Startseite › Ortsgemeinde Langenlonsheim › Antrag
Antrag der SPD-Fraktion - Verkehrssicherheit am Friedhof
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Langenlonsheim |
| Datum | 2014-11-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2014/LL/0070
Beschlussvorlage
öffentlich
Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung:
Ortsgemeinderat Langenlonsheim 20.11.2014 7
(beschließend)
bereits beraten im: am:
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion - Verkehrssicherheit am Friedhof
Begründung: Die SPD-Fraktion hatte am 01.11.2014 einen Antrag gestellt, der
folgendermaßen lautet :
"Baustelle" Naheweinstraße
Sehr geehrter Ortsbürgermeister Wolf, lieber Bernhard,
durch den Rückbau der Naheweinstraße zur Ortsstraße und die damit verbundene
Straßensperrung in Teilbereichen der Naheweinstraße sowie die Umleitungsregelungen, kommt
es vermehrt zu Bürgerbeschwerden, da sich viele Verkehrsteilnehmer an die vorgegebenen
Umleitungen nicht halten.
Wir stellen hiermit den Antrag vorrangig Straßen die von Kindern benutzt werden (Schul- und
Kindergartenwege) sowie Zone 30 und Anliegerstraßen innerhalb Langenlonsheims auf den
„Umbau zur erweiterten Verkehrsberuhigten Zone“ hin zu überprüfen.
Zur Unterstützung der vorhandenen Verbotsschilder etc. sollten weitere verkehrsberuhigende
Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Verkehrsberuhigung mittels auf der Fahrbahn
aufgebrachter baulicher Maßnahmen, um das Tempo der Verkehrsteilnehmer zu reduzieren,
zum Beispiel durch den Einbau von Bodenerhebungen, wäre unserer Meinung nach dringend
zu prüfen/empfehlen.
Da Sraßenschilder ignoriert werden, sollten wir versuchen die Durchfahrt der Straßen, wie z.B.
in der Friedhofstraße, so „unangenehm“ wie möglich zu gestalten. Nur so kann der Verkehr
weitestgehend aus den betroffenen Straßen ferngehalten werden. Insbesondere bei den
Kindergärten/Schulen muss uns eine Verkehrsberuhigung am Herzen liegen. Es gibt
neuralgische Punkte bei denen unsere Kinder sehr stark gefährdet sind. Diese kritischen
Bereiche können in späteren Diskussionen näher benannt werden.
Durch das Aufbringen von Bodenerhebungen könnte erreicht werden:
• der durch die Erhöhung verursachte Stoß wird auch bei niedrigen Geschwindigkeiten als
unangenehm empfunden
• das vor der Schwelle abbremsen und anschließend wieder beschleunigen wird ebenfalls
als unangenehm empfunden (unstetige Fahrweise)
• die mit Bremsschwellen ausgestattete Straße wird gemieden
Auf gute Beleuchtung der Bremsschwellen, rechtzeitiges Erkennen in der Dunkelheit, muss
geachtet werden.
Bremsschwellen lassen sich in folgende Bauformen unterscheiden:
Kreissegmentschwelle
plateauförmige bzw. kissenartige Schwelle
runde Teller (Mehrfachanordnung)
Kreissegmentschwelle
Plateauförmige bzw. kissenartige Schwelle
Runde Teller (Mehrfachanordnung)
Wir würden gerne die Bauform „Runde Teller“ favorisieren, da sie:
- sehr leicht auf die Fahrbahn aufzubringen sind, (Dübelbefestigung )
- nicht sehr wartungsintensiv sind
- und auch leicht wieder zu entfernen sind, ohne dass große Baumaßnahmen erforderlich
wären.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen der Naheweinstraße können die Standorte der
„Erhöhungen“ auf „Rückbau“ hin überprüft werden, bzw. gemachte Erfahrungen in zukünftige
Planungen mit einfließen.
Die runden Teller sind auch für Radfahrer gut zu umfahren.
Für Informationen unsererseits stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Müller
Fraktionsvorsitzender der SPD
(Dieses Schreiben wurde maschinell geschrieben und ist auch ohne Unterschrift gültig)
Einträge aus unserem Bürgerportal die unseren Antrag unterstützen:
Durch die \"Dauerbaustelle\" Naheweinstr. werden leider von vielen Verkehrsteilnehmern die
Obere Grabenstr. und Friedhofstr. (jeweils zwischen Heddesheimer Str. und Potton-Platz) als
Schleichweg und natürlich dann die nachfolgenden Straßen genutzt. Da sich durch den
Rückbau der Naheweinstr. zur Ortsstraße und der fehlenden Änderung der Vorfahrts-regelung
Naheweinstr./Mainzer Str. dies wohl zum Dauer-zustand wenn nicht endlich eine vernünftige
Regelung der Ortsstraßen kommt. z.B. Anliegerstraßen zu Spielstraßen mit entsprechenden
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen etc.
In der Friedhofstr. konnte ich des Öfteren beobachten, dass die Schulkinder durch
rücksichtslose Autofahrer; diese beachten weder die 30 km/h noch die Durchfahrt verboten-
Anlieger frei Beschilderung; in Gefahr gebracht wurden. Ganz schlimm ist die Situation wenn
die Kinder nach Schulschluss den Berg runter auf die Kreuzung zwischen Anwesen
Konrad/Anwesen Förster laufen. Ist es nicht möglich sogenannte Temposchwellen auf die
Straßen zu bringen bevor das berühmte Kind in den Brunnen gefallen ist = ein Unfall passiert.
Der Schutz unserer Kinder, aber auch älteren Verkehrsteilnehmern muss es uns doch Wert
sein.
Die sogenannten „Kölner Teller“, die hier gemeint sind, bestehen aus Alu-Guss und kosten
netto ca. 67,60 €/Stück. Hinzu kommt ein 2-Komponentenkleber mit Kosten von 64,70 €/10 l
Eimer und einer Schablone für 152,80 €. Erhältlich z.B. bei Ziegler.
Diese runden Teller (Durchmesser 300 mm, Höhe 35 mm) werden 2-reihig mit einem Achs-
Abstand von 500 mm mittels einem Zwei-Komponenten-Kleber verlegt. Die Schablone wird an
die vormarkierten Hilfslinien angelegt, der Kleber in die Aussparungen der Schablone gegossen
und mit einem Spachtel abgezogen.
Erfahrungswerte hierfür liegen nicht vor.
Es wird jedoch empfohlen, diese Bremsschwellen nur bei geringem Verkehrsaufkommen und
zur Unterstützung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen zu verwenden.
Eine weitere, günstigere Variante wären die runden Geschwindigkeitshemmer aus gelb-
schwarzem Recyclingmaterial mit strukturierter Oberfläche, Durchmesser 420 mm, Höhe 50
mm, 2-teilig, mit eingelassenen Reflektoren. Diese sind zum Aufdübeln mittels Befestigungs-
bolzen. Um die Kraftfahrer darauf aufmerksam zu machen, wird eine entsprechende
Kennzeichnung in beiden Fahrtrichtungen empfohlen. Kosten pro Stück 37,30 € netto zzgl.
Befestigungsbolzen 3,90 € netto.
Beschlussempfehlung des Ortsbürgermeisters/der Verwaltung:
Der Ortsgemeinderat berät und gibt eine Empfehlung an das Ordnungsamt der
Verbandsgemeinde zur weiteren Prüfung.
Beratungsergebnis /Abweichende Beschlussfassung:
siehe Folgeseite
Ausgearbeitet am: 13.11.2014 durch: Siegel, Heike
Gesehen:
Ortsbürgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Bürgermeister Fachbereichsleiter
Finanzen
Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender
mehrheit vorschlag Beschluss
Ja Nein Enthaltung (Folgeseite)
I II III IV V Anlage:
Text aus PDF extrahiert