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Starkregenschutzmaßnahme für die Ortslage Anstois hier: Antrag der Fraktionen SPD und FDP vom 20.02.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Kall |
| Datum | 2026-03-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kall Vorlagen-Nr.
öffentliche Sitzung
Der Bürgermeister 57/2026
Vorlage erstellt: Federführung: TL: Herr Schatten
26.02.2026 2.2 SB: Herr Zubiks/Herr Pütz
Mitzeichnung durch: Bürgermeister Allg. Vertreter
Kämmerer, wenn haus-
Teamleiter/in Sachbearbeiter/in
haltsrechtl. Auswirkungen:
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei Euro
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei Euro
Deckung erfolgt durch
Freiwillige Leistung der Gemeinde
Gremium Termin
Bauausschuss 10.03.2026 beschließend
Starkregenschutzmaßnahme für die Ortslage Anstois
hier: Antrag der Fraktionen SPD und FDP vom 20.02.2026
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kreisverwaltung Euskirchen abzustimmen, ob die Starkre-
genschutzmaßnahmen an den Gewässern „Dränkensief“ und „Im Rödchen“ oberhalb der Ortslage
Anstois über den Wiederaufbaufonds als Präventivmaßnahmen gefördert und in die Maßnahmen-
liste aufgenommen werden können.
Sachdarstellung:
Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 kam es zu erheblichen Starkregenschäden in
der Ortslage Anstois. Am 04.02.2026 wurden in einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Ver-
waltung und dem zuständigen Ortsvorsteher Herrn Dieter Pütz mögliche Präventivmaßnahmen an
den Gewässern „Dränkensief“ und „Im Rödchen“ erörtert.
Mit Datum vom 20.02.2026 haben die Fraktionen SPD und FDP einen Antrag gestellt, die Verwal-
tung zu beauftragen, die Umsetzung sowie Finanzierung dieser Maßnahmen zu klären. Der Antrag
ist dieser Vorlage als Anlage 01 beigefügt.
• Maßnahmen am Gewässer „Dränkensief“:
Das Gewässer „Dränkensief“ verläuft im bewaldeten Gebiet entlang einer Pferdewiese auf
Höhe der Grundstücke Zum Fahrenbach 3 bzw. 7. Hier ergibt sich die Möglichkeit, eine
Aufschüttung mit einer Länge von ca. 30 m Länge zu errichten - blau - sowie den Durchtritt
des Gewässers mit einer natürlichen Drosselung auszustatten - rot -. Durch diese Maßnah-
men könnte bei Starkregen die vorhandene, zum Großteil oberirdisch verlaufene, innerört-
liche Niederschlagsentwässerung entlastet und in der Folge die anliegende Wohnbebau-
ung „Zum Fahrenbach 3 bis 7“ sowie „Mühlenweg 1 bis 13“ geschützt werden.
Vorlagen-Nr. 57/2026 Seite 2
• Maßnahmen am Gewässer „Im Rödchen“:
Das Gewässer „Im Rödchen“, welches durch bewaldetes Gebiet oberhalb der Ortslage An-
stois verläuft, fließt entlang eines Wirtschaftsweges und trifft in der Folge auf den „Kiefern-
weg“. Um die Wohnbebauung am „Ginsterweg“ und „Kiefernweg“ vor Starkregenschäden
zu schützen, ist auch hier die Errichtung von kleineren Aufschüttungen - blau - und „leaky
dams“ - rot - möglich. Die mögliche Lage der Bauwerke ist in der folgenden Karte ersicht-
lich.
Ein „leaky dam“ (durchlässiger Damm) ist eine naturnahe Hochwasserschutzmaßnahme, bei der
Holzstämme, Äste oder Reisig quer in kleine Bäche oder Gräben platziert werden. Sie blockieren
das Wasser nicht vollständig, sondern verlangsamen den Abfluss, indem sie bei Hochwas-
ser/Starkregen das abfließende Wasser aufstauen und verzögert wieder abgeben.
Vorlagen-Nr. 57/2026 Seite 3
In der Starkregengefahrenkarte des Kreises Euskirchen ist ersichtlich, dass an beiden Stellen eine
Gefährdung der Wohnbebauung im Falle eines Starkregenereignisses vorliegt. Somit ist grund-
sätzlich eine Förderung der Maßnahmen über den Wiederaufbaufonds als Präventivmaßnahme
im Rahmen des Budgets, welches der Verwaltung vom Kreis zur Verfügung gestellt wird, grund-
sätzlich möglich.
Auszug aus der Starkregengefahrenkarte bei einem Starkregen SRI 9/10 (90 l/m² in 1 Stunde):
Anstois: Mühlenweg und Zum Fahrenbach
Auszug aus der Starkregengefahrenkarte bei einem Starkregen SRI 9/10 (90 l/m² in 1 Stunde):
Anstois: Kiefernweg und Ginsterweg
Vorlagen-Nr. 57/2026 Seite 4
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund ohnehin überlasteter Personalkapazitäten eine
Umsetzung dieser Maßnahme nur möglich ist, wenn andere Wiederaufbau-Projekte zurückgestellt
werden.
Die Finanzierung soll als Präventivmaßnahmen über den Wiederaufbaufonds erfolgen. Die Anmel-
dung dieser Maßnahmen erfolgt über das durch den Kreis Euskirchen zur Verfügung gestellte
Budget.
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