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Änderungsantrag zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Hövels
Datum2017-04-21
DatenstufeNur Dokumente
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2017/0111 Sitzung des Ortsgemeinderates Hövels am 27.04.2017 Tagesordnungspunkt: Betr.: Änderungsantrag zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Zuständiger Fachbereich: Fachbereich 2 - Finanzen und Grundstücksmanagement Fachbereichsleiter: Herr Markus Rödder Sach- und Rechtslage: Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2017 und 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 28.03.2017 den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Hövels zugelei- tet. Zudem lag der Entwurf während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde- verwaltung Wissen in der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus. Ebenfalls bestand die Möglichkeit die Haushaltssatzung für die Jahre 2017 und 2018 mit dem Haus- haltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.wissen.eu einzusehen. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hövels hatten somit die Möglichkeit, ab der Bekanntmachung vom 28.03.2017 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2017 und 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Es wurde fristgerecht am 20.04.2017 ein Vorschlag zum Entwurf des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 der Ortsgemeinde Hövels seitens eines Einwohners der Orts- gemeinde Hövels eingereicht. Dieser regte die Anlegung von Wiesenurnengräber auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Hö- vels an. Im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs der Ortsgemeinde Hövels für die Haus- haltsjahre 2017 und 2018 wurden explizit keine Mittel für solch eine Maßnahme vorgesehen. Auch konnte seitens des zuständigen Fachbereiches 3 – Sicherheit und Soziales zum derzeiti- gen Zeitpunkt noch keine Kostenschätzung diesbezüglich abgegeben werden. Sollte die Anle- gung von Wiesenurnengräber beschlossen werden, so wäre eine Deckung der Kosten durch Einsparungen innerhalb des Teilhaushaltes möglich. Wenn eine Einsparung nicht möglich ist, könnte zur gegebenen Zeit ein Nachtragshaushalt erstellt werden. Auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses zugleich Rechnungsprüfungsaus- schuss, nimmt der Ortsgemeinderat den eingereichten Vorschlag zur Kenntnis und verweist diesen zur weiteren Bearbeitungen an den Haupt-, Finanz- und Bauausschuss zugleich Rech- nungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Hövels. Dieser soll zunächst Kontakt mit dem zuständigen Fachbereich 3 – Sicherheit und Soziales aufnehmen und sodann die weitere Ver- fahrensweise festlegen. - 2 - - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat nimmt den eingereichten Vorschlag zur Kenntnis und beschließt ihn nicht im Haushaltsplan für die Jahre 2017 und 2018 zu berücksichtigen. Michael Wagener Wolfgang Klein Bürgermeister Ortsbürgermeister Einstimmig beschlossen Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen § 22 GemO (Ausschließungsgründe) bitte beachten.

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