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Hochwasservorsorgekonzept mit Starkregenmodul a) Grundsatzbeschluss b) Gemeinsamer Antrag
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2021-11-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
BeschlussvorlageBeschlussvorlageB Amt Fachbereich 2 -
Natürliche
eschlussvorlageBeschlussvorlage
Lebensgrundlagen und
Bauen
öffentlichöffentlichöffentlichöffentlich
Verfasser(in) Mohr, Patricia
Datum 15.11.2021
02319-2403006019-24028090/19-24/03303319-
Aktenzeichen Fb. 2/661-05/023/0001
24006036/14-19/098057/14-19/075042/14-
Bezug-Nr.
19/054
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Eßweiler 21.04.2022 Sitzung des Ortsgemeinderates öffentlich
Eßweiler
Betreff: Hochwasservorsorgekonzept mit Starkregenmodul
a) Grundsatzbeschluss
b) Gemeinsamer Antrag
Sachverhalt:
a) Grundsatzbeschluss
Der Klimawandel ist auch in Rheinland-Pfalz Realität und es ist zu befürchten, dass extreme
Ereignisse wie Starkregen und Hochwasser zunehmen. Wenn Hochwasser kommt, ist es zu
spät. Deshalb muss die hochwasserfreie Zeit genutzt werden, um Hochwasserschutz zu
betreiben. Zu Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge gehört aber mehr als
Investitionen. Neben dem Risiko des klassischen Flusshochwassers ist in den letzten Jahren
eine deutliche Zunahme von Starkniederschlägen mit der Folge lokaler
Überschwemmungen auch weitab von Gewässern festzustellen. Deren Folgen
verursachen oft große Schäden.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Förderprogrammes „Aktion Blau Plus“
die Erstellung von örtlichen Hochwasservorsorgekonzepten inklusiv des sog.
Starkregenmoduls. Ziel der Aufstellung solcher örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte zur
Starkregenvorsorge ist die Verminderung von potentiellen Schäden bei zukünftigen
Ereignissen. Das Ergebnis der Konzeptaufstellung ist eine Auflistung von Maßnahmen. Die
Aufstellung der Hochwasservorsorgekonzepte wird mit bis zu 90 Prozent der Kosten vom
Land gefördert. Insbesondere finanzschwache Kommunen sind dann auch darauf
angewiesen, dass sie auch bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt
werden. Maßnahmen können in ihrer Umsetzung durch das Land gefördert werden, wenn
sie wirksam zur Schadensminderung beitragen und wirtschaftlich sind. Mit
wasserwirtschaftlichen Finanzmitteln gefördert werden Maßnahmen, die zur Vermeidung
oder Verminderung von Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl
von Betroffenen beitragen.
Die Erstellung solcher örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte erfolgt durch entsprechend
qualifizierte Fachbüros in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde und der örtlichen
Bevölkerung. Die in den Hochwasservorsorgekonzepten entwickelten Maßnahmen sind
vielfältig: Sie umfassen organisatorische und bauliche Maßnahmen. Die mögliche
Förderung richtet sich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung
(FÖRIWWV) vom 30.1. 2017.
Aufgabe der beauftragten Ingenieurbüros ist es, die Kommune bei der Aufstellung des
Hochwasservorsorgekonzepts zu beraten und bei der Durchführung zu helfen. Im Einzelnen
macht sich das Büro im Vorfeld mit der Gefährdungssituation vor Ort vertraut,
informiert es sich über den Stand der kommunalen Hochwasservorsorge, bereits
durchgeführte, laufende und geplante Hochwasservorsorge- und Schutzmaßnahmen
sowie vorliegende Untersuchungen,
bereitet das Büro die Besprechungen und Versammlungen in Absprache mit der
Ortsgemeinde (und der Wasserwirtschaftsverwaltung sowie möglichen weiteren
Behörden wie z.B. Fachabteilungen des Landkreises) inhaltlich und organisatorisch vor,
moderiert und protokolliert es den Ablauf der Versammlungen und
nimmt eine Auswertung vor und formuliert die besprochenen Maßnahmen.
Der gesamte Prozess wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung und ggf. weiteren
Behörden begleitet.
Nach dem Leitfaden des Umweltministeriums zur Erstellung von Konzepten zum
Hochwasserschutz und zur Starkregenvorsorge sind zunächst Honorarofferten von drei
Fachplanungsbüros einzuholen, die anhand nachvollziehbarer Wertungskriterien, die für
alle Angebote gleich sein müssen, geprüft werden. Die Auswahlentscheidung muss in
einem Vergabevermerk dokumentiert und dieser Vergabevermerk zusammen mit dem
Zuschussantrag vorgelegt werden.
Um den Leistungsumfang der Angebote zuverlässig vergleichen zu können und im Sinne
der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Angebotsprüfung und der
Auswahlentscheidung muss den Angeboten eine von Gemeindeseite vorgegebene
Aufgabenbeschreibung zu Grunde gelegt werden. Bei der Erstellung der
Aufgabenbeschreibung ist das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge
(ibh) behilflich. Zuständiger dortiger Ansprechpartner ist Herr Kinsinger. Die Unterstützung
durch das ibh ist für die Gemeinden kostenlos.
Wenn die Ortsgemeinde Eßweiler ein Hochwasservorsorgekonzept mit Starkregenmodul
aufstellen will, sollte dafür folgender Weg beschritten werden:
1. Zunächst sollte das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (ibh)
um seine Unterstützung bei der Erstellung einer Aufgabenbeschreibung gebeten
werden (erledigt die Verwaltung auf Initiative der Ortsgemeinden).
2. Sobald diese Aufgabenbeschreibung vorliegt, wird zunächst zusammen mit den
Ortsgemeinden das anzuwendende Prüfungs- und Wertungsschema entwickelt.
Denkbare Wertungskriterien sind neben dem Preis beispielsweise die Fach- und
Sachkunde der Bewerber, die ggf. durch Referenzen nachgewiesen werden muss,
der persönliche Eindruck der Bewerber aus einem Vorstellungs- und
Verhandlungsgespräch usw. Weitere bzw. andere sachliche begründete Kriterien
sind denkbar.
3. Auf der Grundlage dieser Aufgabenbeschreibung werden von drei
Fachingenieurbüros Honorarofferten eingeholt.
4. Nach Prüfung und Wertung dieser Honorarofferten beschließt der Ortsgemeinderat
von Heinzenhausen, welches Fachplanungsbüro beauftragt werden soll, ohne dass
zunächst diese Auftragserteilung erfolgt.
5. Auf der Grundlage der Auswahlentscheidung des Ortsgemeinderates wird der
Zuschuss aus dem Programm „Blau Plus beantragt.
6. Nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheides erfolgt die Auftragserteilung.
b) Gemeinsamer Antrag
Im Rahmen der Erstellung von Hochwasservorsorgekonzepten mit Starkregenmodul
wurden von Seiten des Ministeriums FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT
aktuell die Vorgaben für die Antragstellung auf Zuwendungen geändert.
Das Ministerium akzeptiert inzwischen nur noch Anträge, bei denen sich vier bis acht
Ortsgemeinden zusammenschließen und ein Ingenieurbüro gemeinsam beauftragen.
Aufgrund der Vorgaben des Ministeriums würde es sich für die Ortsgemeinden Nerzweiler,
Hinzweiler, Oberweiler im Tal, Eßweiler und Rothselberg anbieten, einen gemeinsamen
Antrag zu stellen, weil es sich zum einen um Nachbargemeinden und zum anderen um
fünf Gemeinden an dem Talbach handelt.
Die vorliegenden Leistungsbeschreibungen werden von Seiten des IBH´s (Informations- und
Beratungszentrum für Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz) in den nächsten Wochen
überarbeitet und aktualisiert, sodass von Seiten der Verwaltung eine gemeinsame
Ausschreibung in Abstimmung mit den fünf Ortsgemeinden veranlasst wird, welche
Ingenieurbüros für die Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die
Angebote werden von der Verwaltung geprüft und den Ortsgemeinden eine
Vergabeempfehlung für eine entsprechende Beschlussfassung vorbereitet. Für eine
Auftragsvergabe ist von jeder Ortsgemeinde ein Beschluss zu fassen und ein schriftlicher
Auftrag zu erteilen. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach den tatsächlich
angefallenen Kosten zu Lasten jeder einzelnen Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
a) Grundsatzbeschluss:
Die Ortsgemeinde Eßweiler beabsichtigt die Aufstellung eines
Hochwasservorsorgekonzeptes mit Starkregenmodul. Die Verbandsgemeindeverwaltung
wird beauftragt, das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (ibh) um
Erstellung einer Aufgabenbeschreibung für dieses Vorhaben zu ersuchen. Nach Vorliegen
der Aufgabenbeschreibung soll die Verbandsgemeindeverwaltung von drei
Fachingenieurbüros Honorarofferten für die Planungsaufgabe einholen. Der Kreis der zur
Angebotsabgabe einzuladenden Fachingenieurbüros wird in Absprache mit dem
Ortsbürgermeister festgelegt.
Abstimmungsergebnis: ___ Ja-Stimmen
___ Nein-Stimmen
___ Enthaltungen
b) Gemeinsamer Antrag
Der Ortsgemeinderat Eßweiler beschließt, für die Erstellung von
Hochwasservorsorgekonzepten mit Starkregenmodul einen gemeinsamen Antrag
zusammen mit den Ortsgemeinden Nerzweiler, Hinzweiler, Oberweiler im Tal und
Rothselberg zu stellen.
Von Seiten der Verwaltung wird eine gemeinsame Ausschreibung in Abstimmung mit den
fünf Ortsgemeinden veranlasst werden, welche Ingenieurbüros für die Abgabe eines
Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Angebote werden von Seiten der Verwaltung
geprüft und den Ortsgemeinden eine Vergabeempfehlung für eine entsprechende
Beschlussfassung vorbereitet. Für eine Auftragsvergabe ist von jeder Ortsgemeinde ein
Beschluss zu fassen und ein schriftlicher Auftrag zu erteilen. Die Rechnungsstellung erfolgt
getrennt zu Lasten einer jeder Gemeinde.
Abstimmungsergebnis: __ Ja-Stimmen
__ Nein-Stimmen
__ Enthaltungen
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