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Anträge der Fraktion B90/Grüne a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim b) Antrag Kompensationsverzeichnis

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Wöllstein
Datum2026-04-27
DatenstufeNur Dokumente
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Beschl ussv or lage 2 0 2 6 / 1 4 3 öffentlich Gremium: Datum: TOP: Verbandsgemeinderat 05.05.2026 11a+b Anträge der Fraktion B90/Grüne a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim b) Antrag Kompensationsverzeichnis - Beratung und Beschluss - TOP 11a) Antrag Radweg Gumbsheim-Armsheim Sachdarstellung Die Fraktion Bündnis90/Grüne beantragt die Herstellung einer direkten Radwegeverbindung zwischen Gumbsheim und Armsheim (Bahnhof). Diese Radwegeverbindung ist im Radverkehrskonzept des Landkreises Alzey-Worms untersucht. Demnach wäre eine unbefestigte Wegestrecke von ca. 1.090 Metern auszubauen mit einem Investitionsaufwand von rund 1,1 Mio. €. Im Konzept ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig beschrieben. Eine Umsetzung ist daher nicht zu erwarten. Inwieweit auf örtlicher Ebene ein Ausbau erfolgen kann, wäre gesondert von den betroffenen Ortsgemeinden als Eigentümerinnen der Wegetrassen zu erörtern. Dies in Verbindung mit der Landwirtschaft und der Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Gewährleistung der Finanzierung. Eine Aufgabenträgerschaft der Verbandsgemeinde Wöllstein ist nicht gegeben. Beratung Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat beschließt keine Initiativen zum Radwegeausbau Gumbsheim – Armsheim zu ergreifen. Abstimmungsergebnis Der Beschluss hierzu ergeht mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen TOP 11b.) Antrag Kompensationsverzeichnis Sachdarstellung Die Fraktion Bündnis90/Grüne bittet um Erfassung sämtlicher Eingriffs- und Ausgleichsdaten in das Landschaftsinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz (LANIS). Hierzu ergeht folgende Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß der Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) ist ein Kompensationsverzeichnis zu führen mit Angaben über Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ökokonten und Ersatzzahlungen. Die Eintragungen in dieses Verzeichnis nehmen die Naturschutzbehörden, insbes. die Kreisverwaltung Alzey-Worms als untere Naturschutzbehörde (UNB), und die Stiftung Natur und Umwelt wahr. Die Träger der Bauleitplanung (Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden) sind hierbei verpflichtet, die Angaben der Ausgleichsmaßnahmen aus den Bauleitplänen elektronisch an die Eintragungsstelle (UNB) zu übermitteln. Alle erfassten Daten sind sodann im LANIS abrufbar. Ein Blick ins LANIS zeigt, dass für den Bereich der VG Wöllstein zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen, z.B. auch alle Ausgleichsmaßnahmen aus dem Sondergebiet „Windenergie“ (Trockenmauernsanierung, Maßnahmen der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Maßnahmen auf dem Wißberg), erfasst sind. Evtl. besteht die Notwendigkeit der Erfassung von Ausgleichsmaßnahmen, welche sich aus den Bebauungsplänen der Ortsgemeinden ergeben. Dies wird die Verwaltung schrittweise in Verbindung mit der UNB prüfen und die erforderlichen Nacherfassungen veranlassen. Beratung Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis. Beschluss Kein Beschluss erforderlich. Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, 04.05.2026

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