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Kommunale Wärmeplanung - gemeinsame Antragstellung durch den Rhein-Hunsrück-Kreis
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) |
| Datum | 2023-04-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Bearbeitung, Tel., Zimmer-Nr. Datum
Sabine Bonn, , 06763/910-110, 202 17.04.2023
Gremium Sitzungstermin Tagesordnungspunkt
Hauptausschuss der 03.05.2023 öffentlich
Verbandsgemeinde Kirchberg
Beratungsgegenstand:
Kommunale Wärmeplanung - gemeinsame Antragstellung durch den Rhein-Hunsrück-Kreis
(2023/0040)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss ermächtigt den Bürgermeister, die Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit
dem Rhein-Hunsrück-Kreis zu unterzeichnen sowie die Kosten (10 %-Anteil) in Höhe von 7.253,84
€ von der Verbandsgemeinde Kirchberg zu übernehmen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Mit Ja Nein Enthaltungen Lt. Ab
Beschluss weichender
Stimmen vorschlag Beschluss
mehrheit
Abweichender Beschluss:
1 von 3
Sachlage:
Die Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen
Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die
Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Aus diesem
Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie
dahingehend erweitert, dass solche kommunalen Wärmeplanungen als Förderschwerpunkt gelten.
Aktuell gibt es bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 noch einen Zuschuss in Höhe von 90 %.
Die Förderung solcher kommunalen Wärmeplanungen über die Kommunalrichtlinie ist jedoch nur so
lange möglich, wie noch nicht die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes
besteht. In Rheinland-Pfalz soll Ende des Jahres 2024 die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines
kommunalen Wärmeplanes greifen.
Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale
Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der
zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen
beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und
Investitionssicherheit für alle Akteure.
Die Wärmepläne bestehen aus folgenden Inhalten:
1. Bestandsanalyse - die z.B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur
umfasst. Inkludiert ist auch eine Energie- und THG-Bilanz (Treibhausgas-Bilanz).
2. Potenzialanalyse - Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme,
Warmwasser und Prozesswärme in den Bereichen Haushalt, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen,
Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und
Abwärme.
3. Szenarien - werden basierend auf der Potenzialanalyse für eine zukunftsfähige
Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten erstellt
4. Entwicklung eines Maßnahmekataloges mit Zeitplan. Zusätzlich müssen für 2-3 prioritäre
Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet werden.
5. Verstetigungsstrategie, Controllingkonzept mit Indikatoren, Kommunikationsstrategie und
Konzept für die Partizipation relevanter Verwaltungseinheiten und Akteure
Der Rhein-Hunsrück-Kreis möchte für alle Gemeinden/Städte des Rhein-Hunsrück-Kreises eine
gemeinsame kommunale Wärmeplanung durchführen. Hierzu hat der Klimaschutzmanager des
Rhein-Hunsrück-Kreises gemeinsam mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz einen Zuschussantrag
ausgearbeitet. Der Zuschussantrag umfasst Gesamtkosten von 453.200 €, die beantragte Zuweisung
beläuft sich auf 407.880 €, der Eigenanteil beträgt somit 45.320 €.
Dieser Betrag (Eigenanteil) soll zu je 1/6 auf die VG´s, Stadt Boppard und den Rhein-Hunsrück-Kreis
aufgeteilt werden. Der Rhein-Hunsrück-Kreis trägt dabei 1/6. Bei den Verbandsgemeinden und der
Stadt Boppard wird der Restbetrag entsprechend der Einwohnerzahl aufgeteilt. Dies bedeutet für die
Verbandsgemeinde Kirchberg einen Betrag von 7.253,84 € (10%).
Da der Zuschussantrag schnellstmöglich gestellt werden soll, und die Bearbeitungszeit zwischen 6
und 12 Monaten beträgt, soll zunächst jede Verbandsgemeinde und die Stadt Boppard gemeinsam
mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Die Beauftragung eines
externen Dienstleisters kann erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen, so dass Eile
im Hinblick auf die Ende 2024 in RLP bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines
kommunalen Wärmeplanes geboten ist.
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Da grundsätzlich auch jede Ortsgemeinde/Stadt antragsberechtigt ist, muss auch jede
Ortsgemeinde/Stadt ihr Einverständnis erteilen. Dies kann ebenfalls im Rahmen einer
Kooperationsvereinbarung erfolgen. Ein Beschluss hierfür ist nicht erforderlich. Die
Verbandsgemeinde Kirchberg sieht die vom Rhein-Hunsrück-Kreis vorgeschlagene
Vorgehensweise, eine gemeinsame Kommunale Wärmeplanung auf Kreisebene zu erstellen, als
positiv an. Zumal auch der Fördergeber größere Verwaltungseinheiten als zielführender ansieht.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgermeister zu ermächtigen, gemeinsam mit dem Rhein-
Hunsrück-Kreis die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen und dass der 10 %-Anteil in Höhe
von 7.253,84 € durch die Verbandsgemeinde übernommen wird.
Finanzielle Auswirkungen?
ja Nein
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- Jährliche Folgekosten/-lasten Finanzierung/Deckung
/Herstellungskosten)
€ 7.253,84 € keine Allg. Deckungsmittel
Veranschlagung 2023
Im Im Finanz- Ansatz noch verfügbar Produktkonto
Ergebnishaushalt haushalt Nein Ja € €
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Peter Müller
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