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Neukonzeption des Kirchenumfeldes in Oberwesel-Dellhofen; Zustimmung zu den Änderungsanträgen vom Mai 2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Oberwesel
Datum2025-10-14
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V ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG H -M UNSRÜCK ITTELRHEIN B ESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 25/Obe/0035 Körperschaft: Stadt Oberwesel Gremium: Datum: Sitzung: Ortsbeirat Dellhofen der Stadt Oberwesel 22.10.2025 öffentlich Stadtrat der Stadt Oberwesel 28.10.2025 öffentlich Bezeichnung Neukonzeption des Kirchenumfeldes in Oberwesel- des TOP: Dellhofen; Zustimmung zu den Änderungsanträgen vom Mai 2025 Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO 1. V o r l a g e b e r i c h t: 1.1 Sachverhalt / Begründung: Für die Neukonzeption des Kirchenumfeldes im Stadtteil Dellhofen hatte das Ministerium des Innern und für Sport zwei Förderungen aus dem Programm Dorferneuerung bewilligt: Am 05.10.2021 für den 1. Bauabschnitt (BA) „Hochbau“ einen Zuwendungsbetrag (als Anteilsfinanzierung) von 200.000 € und am 20.06.2022 für den 2. BA „Außenanlagen“ einen Zuwendungsbetrag (als Anteilsfinanzierung) von 150.000 €. Für die aufgrund der bekannten Kostensteigerungen erforderlichen Änderungs- planungen, die u.a. im Rahmen einer Einwohnerversammlung in Dellhofen vorgestellt wurden, waren formelle Umbewilligungen der vorgenannten Fördermittel über die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier einzureichen, was am 22.05.2025 erfolgte. Die Kreisverwaltung hat für die Stellungnahme des Sachgebietes „Dorferneuerung“ nunmehr noch einen formellen Beschluss zur Beantragung der als Umbewilligung beantragten Maßnahme angefordert. Als Anlage sind die vom beauftragten Planungsbüro Jäckel Architekten erstellten Kostenübersichten für die beiden BA, der Grundriss und die Seitenansicht des Kirchenumfeldes beigefügt. Seite 1 von 2 1.2 Finanzielle Auswirkungen: (Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?) Kosten 1. BA: 267.040 €; erwartete Landeszuwendung: 110.050 € Kosten 2. BA: 368,850 €; erwartete Landeszuwendung: 175.630 €. 1.3 Veranschlagung im Haushalt: (Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel) HH-Jahr 2025; Produkt 5113; Konten 096100; Maßnahmen 77 und 106; hier sind die unter 1.2 genannten Beträge veranschlagt. 2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: Der vom Planungsbüro Jäckel Architekten vorgelegten Variante vom Frühjahr 2025 zur Neugestaltung des Kirchenumfeldes und den damit verbundenen Anträgen zur Umbewilligung der Förderungen aus dem Dorferneuerungsprogramm wird zugestimmt. 3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g: Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Einstimmig Ja Nein Enthaltungen Mit Stimmenmehrheit Emmelshausen, 14.10.2025 Mitverantwortliche der Verwaltung: Fachbereichsleitung: Grings, Jörg Sachbearbeitung: Grings, Jörg Zusatz für Vorlagen an Gremien der Stadt Oberwesel Stellungnahme Stadtbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO) Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert. Jan Zimmer Stadtbürgermeister Seite 2 von 2

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