Startseite › Stadt Ochtrup › Antrag
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nebst Anlagen der Stadt Ochtrup für das Haushaltsjahr 2026 hier: Änderungen gegenüber der Einbringung und Anträge der Fraktionen u.a. zum Haushalt 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Ochtrup |
| Datum | 2026-02-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE
Die Bürgermeisterin
Finanzen
ÖFFENTLICH DN.: 2026/0027.1 vom 23.02.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsstatus
Stadtrat 25.02.2026 beschließend
Sichtvermerke
BM EB
Beratungsgegenstand
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes nebst Anlagen der Stadt Ochtrup für das Haushaltsjahr
2026
hier: Änderungen gegenüber der Einbringung und Anträge der Fraktionen u.a. zum
Haushalt 2026
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme und Beratung sowie Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan der Stadt Ochtrup für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich Anlagen mit den vorab
beschlossenen Modifikationen und Änderungen.
Die Übersicht der Anträge der Fraktionen u.a. zum Haushalt wird z.Zt. aktualisiert und im
Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Sachdarstellung:
Änderungen gegenüber der Haushaltseinbringung:
1. Produkt 16.01.01 Allgemeine Finanzwirtschaft (Seite 385)
90000.00300 Gewerbesteuer nach Ertrag 27.400.000 €
90000.81000 Gewerbesteuerumlage 2.130.000 €
Bereits zu Beginn des Jahres 2026 zeichnet sich ab, dass aufgrund von Steuererklärungen
der Jahre 2023 und 2024 mit tlw. sehr hohen Gewerbesteuernachzahlungen gerechnet
werden kann. Einige Bescheide liegen bereits auch schon vor.
Darüber hinaus hat das auch Auswirkungen auf die Anpassung der Vorauszahlungen der
Jahre 2025 und 2026.
Abstimmungen mit den Inhabern und Geschäftsführern einiger größerer Betriebe bestätigen
diese Entwicklung.
Daher wurde die Gewerbesteuer um etwa 3,5 % von 26.500.000 € auf 27.400.000 €
angehoben. Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich entsprechend auf 2.130.000 €.
-2-
2. Auswirkungen auf den Haushalt
Durch die Anpassung bei der Maßnahme der lfd.-Nr. 1. verbessert sich das Ergebnis bzw.
verringert sich das Defizit im Ergebnisplan um 830.000 € auf – 3.059.922 €.
Umweltrelevanz/Generationengerechtigkeit:
Entfällt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die dargestellten Auswirkungen und Änderungen werden in den Haushalt des Jahres 2026
eingearbeitet.
Im Auftrage:
Roland Frenkert
Text aus PDF extrahiert