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Starkregenschutzmaßnahme für die Ortslage Anstois hier: Antrag der Fraktionen SPD und FDP vom 20.02.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Kall
Datum2026-03-10
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. öffentliche Sitzung Der Bürgermeister 57/2026 Vorlage erstellt: Federführung: TL: Herr Schatten 26.02.2026 2.2 SB: Herr Zubiks/Herr Pütz Mitzeichnung durch: Bürgermeister Allg. Vertreter Kämmerer, wenn haus- Teamleiter/in Sachbearbeiter/in haltsrechtl. Auswirkungen: Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei Euro Deckung erfolgt durch Freiwillige Leistung der Gemeinde Gremium Termin Bauausschuss 10.03.2026 beschließend Starkregenschutzmaßnahme für die Ortslage Anstois hier: Antrag der Fraktionen SPD und FDP vom 20.02.2026 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kreisverwaltung Euskirchen abzustimmen, ob die Starkre- genschutzmaßnahmen an den Gewässern „Dränkensief“ und „Im Rödchen“ oberhalb der Ortslage Anstois über den Wiederaufbaufonds als Präventivmaßnahmen gefördert und in die Maßnahmen- liste aufgenommen werden können. Sachdarstellung: Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 kam es zu erheblichen Starkregenschäden in der Ortslage Anstois. Am 04.02.2026 wurden in einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Ver- waltung und dem zuständigen Ortsvorsteher Herrn Dieter Pütz mögliche Präventivmaßnahmen an den Gewässern „Dränkensief“ und „Im Rödchen“ erörtert. Mit Datum vom 20.02.2026 haben die Fraktionen SPD und FDP einen Antrag gestellt, die Verwal- tung zu beauftragen, die Umsetzung sowie Finanzierung dieser Maßnahmen zu klären. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 01 beigefügt. • Maßnahmen am Gewässer „Dränkensief“: Das Gewässer „Dränkensief“ verläuft im bewaldeten Gebiet entlang einer Pferdewiese auf Höhe der Grundstücke Zum Fahrenbach 3 bzw. 7. Hier ergibt sich die Möglichkeit, eine Aufschüttung mit einer Länge von ca. 30 m Länge zu errichten - blau - sowie den Durchtritt des Gewässers mit einer natürlichen Drosselung auszustatten - rot -. Durch diese Maßnah- men könnte bei Starkregen die vorhandene, zum Großteil oberirdisch verlaufene, innerört- liche Niederschlagsentwässerung entlastet und in der Folge die anliegende Wohnbebau- ung „Zum Fahrenbach 3 bis 7“ sowie „Mühlenweg 1 bis 13“ geschützt werden. Vorlagen-Nr. 57/2026 Seite 2 • Maßnahmen am Gewässer „Im Rödchen“: Das Gewässer „Im Rödchen“, welches durch bewaldetes Gebiet oberhalb der Ortslage An- stois verläuft, fließt entlang eines Wirtschaftsweges und trifft in der Folge auf den „Kiefern- weg“. Um die Wohnbebauung am „Ginsterweg“ und „Kiefernweg“ vor Starkregenschäden zu schützen, ist auch hier die Errichtung von kleineren Aufschüttungen - blau - und „leaky dams“ - rot - möglich. Die mögliche Lage der Bauwerke ist in der folgenden Karte ersicht- lich. Ein „leaky dam“ (durchlässiger Damm) ist eine naturnahe Hochwasserschutzmaßnahme, bei der Holzstämme, Äste oder Reisig quer in kleine Bäche oder Gräben platziert werden. Sie blockieren das Wasser nicht vollständig, sondern verlangsamen den Abfluss, indem sie bei Hochwas- ser/Starkregen das abfließende Wasser aufstauen und verzögert wieder abgeben. Vorlagen-Nr. 57/2026 Seite 3 In der Starkregengefahrenkarte des Kreises Euskirchen ist ersichtlich, dass an beiden Stellen eine Gefährdung der Wohnbebauung im Falle eines Starkregenereignisses vorliegt. Somit ist grund- sätzlich eine Förderung der Maßnahmen über den Wiederaufbaufonds als Präventivmaßnahme im Rahmen des Budgets, welches der Verwaltung vom Kreis zur Verfügung gestellt wird, grund- sätzlich möglich. Auszug aus der Starkregengefahrenkarte bei einem Starkregen SRI 9/10 (90 l/m² in 1 Stunde): Anstois: Mühlenweg und Zum Fahrenbach Auszug aus der Starkregengefahrenkarte bei einem Starkregen SRI 9/10 (90 l/m² in 1 Stunde): Anstois: Kiefernweg und Ginsterweg Vorlagen-Nr. 57/2026 Seite 4 Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund ohnehin überlasteter Personalkapazitäten eine Umsetzung dieser Maßnahme nur möglich ist, wenn andere Wiederaufbau-Projekte zurückgestellt werden. Die Finanzierung soll als Präventivmaßnahmen über den Wiederaufbaufonds erfolgen. Die Anmel- dung dieser Maßnahmen erfolgt über das durch den Kreis Euskirchen zur Verfügung gestellte Budget.

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