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Kommunale Wärmeplanung - gemeinsame Antragstellung durch den Rhein-Hunsrück-Kreis

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück)
Datum2023-04-17
DatenstufeNur Dokumente
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Bearbeitung, Tel., Zimmer-Nr. Datum Sabine Bonn, , 06763/910-110, 202 17.04.2023 Gremium Sitzungstermin Tagesordnungspunkt Hauptausschuss der 03.05.2023 öffentlich Verbandsgemeinde Kirchberg Beratungsgegenstand: Kommunale Wärmeplanung - gemeinsame Antragstellung durch den Rhein-Hunsrück-Kreis (2023/0040) Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss ermächtigt den Bürgermeister, die Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis zu unterzeichnen sowie die Kosten (10 %-Anteil) in Höhe von 7.253,84 € von der Verbandsgemeinde Kirchberg zu übernehmen. Beratungsergebnis: Einstimmig Mit Ja Nein Enthaltungen Lt. Ab Beschluss weichender Stimmen vorschlag Beschluss mehrheit Abweichender Beschluss: 1 von 3 Sachlage: Die Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie dahingehend erweitert, dass solche kommunalen Wärmeplanungen als Förderschwerpunkt gelten. Aktuell gibt es bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 noch einen Zuschuss in Höhe von 90 %. Die Förderung solcher kommunalen Wärmeplanungen über die Kommunalrichtlinie ist jedoch nur so lange möglich, wie noch nicht die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes besteht. In Rheinland-Pfalz soll Ende des Jahres 2024 die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes greifen. Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure. Die Wärmepläne bestehen aus folgenden Inhalten: 1. Bestandsanalyse - die z.B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Inkludiert ist auch eine Energie- und THG-Bilanz (Treibhausgas-Bilanz). 2. Potenzialanalyse - Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Bereichen Haushalt, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme. 3. Szenarien - werden basierend auf der Potenzialanalyse für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten erstellt 4. Entwicklung eines Maßnahmekataloges mit Zeitplan. Zusätzlich müssen für 2-3 prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet werden. 5. Verstetigungsstrategie, Controllingkonzept mit Indikatoren, Kommunikationsstrategie und Konzept für die Partizipation relevanter Verwaltungseinheiten und Akteure Der Rhein-Hunsrück-Kreis möchte für alle Gemeinden/Städte des Rhein-Hunsrück-Kreises eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung durchführen. Hierzu hat der Klimaschutzmanager des Rhein-Hunsrück-Kreises gemeinsam mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz einen Zuschussantrag ausgearbeitet. Der Zuschussantrag umfasst Gesamtkosten von 453.200 €, die beantragte Zuweisung beläuft sich auf 407.880 €, der Eigenanteil beträgt somit 45.320 €. Dieser Betrag (Eigenanteil) soll zu je 1/6 auf die VG´s, Stadt Boppard und den Rhein-Hunsrück-Kreis aufgeteilt werden. Der Rhein-Hunsrück-Kreis trägt dabei 1/6. Bei den Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard wird der Restbetrag entsprechend der Einwohnerzahl aufgeteilt. Dies bedeutet für die Verbandsgemeinde Kirchberg einen Betrag von 7.253,84 € (10%). Da der Zuschussantrag schnellstmöglich gestellt werden soll, und die Bearbeitungszeit zwischen 6 und 12 Monaten beträgt, soll zunächst jede Verbandsgemeinde und die Stadt Boppard gemeinsam mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters kann erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen, so dass Eile im Hinblick auf die Ende 2024 in RLP bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes geboten ist. 2 von 3 Da grundsätzlich auch jede Ortsgemeinde/Stadt antragsberechtigt ist, muss auch jede Ortsgemeinde/Stadt ihr Einverständnis erteilen. Dies kann ebenfalls im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung erfolgen. Ein Beschluss hierfür ist nicht erforderlich. Die Verbandsgemeinde Kirchberg sieht die vom Rhein-Hunsrück-Kreis vorgeschlagene Vorgehensweise, eine gemeinsame Kommunale Wärmeplanung auf Kreisebene zu erstellen, als positiv an. Zumal auch der Fördergeber größere Verwaltungseinheiten als zielführender ansieht. Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgermeister zu ermächtigen, gemeinsam mit dem Rhein- Hunsrück-Kreis die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen und dass der 10 %-Anteil in Höhe von 7.253,84 € durch die Verbandsgemeinde übernommen wird. Finanzielle Auswirkungen? ja Nein 1 2 3 Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- Jährliche Folgekosten/-lasten Finanzierung/Deckung /Herstellungskosten) € 7.253,84 € keine Allg. Deckungsmittel Veranschlagung 2023 Im Im Finanz- Ansatz noch verfügbar Produktkonto Ergebnishaushalt haushalt Nein Ja € € ___________________________ Peter Müller 3 von 3

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