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Neukonzeption des Kirchenumfeldes in Oberwesel-Dellhofen; Zustimmung zu den Änderungsanträgen vom Mai 2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Oberwesel |
| Datum | 2025-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
H -M
UNSRÜCK ITTELRHEIN
B
ESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 25/Obe/0035
Körperschaft: Stadt Oberwesel
Gremium: Datum: Sitzung:
Ortsbeirat Dellhofen der Stadt Oberwesel 22.10.2025 öffentlich
Stadtrat der Stadt Oberwesel 28.10.2025 öffentlich
Bezeichnung Neukonzeption des Kirchenumfeldes in Oberwesel-
des TOP: Dellhofen; Zustimmung zu den Änderungsanträgen
vom Mai 2025
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO
1. V o r l a g e b e r i c h t:
1.1 Sachverhalt / Begründung:
Für die Neukonzeption des Kirchenumfeldes im Stadtteil Dellhofen hatte das
Ministerium des Innern und für Sport zwei Förderungen aus dem Programm
Dorferneuerung bewilligt: Am 05.10.2021 für den 1. Bauabschnitt (BA) „Hochbau“
einen Zuwendungsbetrag (als Anteilsfinanzierung) von 200.000 € und am
20.06.2022 für den 2. BA „Außenanlagen“ einen Zuwendungsbetrag (als
Anteilsfinanzierung) von 150.000 €.
Für die aufgrund der bekannten Kostensteigerungen erforderlichen Änderungs-
planungen, die u.a. im Rahmen einer Einwohnerversammlung in Dellhofen
vorgestellt wurden, waren formelle Umbewilligungen der vorgenannten
Fördermittel über die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis bei der Aufsichts-
und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier einzureichen, was am 22.05.2025
erfolgte.
Die Kreisverwaltung hat für die Stellungnahme des Sachgebietes
„Dorferneuerung“ nunmehr noch einen formellen Beschluss zur Beantragung der
als Umbewilligung beantragten Maßnahme angefordert.
Als Anlage sind die vom beauftragten Planungsbüro Jäckel Architekten erstellten
Kostenübersichten für die beiden BA, der Grundriss und die Seitenansicht des
Kirchenumfeldes beigefügt.
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1.2 Finanzielle Auswirkungen:
(Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter,
Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?)
Kosten 1. BA: 267.040 €; erwartete Landeszuwendung: 110.050 €
Kosten 2. BA: 368,850 €; erwartete Landeszuwendung: 175.630 €.
1.3 Veranschlagung im Haushalt:
(Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel)
HH-Jahr 2025; Produkt 5113; Konten 096100; Maßnahmen 77 und 106; hier sind
die unter 1.2 genannten Beträge veranschlagt.
2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
Der vom Planungsbüro Jäckel Architekten vorgelegten Variante vom Frühjahr 2025 zur
Neugestaltung des Kirchenumfeldes und den damit verbundenen Anträgen zur
Umbewilligung der Förderungen aus dem Dorferneuerungsprogramm wird zugestimmt.
3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g:
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss
Einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Mit Stimmenmehrheit
Emmelshausen, 14.10.2025
Mitverantwortliche der Verwaltung:
Fachbereichsleitung: Grings, Jörg
Sachbearbeitung: Grings, Jörg
Zusatz für Vorlagen an Gremien der Stadt Oberwesel
Stellungnahme Stadtbürgermeister (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO)
Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert.
Jan Zimmer
Stadtbürgermeister
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