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Offener Ganztag (OGS); Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel Elternbeitragssatzung hier: 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 20.12.2016 Anträge der SPD-Fraktion vom 20.06.2026 und der Fraktion Die Linke vom 23.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Neukirchen-Vluyn |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Rat beschließt die 3. Änderung der OGS-Elternbeitragssatzung zum 01.08.2026 und stimmt einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII zu. Die SPD-Fraktion beantragt eine neue Gebührenstaffelung ab dem Schuljahr 2027/2028 mit Mindereinnahmen von etwa 340.000 € jährlich; Die Linke fordert beitragsfreie Stufen bis 25.000 € Einkommen mit Mindereinnahmen von etwa 68.000 € jährlich. Beide Fraktionen werden beauftragt, Kompensationsvorschläge in den Haushaltsberatungen 2027 einzubringen.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister 01.07.2026
Dezernat II / Amt 40
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Nr.: 072/2026-3
Beratungsfolge: Sitzungstermin:
Ausschuss für Soziales, Bildung, 29.06.2026
Kultur, Sport und Gleichstellung
Rat 15.07.2026
Betreff:
Offener Ganztag (OGS);
1. Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel
2. Elternbeitragssatzung
hier: 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 20.12.2016
3. Anträge der SPD-Fraktion vom 20.06.2026 und der Fraktion Die Linke vom 23.06.2026
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel
Der Rat stimmt dem in der Anlage 1 dargestellten Vertragsentwurf zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Wesel
„Angebote offener Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungs-
angebote im Primarbereich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII
n.F.“ abzuschließen.
2. Elternbeitragssatzung
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als ANLAGE beigefügte 3. Änderung der Sat-
zung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich vom 20.12.2016.
3. Antrag SPD-Fraktion
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 eine
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern
an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 20.12.2016 mit der im Antrag vorgese-
henen Beitragsstaffel vorzunehmen.
4. Antrag der Fraktion „Die Linke“
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 eine
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern
an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 20.12.2016 mit der im Antrag/Vorlage
vorgesehenen Beitragsstaffel vorzunehmen.
- 2 - Nr.: 072/2026-3
Beteiligungen/Ergebnisse:
- anderer Ämter :
- Gleichstell.beauftr. :
- Personalrat :
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Aus diesen Beschlüssen ergeben sich keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen für 2026.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 schlagen die antragstellenden Fraktionen vor, wie die
Mindereinnahmen kompensiert werden können.
Berichterstatter/in:
Frau Ciesielski
Schilderung des Sachverhaltes:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung am
29.06.2026 wurde von einer Fraktion Beratungsbedarf angemeldet. Da eine Entscheidung hinsicht-
lich der Kooperationsvereinbarung getroffen werden muss, wird das Thema mit ergänzenden Infor-
mationen dem Rat am 15.07.2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die ergänzenden Informationen wurden gegliedert:
A. Planung Haushalt 2027
B. Antrag der SPD-Fraktion
C. Antrag der Fraktion Die Linke
D. Fragenkatalog der SPD-Fraktion vom 30.06.2026
E. Erläuterungen zu dem Beschlussvorschlag
- 3 - Nr.: 072/2026-3
A. Planung Haushalt 2027
- 4 - Nr.: 072/2026-3
B. Antrag der SPD-Fraktion
Die Fraktion der SPD hat beantragt, den Beschlussvorschlag zur Vorlage Nr.: 072/2026 zum Be-
schlusspunkt 2 „Elternbeitragssatzung“ wie folgt zu ändern:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Elternbeiträge für die OGS ab dem Schuljahr 2027/2028 wie
folgt neu zu gestalten und die Satzung entsprechend anzupassen:
Stufe Jahreseinkommen Gebühren
0 bis 20.000 EUR 0 EUR
1 bis 25.000 EUR 0 EUR
2 bis 37.000 EUR 20 EUR
3 bis 49.000 EUR 35 EUR
4 bis 61.000 EUR 40 EUR
5 bis 73.000 EUR 50 EUR
6 bis 85.000 EUR 80 EUR
7 bis 100.000 EUR 110 EUR
8 bis 150.000 EUR 160 EUR
9 ab 200.000 EUR 200 EUR
Stellungnahme der Verwaltung
Auswirkungen für den Haushalt 2027 ff:
Die Eltern mit einem Einkommen über 85.000 € müssen keine Einkommensnachweise vorlegen.
Deshalb liegen dem Amt 40 keine Anhaltspunkte vor, wie sich die Familien auf die neuen Einkom-
mensgruppen verteilen. Hilfsweise wurde ein unterer Durchschnittswert in Stufe 7 von 130 € an-
genommen. Eine Einkommensgrenze von mehr als 200.000 € wird voraussichtlich kaum erreicht.
- 5 - Nr.: 072/2026-3
Mindereinnahmen gegenüber der Planung: 743.256 € - 404.220 € = gerundet 340.000 €
Zu beachten ist, dass die Mindereinnahmen auf das Kalenderjahr bezogen ermittelt wurden und
nicht schuljahresbezogen. Auf 2027 entfallen 5/12 des Betrages (08 – 12/2027).
C. Antrag der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke hat beantragt, dass die Stufe 0 und Stufe 1 beitragsfrei sein sollen. Das
entspricht einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 25.000 €. Des Weiteren wurde die Verwaltung
gebeten, eine Kostenstaffelung zu erstellen, sodass Haushalte mit geringem bis einschließlich mitt-
lerem Einkommen eine Ersparnis bei den Gebühren erhalten. Die Differenz soll möglichst von den
Haushalten mit einem hohen Bruttoeinkommen abgefangen werden (als Vorschlag ab einem Gehalt
von 120.000 € brutto im Jahr).
In der folgenden Berechnung wurden für die mittleren Einkommen die Werte des SPD-Antrages zu
Grunde gelegt und für die höchste Einkommensgruppe (Stufe 7) der Höchstbetrag von 249 € fest-
gesetzt. Dieser Betrag ist gemäß Runderlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterricht-
licher Angebote offenen Ganztagsschulen im Primarbereich vom 26.01.2026“ berechnet worden.
Gemäß Erlass beträgt dieser 242 € im Monat ab 01.08.2026, und erhöht sich ab dem 01.08.2027
um jeweils 3%. 242 € x 3% = 249,26 € = 249 € abgerundet.
- 6 - Nr.: 072/2026-3
Stellungnahme der Verwaltung
Auswirkungen für den Haushalt 2027 ff:
Mindereinnahmen gegenüber der Planung: 743.256 € - 675.540 € = gerundet 68.000 €
Die Mindereinnahmen sind nur deshalb so gering, weil die Familien mit höherem Einkommen diese
kompensieren.
Zu beachten ist, dass die Mindereinnahmen auf das Kalenderjahr bezogen ermittelt wurden und
nicht schuljahresbezogen. Auf 2027 entfallen 5/12 des Betrages (08 – 12/2027).
D. Fragenkatalog der SPD-Fraktion vom 30.06.2026
„In der gestrigen Sitzung des SBKSG hat die SPD-Fraktion um nähere Erläuterungen zu den pro-
gnostizierten Mindereinnahmen im Falle der Umsetzung der seitens der SPD vorgeschlagenen Ab-
senkung der Elternbeiträge in der Offenen Ganztagsschule (Vorlage 072/2026-1) erbeten. Wir
möchten die Fragen konkretisieren und bitten um Beantwortung mit Kopie an alle Fraktion rechtzeitig
vor der Ratssitzung.“
1. Seitens der Verwaltung wurde im Rahmen einer Stellungnahme ausgeführt, dass im Falle
der Einführung der vorgeschlagenen Gebührenstaffelung mit Mindereinnahmen in Höhe von
ca. 340.000 € zu rechnen sei. Wie hat die Verwaltung die Höhe der Mindereinnahmen kal-
kuliert?
Antwort der Verwaltung
Siehe Buchstabe A
2. Im Haushalt 2026 geht die Verwaltung von Einnahmen in Höhe von 700.000 € aus Elternbei-
tragen aus. In der Sitzung wurde von Einnahmen in Höhe von 770.000 € gesprochen. Für
- 7 - Nr.: 072/2026-3
die Folgejahre plant die Verwaltung mit Mindereinnahmen in Höhe von 80.000 €. Wir bitten
um Erläuterung, auf welchen Annahmen die Schätzung für die Folgejahre beruht und welche
Zahlen nach aktuellem Kenntnisstand richtig sind.
Antwort der Verwaltung
Ansatz 2026 = 700.000 €. Für den Haushalt 2027 wurden 743.000 € geplant. Dieser Betrag
wird für die mittelfristige Haushaltsplanung (2028 ff) fortgeschrieben. Die Beiträge sind bisher
in jedem Jahr gestiegen, analog zu den OGS-Teilnahmezahlen, eine Mindereinnahme wurde
nicht geplant.
3. Wir bitten um Darlegung, wie viele Familien (absolut oder prozentual) in welcher Einkom-
mensstufe in exemplarisch ausgewählten Jahren verortet waren und bitten, der besseren
Lesbar- und Vergleichbarkeit entsprechend, die untenstehende Tabelle entsprechend aus-
zufüllen.
Antwort der Verwaltung
Damit die Zahlen verglichen werden können, wurde in der Tabelle nicht auf „Familien“ ab-
gestellt, sondern auf die Anzahl der Kinder. Die Einzelauswertung ist als Anlage 4 beigefügt.
E. Erläuterungen zu dem Beschlussvorschlag
a. Der Antrag der SPD sieht vor, dass die Elternbeiträge für die OGS ab dem Schuljahr
2027/2028 neu zu gestalten und die Satzung entsprechend anzupassen ist. Da die Satzung
aber zum 01.08.2026 (u.a. wg. des Rechtsanspruchs) geändert werden muss, schlägt die
Verwaltung vor, die Änderungssatzung mit der bisherigen Beitragsstaffel zu beschließen, zu-
sammen mit Zustimmung zu der Kooperationsvereinbarung.
b. Wenn und soweit der Antrag der SPD-Fraktion oder der Antrag der Fraktion Die Linke mehr-
heitsfähig ist, so sollten im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 durch die antragstellen-
den Fraktionen Vorschläge zur Kompensation der Mindereinnahme unterbreitet werden.
Anlage(n):
- Anlage 1 öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Wesel Stand 08.06.2026
- Anlage 2 Synopse Änderung OGS Beitragssatzung
- Anlage 3 Artikelsatzung Änderung OGS Beitragssatzung
- Anlage 4 Aufstellung zum Fragenkatalog der SPD Fraktion vom 30.06.2026
- Antrag der SPD Fraktion vom 20.06.2026
- Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.06.2026
In Vertretung
Margit Ciesielski
Erste Beigeordnete
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