) bitte beachten.

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