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Änderung der Hauptsatzung - Erhöhung der Sitzungsgelder Antrag der SPD-Fraktion im OGR Birken-Honigsessen, Eingang 01.12.2023
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Birken-Honigsessen |
| Datum | 2023-12-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2023/0365
Sitzung des Ortsgemeinderates Birken-Honigsessen am 19.12.2023
Tagesordnungspunkt: 4
Betr.: Änderung der Hauptsatzung - Erhöhung der Sitzungsgelder
Antrag der SPD-Fraktion im OGR Birken-Honigsessen, Eingang
01.12.2023
Zuständiger Fachbereich: Fachbereich 1 - Organisation und Finanzen
Fachbereichsleiter/-in: Herr Klaus Becher
Sach- und Rechtslage:
Aktuell erhalten die Mitglieder des Ortsgemeinderates für die Teilnahme an Sitzungen des Orts-
gemeinderates und für die Teilnahme an Fraktionssitzungen eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 13 EUR/je Sitzung. Dies ist in § 6 Absatz 2 der Hauptsatzung geregelt. Auch die
Mitglieder der Ausschüsse erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 EUR/Sitzung. Das ergibt
sich aus § 7 Absatz 1 der Hauptsatzung.
Am 01.12.2023 ging der in der Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion bei Ortsbürger-
meister Wagner ein. Damit beantragt die SPD-Fraktion die Anhebung der Aufwandsentschädi-
gung von 13 EUR/Sitzung auf 20 EUR/Sitzung für Ortsgemeinderats-, Fraktions- und Aus-
schusssitzungen.
Um die Erhöhung des Sitzungsgeldes umzusetzen, muss der Ortsgemeinderat eine Änderung
der Hauptsatzung beschließen. Die Änderungssatzung kann frühestens einen Tag nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag erfolgt in der Sitzung.
Berno Neuhoff Hubert Wagner
Bürgermeister Ortsbürgermeister
Einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
§ 22 GemO (Ausschließungsgründe) bitte beachten.
Text aus PDF extrahiert