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Anträge der Fraktion B90/Grüne a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim b) Antrag Kompensationsverzeichnis
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Wöllstein |
| Datum | 2026-04-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschl ussv or lage
2 0 2 6 / 1 4 3
öffentlich
Gremium: Datum: TOP:
Verbandsgemeinderat 05.05.2026 11a+b
Anträge der Fraktion B90/Grüne
a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim
b) Antrag Kompensationsverzeichnis
- Beratung und Beschluss -
TOP 11a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim
Sachdarstellung
Die Fraktion Bündnis90/Grüne beantragt die Herstellung einer direkten Radwegeverbindung
zwischen Gumbsheim und Armsheim (Bahnhof).
Diese Radwegeverbindung ist im Radverkehrskonzept des Landkreises Alzey-Worms untersucht.
Demnach wäre eine unbefestigte Wegestrecke von ca. 1.090 Metern auszubauen mit einem
Investitionsaufwand von rund 1,1 Mio. €. Im Konzept ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig
beschrieben. Eine Umsetzung ist daher nicht zu erwarten.
Inwieweit auf örtlicher Ebene ein Ausbau erfolgen kann, wäre gesondert von den betroffenen
Ortsgemeinden als Eigentümerinnen der Wegetrassen zu erörtern. Dies in Verbindung mit der
Landwirtschaft und der Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Gewährleistung der Finanzierung.
Eine Aufgabenträgerschaft der Verbandsgemeinde Wöllstein ist nicht gegeben.
Beratung
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat beschließt keine Initiativen zum Radwegeausbau Gumbsheim –
Armsheim zu ergreifen.
Abstimmungsergebnis
Der Beschluss hierzu ergeht mit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
TOP 11b.) Antrag Kompensationsverzeichnis
Sachdarstellung
Die Fraktion Bündnis90/Grüne bittet um Erfassung sämtlicher Eingriffs- und Ausgleichsdaten in das
Landschaftsinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz (LANIS).
Hierzu ergeht folgende Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß der Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) ist ein
Kompensationsverzeichnis zu führen mit Angaben über Eingriffe in Natur und Landschaft,
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ökokonten und Ersatzzahlungen. Die Eintragungen in dieses
Verzeichnis nehmen die Naturschutzbehörden, insbes. die Kreisverwaltung Alzey-Worms als untere
Naturschutzbehörde (UNB), und die Stiftung Natur und Umwelt wahr. Die Träger der Bauleitplanung
(Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden) sind hierbei verpflichtet, die Angaben der
Ausgleichsmaßnahmen aus den Bauleitplänen elektronisch an die Eintragungsstelle (UNB) zu
übermitteln. Alle erfassten Daten sind sodann im LANIS abrufbar.
Ein Blick ins LANIS zeigt, dass für den Bereich der VG Wöllstein zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen,
z.B. auch alle Ausgleichsmaßnahmen aus dem Sondergebiet „Windenergie“
(Trockenmauernsanierung, Maßnahmen der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Maßnahmen
auf dem Wißberg), erfasst sind.
Evtl. besteht die Notwendigkeit der Erfassung von Ausgleichsmaßnahmen, welche sich aus den
Bebauungsplänen der Ortsgemeinden ergeben. Dies wird die Verwaltung schrittweise in Verbindung
mit der UNB prüfen und die erforderlichen Nacherfassungen veranlassen.
Beratung
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
Beschluss
Kein Beschluss erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 04.05.2026
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