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Hochwasservorsorgekonzept mit Starkregenmodul a) Grundsatzbeschluss b) Gemeinsamer Antrag

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Datum2021-11-25
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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein BeschlussvorlageBeschlussvorlageB Amt Fachbereich 2 - Natürliche eschlussvorlageBeschlussvorlageBe Lebensgrundlagen und schlussvorlage Bauen Verfasser(in) Mohr, Patricia öffentlichöffentlichöffentlichöffentlichöffentlic Datum 25.11.2021 h Aktenzeichen Fb. 2/661-05/050/0001 Bezug-Nr. 05019-2403802319-2403006019-24028090/19- 24/03303319-24006036/14-19/098057/14- 19/075042/14-19/054 Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Kirrweiler 14.12.2021 Sitzung des Ortsgemeinderates öffentlich Kirrweiler Betreff: Hochwasservorsorgekonzept mit Starkregenmodul a) Grundsatzbeschluss b) Gemeinsamer Antrag Sachverhalt: a) Grundsatzbeschluss Der Klimawandel ist auch in Rheinland-Pfalz Realität und es ist zu befürchten, dass extreme Ereignisse wie Starkregen und Hochwasser zunehmen. Wenn Hochwasser kommt, ist es zu spät. Deshalb muss die hochwasserfreie Zeit genutzt werden, um Hochwasserschutz zu betreiben. Zu Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge gehört aber mehr als Investitionen. Neben dem Risiko des klassischen Flusshochwassers ist in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme von Starkniederschlägen mit der Folge lokaler Überschwemmungen auch weitab von Gewässern festzustellen. Deren Folgen verursachen oft große Schäden. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Förderprogrammes „Aktion Blau Plus“ die Erstellung von örtlichen Hochwasservorsorgekonzepten inklusiv des sog. Starkregenmoduls. Ziel der Aufstellung solcher örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte zur Starkregenvorsorge ist die Verminderung von potentiellen Schäden bei zukünftigen Ereignissen. Das Ergebnis der Konzeptaufstellung ist eine Auflistung von Maßnahmen. Die Aufstellung der Hochwasservorsorgekonzepte wird mit bis zu 90 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Insbesondere finanzschwache Kommunen sind dann auch darauf angewiesen, dass sie auch bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt werden. Maßnahmen können in ihrer Umsetzung durch das Land gefördert werden, wenn sie wirksam zur Schadensminderung beitragen und wirtschaftlich sind. Mit wasserwirtschaftlichen Finanzmitteln gefördert werden Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Verminderung von Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen beitragen. Die Erstellung solcher örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte erfolgt durch entsprechend qualifizierte Fachbüros in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde und der örtlichen Bevölkerung. Die in den Hochwasservorsorgekonzepten entwickelten Maßnahmen sind vielfältig: Sie umfassen organisatorische und bauliche Maßnahmen. Die mögliche Förderung richtet sich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung (FÖRIWWV) vom 30.1. 2017. Aufgabe der beauftragten Ingenieurbüros ist es, die Kommune bei der Aufstellung des Hochwasservorsorgekonzepts zu beraten und bei der Durchführung zu helfen. Im Einzelnen  macht sich das Büro im Vorfeld mit der Gefährdungssituation vor Ort vertraut,  informiert es sich über den Stand der kommunalen Hochwasservorsorge, bereits durchgeführte, laufende und geplante Hochwasservorsorge- und Schutzmaßnahmen sowie vorliegende Untersuchungen,  bereitet das Büro die Besprechungen und Versammlungen in Absprache mit der Ortsgemeinde (und der Wasserwirtschaftsverwaltung sowie möglichen weiteren Behörden wie z.B. Fachabteilungen des Landkreises) inhaltlich und organisatorisch vor,  moderiert und protokolliert es den Ablauf der Versammlungen und  nimmt eine Auswertung vor und formuliert die besprochenen Maßnahmen. Der gesamte Prozess wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung und ggf. weiteren Behörden begleitet. Nach dem Leitfaden des Umweltministeriums zur Erstellung von Konzepten zum Hochwasserschutz und zur Starkregenvorsorge sind zunächst Honorarofferten von drei Fachplanungsbüros einzuholen, die anhand nachvollziehbarer Wertungskriterien, die für alle Angebote gleich sein müssen, geprüft werden. Die Auswahlentscheidung muss in einem Vergabevermerk dokumentiert und dieser Vergabevermerk zusammen mit dem Zuschussantrag vorgelegt werden. Um den Leistungsumfang der Angebote zuverlässig vergleichen zu können und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Angebotsprüfung und der Auswahlentscheidung muss den Angeboten eine von Gemeindeseite vorgegebene Aufgabenbeschreibung zu Grunde gelegt werden. Bei der Erstellung der Aufgabenbeschreibung ist das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (ibh) behilflich. Zuständiger dortiger Ansprechpartner ist Herr Kinsinger. Die Unterstützung durch das ibh ist für die Gemeinden kostenlos. Wenn die Ortsgemeinde Kirrweiler ein Hochwasservorsorgekonzept mit Starkregenmodul aufstellen will, sollte dafür folgender Weg beschritten werden: 1. Zunächst sollte das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (ibh) um seine Unterstützung bei der Erstellung einer Aufgabenbeschreibung gebeten werden (erledigt die Verwaltung auf Initiative der Ortsgemeinden). 2. Sobald diese Aufgabenbeschreibung vorliegt, wird zunächst zusammen mit den Ortsgemeinden das anzuwendende Prüfungs- und Wertungsschema entwickelt. Denkbare Wertungskriterien sind neben dem Preis beispielsweise die Fach- und Sachkunde der Bewerber, die ggf. durch Referenzen nachgewiesen werden muss, der persönliche Eindruck der Bewerber aus einem Vorstellungs- und Verhandlungsgespräch usw. Weitere bzw. andere sachliche begründete Kriterien sind denkbar. 3. Auf der Grundlage dieser Aufgabenbeschreibung werden von drei Fachingenieurbüros Honorarofferten eingeholt. 4. Nach Prüfung und Wertung dieser Honorarofferten beschließt der Ortsgemeinderat von Kirrweiler, welches Fachplanungsbüro beauftragt werden soll, ohne dass zunächst diese Auftragserteilung erfolgt. 5. Auf der Grundlage der Auswahlentscheidung des Ortsgemeinderates wird der Zuschuss aus dem Programm „Blau Plus beantragt. 6. Nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheides erfolgt die Auftragserteilung. b) Gemeinsamer Antrag Im Rahmen der Erstellung von Hochwasservorsorgekonzepten mit Starkregenmodul wurden von Seiten des Ministeriums FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT aktuell die Vorgaben für die Antragstellung auf Zuwendungen geändert. Das Ministerium akzeptiert inzwischen nur noch Anträge, bei denen sich vier bis acht Ortsgemeinden zusammenschließen und ein Ingenieurbüro gemeinsam beauftragen. Aufgrund der Vorgaben des Ministeriums würde es sich für die Ortsgemeinden Kirrweiler, Deimberg, Glanbrücken und St. Julian anbieten, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, weil es sich um Nachbargemeinden handelt. Die vorliegenden Leistungsbeschreibungen werden von Seiten des IBH´s (Informations- und Beratungszentrum für Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz) in den nächsten Wochen überarbeitet und aktualisiert, sodass von Seiten der Verwaltung eine gemeinsame Ausschreibung in Abstimmung mit den vier Ortsgemeinden veranlasst wird, welche Ingenieurbüros für die Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Angebote werden von der Verwaltung geprüft und den Ortsgemeinden eine Vergabeempfehlung für eine entsprechende Beschlussfassung vorbereitet. Für eine Auftragsvergabe ist von jeder Ortsgemeinde ein Beschluss zu fassen und ein schriftlicher Auftrag zu erteilen. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach den tatsächlich angefallenen Kosten zu Lasten jeder einzelnen Gemeinde. Beschlussvorschlag: a) Grundsatzbeschluss: Die Ortsgemeinde Kirrweiler beabsichtigt die Aufstellung eines Hochwasservorsorgekonzeptes mit Starkregenmodul. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (ibh) um Erstellung einer Aufgabenbeschreibung für dieses Vorhaben zu ersuchen. Nach Vorliegen der Aufgabenbeschreibung soll die Verbandsgemeindeverwaltung von drei Fachingenieurbüros Honorarofferten für die Planungsaufgabe einholen. Der Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Fachingenieurbüros wird in Absprache mit dem Ortsbürgermeister festgelegt. Abstimmungsergebnis: ___ Ja-Stimmen ___ Nein-Stimmen ___ Enthaltungen b) Gemeinsamer Antrag Der Ortsgemeinderat Kirrweiler beschließt, für die Erstellung von Hochwasservorsorgekonzepten mit Starkregenmodul einen gemeinsamen Antrag zusammen mit den Ortsgemeinden Deimberg, Glanbrücken und St. Julian zu stellen. Von Seiten der Verwaltung wird eine gemeinsame Ausschreibung in Abstimmung mit den vier Ortsgemeinden veranlasst werden, welche Ingenieurbüros für die Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Angebote werden von Seiten der Verwaltung geprüft und den Ortsgemeinden eine Vergabeempfehlung für eine entsprechende Beschlussfassung vorbereitet. Für eine Auftragsvergabe ist von jeder Ortsgemeinde ein Beschluss zu fassen und ein schriftlicher Auftrag zu erteilen. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt zu Lasten von jeder Gemeinde. Abstimmungsergebnis: __ Ja-Stimmen __ Nein-Stimmen __ Enthaltungen

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