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Antrag der SPD-Fraktion - Verkehrssicherheit am Friedhof

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Langenlonsheim
Datum2014-11-11
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2014/LL/0070 Beschlussvorlage öffentlich Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Langenlonsheim 20.11.2014 7 (beschließend) bereits beraten im: am: Betreff: Antrag der SPD-Fraktion - Verkehrssicherheit am Friedhof Begründung: Die SPD-Fraktion hatte am 01.11.2014 einen Antrag gestellt, der folgendermaßen lautet : "Baustelle" Naheweinstraße Sehr geehrter Ortsbürgermeister Wolf, lieber Bernhard, durch den Rückbau der Naheweinstraße zur Ortsstraße und die damit verbundene Straßensperrung in Teilbereichen der Naheweinstraße sowie die Umleitungsregelungen, kommt es vermehrt zu Bürgerbeschwerden, da sich viele Verkehrsteilnehmer an die vorgegebenen Umleitungen nicht halten. Wir stellen hiermit den Antrag vorrangig Straßen die von Kindern benutzt werden (Schul- und Kindergartenwege) sowie Zone 30 und Anliegerstraßen innerhalb Langenlonsheims auf den „Umbau zur erweiterten Verkehrsberuhigten Zone“ hin zu überprüfen. Zur Unterstützung der vorhandenen Verbotsschilder etc. sollten weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Verkehrsberuhigung mittels auf der Fahrbahn aufgebrachter baulicher Maßnahmen, um das Tempo der Verkehrsteilnehmer zu reduzieren, zum Beispiel durch den Einbau von Bodenerhebungen, wäre unserer Meinung nach dringend zu prüfen/empfehlen. Da Sraßenschilder ignoriert werden, sollten wir versuchen die Durchfahrt der Straßen, wie z.B. in der Friedhofstraße, so „unangenehm“ wie möglich zu gestalten. Nur so kann der Verkehr weitestgehend aus den betroffenen Straßen ferngehalten werden. Insbesondere bei den Kindergärten/Schulen muss uns eine Verkehrsberuhigung am Herzen liegen. Es gibt neuralgische Punkte bei denen unsere Kinder sehr stark gefährdet sind. Diese kritischen Bereiche können in späteren Diskussionen näher benannt werden. Durch das Aufbringen von Bodenerhebungen könnte erreicht werden: • der durch die Erhöhung verursachte Stoß wird auch bei niedrigen Geschwindigkeiten als unangenehm empfunden • das vor der Schwelle abbremsen und anschließend wieder beschleunigen wird ebenfalls als unangenehm empfunden (unstetige Fahrweise) • die mit Bremsschwellen ausgestattete Straße wird gemieden Auf gute Beleuchtung der Bremsschwellen, rechtzeitiges Erkennen in der Dunkelheit, muss geachtet werden. Bremsschwellen lassen sich in folgende Bauformen unterscheiden:  Kreissegmentschwelle  plateauförmige bzw. kissenartige Schwelle  runde Teller (Mehrfachanordnung)  Kreissegmentschwelle  Plateauförmige bzw. kissenartige Schwelle  Runde Teller (Mehrfachanordnung) Wir würden gerne die Bauform „Runde Teller“ favorisieren, da sie: - sehr leicht auf die Fahrbahn aufzubringen sind, (Dübelbefestigung ) - nicht sehr wartungsintensiv sind - und auch leicht wieder zu entfernen sind, ohne dass große Baumaßnahmen erforderlich wären. Nach Beendigung der Baumaßnahmen der Naheweinstraße können die Standorte der „Erhöhungen“ auf „Rückbau“ hin überprüft werden, bzw. gemachte Erfahrungen in zukünftige Planungen mit einfließen. Die runden Teller sind auch für Radfahrer gut zu umfahren. Für Informationen unsererseits stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Horst Müller Fraktionsvorsitzender der SPD (Dieses Schreiben wurde maschinell geschrieben und ist auch ohne Unterschrift gültig) Einträge aus unserem Bürgerportal die unseren Antrag unterstützen: Durch die \"Dauerbaustelle\" Naheweinstr. werden leider von vielen Verkehrsteilnehmern die Obere Grabenstr. und Friedhofstr. (jeweils zwischen Heddesheimer Str. und Potton-Platz) als Schleichweg und natürlich dann die nachfolgenden Straßen genutzt. Da sich durch den Rückbau der Naheweinstr. zur Ortsstraße und der fehlenden Änderung der Vorfahrts-regelung Naheweinstr./Mainzer Str. dies wohl zum Dauer-zustand wenn nicht endlich eine vernünftige Regelung der Ortsstraßen kommt. z.B. Anliegerstraßen zu Spielstraßen mit entsprechenden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen etc. In der Friedhofstr. konnte ich des Öfteren beobachten, dass die Schulkinder durch rücksichtslose Autofahrer; diese beachten weder die 30 km/h noch die Durchfahrt verboten- Anlieger frei Beschilderung; in Gefahr gebracht wurden. Ganz schlimm ist die Situation wenn die Kinder nach Schulschluss den Berg runter auf die Kreuzung zwischen Anwesen Konrad/Anwesen Förster laufen. Ist es nicht möglich sogenannte Temposchwellen auf die Straßen zu bringen bevor das berühmte Kind in den Brunnen gefallen ist = ein Unfall passiert. Der Schutz unserer Kinder, aber auch älteren Verkehrsteilnehmern muss es uns doch Wert sein. Die sogenannten „Kölner Teller“, die hier gemeint sind, bestehen aus Alu-Guss und kosten netto ca. 67,60 €/Stück. Hinzu kommt ein 2-Komponentenkleber mit Kosten von 64,70 €/10 l Eimer und einer Schablone für 152,80 €. Erhältlich z.B. bei Ziegler. Diese runden Teller (Durchmesser 300 mm, Höhe 35 mm) werden 2-reihig mit einem Achs- Abstand von 500 mm mittels einem Zwei-Komponenten-Kleber verlegt. Die Schablone wird an die vormarkierten Hilfslinien angelegt, der Kleber in die Aussparungen der Schablone gegossen und mit einem Spachtel abgezogen. Erfahrungswerte hierfür liegen nicht vor. Es wird jedoch empfohlen, diese Bremsschwellen nur bei geringem Verkehrsaufkommen und zur Unterstützung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen zu verwenden. Eine weitere, günstigere Variante wären die runden Geschwindigkeitshemmer aus gelb- schwarzem Recyclingmaterial mit strukturierter Oberfläche, Durchmesser 420 mm, Höhe 50 mm, 2-teilig, mit eingelassenen Reflektoren. Diese sind zum Aufdübeln mittels Befestigungs- bolzen. Um die Kraftfahrer darauf aufmerksam zu machen, wird eine entsprechende Kennzeichnung in beiden Fahrtrichtungen empfohlen. Kosten pro Stück 37,30 € netto zzgl. Befestigungsbolzen 3,90 € netto. Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat berät und gibt eine Empfehlung an das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde zur weiteren Prüfung. Beratungsergebnis /Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 13.11.2014 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsbürgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Bürgermeister Fachbereichsleiter Finanzen Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) I II III IV V Anlage:

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